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Übernahme BAV-Vertrag Direktversicherung neuer Mitarbeiter

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letzte Antwort am 16.12.2021 07:04:12 von Kristin_Frohmeyer
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

bei der Hotline ist mal wieder kein durchkommen.

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Ich habe einen BAV-Vertrag 40b angelegt.

Bei dem MA gibt es keine vorigen Einträge bzw. Verträge.

 

Einige Eckdaten:

Bei Vertragsdauer: 01/2021

Kein Arbeitgeberanteil

Gehaltsumwandlung aus laufenden Bezügen

Pauschalversteuerung: Ja gültig ab 01/2021

 

Folgende Fehlermeldung kommt beim Verlassen der Vertragsdaten:

Die Angaben zur Pauschalversteuerung sind unvollständig: Voraussetzung für die Abrechnung pauschalversteuerter Beträge ist, dass mindestens eine Beitragsleistung vor 2018 nach §40b a.F.

EStG pauschalversteuert wurde. Dazu muss im Menüpunkt „Übergreifende Daten“ in der Gruppe „Voraussetzung für Pauschalierung“ das entsprechende Kontrollkästchen aktiviert werden.

 

Bei dem MA gibt es keine vorigen Einträge bzw. Verträge.

 

Grüße und vielen Dank im Voraus

Nico

Jott_Bee
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

soweit ich weiß, gibt es diese Verträge mit Pauschalversteuerung nicht mehr.

Gilt nur für Altverträge - abgeschlossen vor 2005 (?).

 

Oder?

 

LG

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cro
Experte
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@n_troike  schrieb:

......................Dazu muss im Menüpunkt „Übergreifende Daten“ in der Gruppe „Voraussetzung für Pauschalierung“ das entsprechende Kontrollkästchen aktiviert werden.

 

Bei dem MA gibt es keine vorigen Einträge bzw. Verträge.

 

Grüße und vielen Dank im Voraus

Nico


Die Frage bezieht sich auf den Vertrag (und dessen Beginn), nicht auf das aktuelle Beschäftigungsverhältnis.

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n_troike
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Ok, das bedeutet - einfach den Harken setzen und gut ist 😊

 

Danke 
Nico

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LF
Fortgeschrittener
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Unsere Kenntnis nach muss hierfür der Nachweis per Gehaltsabrechnung spätestens für 12/2004 vorgelegt werden können.

cro
Experte
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514 Mal angesehen

Wichtig ist, dass im Vertragsdokument ein -Abschluss vor 2005 steht und die Pauschalversteuerung ab 01.01.2005 gewählt wurde.

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 9
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Danke für die wichtigen Hinweise.

 

Kleine Äbänderung:

De Mitarbeiterin möchte den mitgebrachten Vertrag (40b) nicht mehr als Umwandlung eines EBZ sondern monatlich aufgeteilt (1/12) über den laufenden Bezug. Dann ist es doch STpflichtig und SVpflichtig, oder?

 

Grüße
Nico

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 9
469 Mal angesehen

...ich höre gerade, dass es 

 

SV-pflichtig ist aber pauschal versteuert wird.

 

Wie sage ich das meinem System. Welche Eingaben sind zu machen?

Kann jemand helfen?

 

Grüße

Nico

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 9
427 Mal angesehen

Hallo Nico,


wenn Beiträge nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert werden sollen, aktivieren Sie unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten, Registerkarte Allgemeine Angaben das Kontrollkästchen Vertrag soll nach § 40b EStG pauschalversteuert werden (nur Pensionskasse und Direktversicherung).


Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist, dass unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Übergreifende Daten das Kontrollkästchen Mind. eine Beitragsleistung wurde vor 2018 nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert aktiviert ist.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.12.2021 07:04:12 von Kristin_Frohmeyer
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