Hallo,
wie sieht es im Fall Friseure aus.
Diese hatten ja Komlettschließung und ab 4.5 wieder offen. Jetzt natürlich möchten alle zum Friseur.
Es entstehen anfangs Überstunden. Darf dies sein, solange KUG beantragt wird. Ist dies eine Ausnahme, da eigentlich keine ÜST zulässig sind? Sollte man hier eine Dokumentation führen, warum ÜST?
Wie macht Ihr/Sie das ?
Viele Grüße
Erika Kettinger
Hallo Erika,
ich würde sagen, das es in so einem Fall zulässig ist. Allerdings stellt sich immer die Frage ob am Monatsende nach Abzug der Überstunden noch KUG-Stunden übrig bleiben oder nicht und ob noch die Voraussetzungen für KUG vorhanden sind. Wenn dies nicht der Fall ist, dann wird der Monat ganz normal abgerechnet.
Im Zweifel würde ich aber Kontakt mit dem Arbeitsamt aufnehmen.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
bei uns gibt die Agentur für Arbeit aufgrund der allgemein Hohen Anfragen keine Auskunft mehr. Verstehe es ja auch, sind ja nicht die einzige Kanzlei mit Fragen 😅
Wir dokumentieren es und legen es dem Antrag bei, notfalls können wir zeitnah noch eine Korrektur machen.
Lieben Dank
Bis bald