Guten Tag,
mein Auszubildender hat am 23.06. die letzte Prüfung und damit am 23.06. seine Ausbildung beendet, da wir ihn übernehmen, bekommt er ja ab 24.06. keine Ausbildungsvergütung sondern Gehalt ausgezahlt. Kann ich das in LuG innerhalb eines Monats mit der selben Personalnummer abbilden oder muss ich zwingend, aufgrund der Änderung des Personengruppenschlüssels, Arbeitnehmertyps usw. und der SV-Meldung eine neue Personalnummer für meinen Auszubildenden anlegen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
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In diesem Fall muss eine neue Personalnummer angelegt werden. Innerhalb eines Monats ist kein Wechsel möglich.
Vielen Dank, das habe ich mir gedacht, obwohl ich es nicht glauben wollte....
Es muss aber nicht unbedingt eine neue Personalnummer angelegt werden.
Es ist ausreichend, wenn du die anteiligen Gehälter ermittelst und die SV-Meldungen erst im nächsten Monat passieren.
Genau, denn unserer Kenntnis nach schreibt das SV-Recht den Wechsel des Personengruppenschlüssels erst ab dem neuen Monat vor.
Allerdings könnte man die Personalnummernvergabe auch nach PGS-Gruppen abbilden. In dem Falle (je nach AN-Volumen) wäre dann ein Wechsel nützlich.
Siehe dazu auch unsere Diskussion: Arbeitnehmer online Übertrag auf 2. Personalnummer - gleicher Mitarbeiter