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Übergangsbereich und BAV

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letzte Antwort am 14.08.2019 13:25:47 von fritsch
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fritsch
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Ab Juli 2019 hat die Gleitzone zum Übergangsbereich (Midijob) mit bis zu 1300,- € gewechselt.

Nun habe ich einen MA der über 1300,- € verdient, aber eine Entgeltumwandlung hat, wodurch er unter 1300,- € kommt.

Ich bekomme keine Rechts-Sichere-Aussage, in der mir bestätigt wird, dass der MA nun im dem Übergangsbereich ist.

Selbst die Krankenkasse hat mir nur über ein Ausschlussverfahren bestätigt, dass der MA in dem Übergangsbereich ist.

Gibt es irgendwo eine Schriftstück, wo dieser Fall behandelt wurde und ich somit mit Sicherheit weis, dass der MA im Midijob ist!

Mit freundlichen Grüßen

Susann Fritsch

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

in der Bekanntmachung der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 21.03.2019 (Dokument 0208745 ) heißt es im Abschnitt 5.2.1.1 Grundsätze (zur Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts) im letzten Absatz:

Entgeltumwandlungen zur Finanzierung von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bzw. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV mindern ebenfalls das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt. Gleiches gilt für Beiträge, die nach § 40b EStG in der Fassung bis 31.12.2004 im Rahmen einer Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SvEV).

Viele Grüße

Uwe Lutz

fritsch
Beginner
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 14.08.2019 13:25:47 von fritsch
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