Guten Abend in die Runde,
ein Arbeitnehmer wird im Übergangsbereich vergütet. Nun liegt die LODAS Gehaltsabrechnung März vor, wobei Kurzarbeit abgerechnet wurde.
Meine Frage bezieht sich auf die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers.
Vor KUG (Februar) lässt sich mit der Formle 2020 die einheitliche Bemessungsgrundlage für alle KV/PV/AV/RV nachvollziehen. Bei 1.010 € werden die Beiträge aus 972 € errechnet, soweit gut.
Nun (März) reduziert sich das Gehalt aufgrund von Kurzarbeit um ca 285€, das verminderte Gehalt beträgt 722 €. Das Kurzarbeitergeld beläuft sich auf 150 €.
Der Arbeitnehmer zahlt AV aus 647 €, das ist wieder die Formel 2020, nachvollziehbar.
Die AN-Beiträge zu KV/PV/RV werden aber von LODAS aus 877 € gerechnet, kann das stimmen?
Erwartet hätte ich, dass auch hier die Beiträge einheitlich festgesetzt werden.
Danke für Ihre Unterstützung, J. Wirth
Ich würde das in den Beitragsauswertungen beim Mandanten nachvollziehen.
Hallo,
bei Abrechnung von Kurzarbeitergeld werden zum SV-Brutto noch 80 % der Differenz zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt dazugerechnet.
Dadurch kann sich dies erhöhen. Beispiele zur Ermittlung der SV-Beiträge finden Sie im Dokument 5303312 unter Punkt 2.2
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
haben Sie vielen Dank! Dennoch eine Frage: trägt denn der Arbeitgeber nicht alleine diese SV-Anteile auf das fiktive Entgelt? (unabhängig davon, dass der Arbeitgeber bei Corona-KUG die SV-Anteile wieder erstattet bekommt)
Mein Verständnis war, dass der Arbeitnehmer nur auf das Ist-Entgelt eigene Anteile zur SV zahlt, nicht aber auf das fiktive Entgelt. In der mir vorliegenden Abrechnung zum Übergangsbereich sind dem Arbeitnehmer aber auch SV-Anteile auf das fiktive Entgelt abgezogen worden.
Freundliche Grüße
Hallo,
die SV Beiträge auf das fiktive Entgelt trägt der Arbeitgeber. Dennoch werden die 80% aus der Differenz zwischen dem Soll und dem Istentgelt im SV Brutto auf der Abrechnung mit ausgewiesen. Die Berechnung der SV erfolgt jedoch nur vom tatsächlichen Entgelt. Dies kann auf der Auswertung 40 - Krankenkassen Beitragsabrechnung nachvollzogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG