Hallo zusammen,
Datev spielt für einen Mandanten von uns (öff. Dienst) die Einmalzahlungen automatisch ein.
Im Dezember wurde eine Coronaprämie eingespielt. Allerdings st/soz.-vers.pflichtig.
Müsste doch eigentlich st/soz.-vers. frei sein?
Kann ich das selber manuell ändern? Kennt jemand das Problem?
Danke für Eure Mühe!
Moin,
bei Anwendung der Tarife öffentlicher Dienst sollten Sie das Dokument Öffentlicher Dienst - Allgemeines, Änderungen und Neuerungen im Überblick im Blick behalten. Dort werden viele Hinweise gegeben.
DATEV unterstützt hier bei vielen Punkten - kann aber nicht alles automatisch umsetzen.
Im Dokument 5304965 im Elektronischen Wissen Lohn und Personal sind dann noch vertiefende Informationen enthalten (leider von hier nicht verlinkbar, da über Lexinform aufzurufen hat doch geklappt). Auf dieses Dokument wird aber im o.g. Dokument mit dem Überblick unter Punkt 2 im Kasten verlinkt.
Im Elektronischen Wissen Lohn und Personal ist zur Corona-Sonderzahlung beschrieben, welche Schritte Sie unternehmen müssen, damit diese korrekt (also lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei) abgerechnet wird.
Sie sollten in diesem Zusammenhang auch immer die Hinweis- und Fehlerprotokolle genau lesen - auch dort wird häufig auf die entsprechenden Dokumente mit weiteren Informationen verwiesen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin Herr Lutz,
hatte gestern noch rechtzeitig von Euch den Hinweis auf das entspr. Dokument erhalten.
Hat dann auch funktioniert.
Vielen Dank!!
Hallo Zusammen,
ich habe zur selben Thematik eine Frage:
Die tarifliche Corona-Einmalzahlung wäre über Datev auf der April-Abrechnung 2021 ausbezahlt worden. Dies wollte unser Mandant jedoch nicht, somit haben wir die Automatik herausgenommen. Die Einmalzahlung soll jetzt mit der Juni-Abrechnung erfolgen.
Momentan macht das Programm nur Nachberechnungen für April 2021, wenn ich die Einmalzahlung einspielen lasse. Unser Mandant möchte aber explizit, das diese auf der Lohnabrechnung Juni 2021 aufgeführt ist.
Gibt es hier Möglichkeiten das umzustellen?
Oder muss ich a) die Einmalzahlungen händisch über die Erfassungstabelle erfassen oder b) der Mandant damit leben, dass eine Nachberechnung für April 2021 erfolgt.
Vielleicht hat mir ja jemand einen Tipp dazu.
Danke.
Grüße Viktoria
Hallo,
die Einmalzahlung muss in dem Fall manuell erfasst werden.
In dem bereits verlinkten Dokument 1021002 - Öffentlicher Dienst - Allgemeines, Änderungen und Neuerungen im Überblick finden Sie im Kapitel 4.1 und 6.1 auch Informationen hierzu.
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort.