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Übernahme Mandant in LODAS bei bestehendem DUO

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letzte Antwort am 07.10.2022 10:32:56 von jjunker
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CT2310
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo liebe Community,

 

ich habe mich neu mit einem Lohnabrechnungsbüro selbstständig gemacht und habe nun meinen ersten Mandanten. Meinen DATEV-Zugang für LODAS habe ich über eine kooperierende Steuerberater-Kanzlei (Unterberaternummer, die über die Hauptberaternummer der Steuerkanzlei läuft).

 

Ich habe bisher noch nie mit DUO gearbeitet und kenne mich bisher auch nicht damit aus. Mein potentieller Kunde ist nun bereits in DUO angelegt und wird auch von seiner bisherigen Kanzlei dort im Lohn abgerechnet.

 

Jetzt habe ich eine totale Anfängerfrage, da ich bisher immer nur mit schon angelegten LODAS-Mandaten gearbeitet hatte, bei denen ich "nur" noch arbeiten musste (also keine Neuanlagen).

 

Der Kunde weiß nur, dass er mit DUO arbeitet, ob mit LODAS oder Lohn und Gehalt abgerechnet wird, konnte er mir nicht beantworten.

 

Wie muss ich denn nun vorgehen? Also kurzgefragt: Wie bekomme ich den Lohn des Mandanten auf meinen Bildschirm?

 

Ganz lieben Dank schon im Voraus für jegliche Hilfe!

jjunker
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
271 Mal angesehen

Der bisherige Berater muss die Bestände im RZ  (Bei Umstellung von lodas auf Lug an die Abmeldung wegen Systemwechsels bei den Krankenkassen denken ) auf ihre Unterberaternummer umhängen. Das geht per Mandanten übertrag online. Ob die Bestände aus der digitalen Lohnakte auf einen seperaten Belege online Bestand umgehängt werden können..🤔.. Bzgl. Der Administration müssen sich die Admins der beiden Kanzleien einig werden....ich denke die müssten sich auch um den Übertrag kümmern.

 

Leistungen dürfen nicht an Dritte...ob ihr Modell so richtig ist...mhhhh AGBs der DATEV genau kennen und wissen wie weit man sich rauslegen kann. Würde ich wärmstens empfehlen.

MVP 
zippo
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
238 Mal angesehen

Moin,

 

neben den DATEV-AGB ist auch der Datenschutz zu beachten. Die kooperierende Kanzlei hat Zugriff auf die Daten, die unter Ihrer Unterberaternummer gespeichert sind.

Das muss Ihr Mandant zumindest wissen.

 

Gruß aus Hamburg

jjunker
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
228 Mal angesehen

Darauf muss er nur hinweisen und einen DSGVO konformen Vertrag mit der kooperierenden Kanzlei aufsetzen. Auftragsverarbeitung.... Lässt sich mit 2 DIN A4 Seiten klären. Den Kunden (Lohnbüros haben keine Mandanten nehme ich an?) braucht das wenn überhaupt nur auf Nachfrage zu kümmern.

MVP 
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letzte Antwort am 07.10.2022 10:32:56 von jjunker
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