Hallo,
bei der Hotline ist mal wieder kein durchkommen.
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich habe einen BAV-Vertrag 40b angelegt.
Bei dem MA gibt es keine vorigen Einträge bzw. Verträge.
Einige Eckdaten:
Bei Vertragsdauer: 01/2021
Kein Arbeitgeberanteil
Gehaltsumwandlung aus laufenden Bezügen
Pauschalversteuerung: Ja gültig ab 01/2021
Folgende Fehlermeldung kommt beim Verlassen der Vertragsdaten:
Die Angaben zur Pauschalversteuerung sind unvollständig: Voraussetzung für die Abrechnung pauschalversteuerter Beträge ist, dass mindestens eine Beitragsleistung vor 2018 nach §40b a.F.
EStG pauschalversteuert wurde. Dazu muss im Menüpunkt „Übergreifende Daten“ in der Gruppe „Voraussetzung für Pauschalierung“ das entsprechende Kontrollkästchen aktiviert werden.
Bei dem MA gibt es keine vorigen Einträge bzw. Verträge.
Grüße und vielen Dank im Voraus
Nico
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
soweit ich weiß, gibt es diese Verträge mit Pauschalversteuerung nicht mehr.
Gilt nur für Altverträge - abgeschlossen vor 2005 (?).
Oder?
LG
@n_troike schrieb:......................Dazu muss im Menüpunkt „Übergreifende Daten“ in der Gruppe „Voraussetzung für Pauschalierung“ das entsprechende Kontrollkästchen aktiviert werden.
Bei dem MA gibt es keine vorigen Einträge bzw. Verträge.
Grüße und vielen Dank im Voraus
Nico
Die Frage bezieht sich auf den Vertrag (und dessen Beginn), nicht auf das aktuelle Beschäftigungsverhältnis.
Ok, das bedeutet - einfach den Harken setzen und gut ist 😊
Danke
Nico
Unsere Kenntnis nach muss hierfür der Nachweis per Gehaltsabrechnung spätestens für 12/2004 vorgelegt werden können.
Wichtig ist, dass im Vertragsdokument ein -Abschluss vor 2005 steht und die Pauschalversteuerung ab 01.01.2005 gewählt wurde.
Danke für die wichtigen Hinweise.
Kleine Äbänderung:
De Mitarbeiterin möchte den mitgebrachten Vertrag (40b) nicht mehr als Umwandlung eines EBZ sondern monatlich aufgeteilt (1/12) über den laufenden Bezug. Dann ist es doch STpflichtig und SVpflichtig, oder?
Grüße
Nico
...ich höre gerade, dass es
SV-pflichtig ist aber pauschal versteuert wird.
Wie sage ich das meinem System. Welche Eingaben sind zu machen?
Kann jemand helfen?
Grüße
Nico
Hallo Nico,
wenn Beiträge nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert werden sollen, aktivieren Sie unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten, Registerkarte Allgemeine Angaben das Kontrollkästchen Vertrag soll nach § 40b EStG pauschalversteuert werden (nur Pensionskasse und Direktversicherung).
Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist, dass unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Übergreifende Daten das Kontrollkästchen Mind. eine Beitragsleistung wurde vor 2018 nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert aktiviert ist.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018.