Guten Tag,
für einen Gehaltsempfänger müssen jetzt am Jahresende die Werte für die Lohnfortzahlung berechnet werden (Urlaubsabrechnung macht Mandant selbst, daher im Dezember gesammelte Abrechnung für das ganze Jahr).
Der Mitarbeiter leistet Überstunden und erhält Sonntagszuschläge.
Müssen die Überstunden auch mit in die Durchschnittsberechnung einfließen oder nur die Sonntagszuschläge?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten :).
Wenn die Überstunden regelmäßig erfolgen und dadurch von einem Prüfer als regelmäßiges Entgelt eingestuft werden würden, dann ist ein ja wahrscheinlich.