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Änderung Doppelbesteuerung Grenzgänger beim KUG

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letzte Antwort am 28.04.2023 15:48:31 von Julia_Nagengast
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OlafB
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Hallo!

 

Ich habe aktuell folgendes Anliegen auf dem Tisch:

 

Bei einem Arbeitnehmer trifft eventuell die Änderung des KUG's durch die Doppelbesteuerung zu. Was u.a. bedeutet, das dem fiktiven Entgelt dieses Arbeitnehmerkreises keine Lohnsteuer mehr beigemessen wird. Der betreffende Arbeitnehmer in unserem Fall ist Grenzgänger und wohnt in Frankreich.

 

Hat jemand bereits Erfahrungswerte gesammelt, wie derartige Änderungen in LODAS durchzuführen sind?

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


aktivieren Sie unter Personaldaten | Kurzarbeit im Register "Angaben zur Berechnung" das Kontrollkästchen "Kurzarbeitergeld wird aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Ansässigkeitsstaat versteuert".

 

Bei aktiviertem Kontrollkästchen werden die pauschalierten Nettoentgelte zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ohne Berücksichtigung von steuerlichen Abzügen berechnet. Dies ist nach der Weisung 202211012 vom 29.11.2022 der Bundesagentur für Arbeit bei französischen Grenzgängern der Fall.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
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OlafB
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Guten Tag Frau Bäuerlein,

 

ich danke für die Hilfestellung, hätte hierzu jedoch noch eine Rückfrage:

 

Unser Mandant bezog KUG in dem Zeitraum 2020 bis 2021. Gibt es eine Möglichkeit über LODAS, diese Zeiträume rückwirkend anpassen zu lassen?

 

Per Nachberechnung können wir ja nur in das Vorjahr zurückgehen, also 2022. 

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Betül_Kilic
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Hallo,


Sie haben in LODAS mittlerweile die Möglichkeit, für die Jahre 2020 und 2021 einen korrigierten Leistungsantrag für Kurzarbeit (Auswertung 100) und Leistungsantrag für Saison-Kug (Auswertung 103) zu erstellen.


Alle Informationen hierzu finden Sie im Dokument LODAS: Kug-Korrekturen für 2020/2021 durchführen.

Beste Grüße Betül Kilic
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OlafB
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Sehr geehrte Frau Dayioglu,

 

bezieht sich diese Änderungsmöglichkeit auch auf unseren Fall der Korrektur für französiche Grenzgänger? Wenn ja, wie ist hier die Änderung vorzunehmen? 

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Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @OlafB,

 

ja, auf diese Art und Weise können Sie auch die Korrektur für französische Grenzgänger vornehmen.


Im bereit gestellten Korrekturmandanten können Sie dann die oben von @Alexandra_Friedrich beschriebene Vorgehensweise durchführen.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
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OlafB
Einsteiger
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Hallo Herr Fürther,

 

ich habe die Änderung laut der Beschreibung von Frau Bäuerlein durchgeführt. Leider komme ich jedoch nicht an meine Lohnauswertungen?

 

Mit dem Korrekturmandant lassen sich die Lohnauswertungen nicht öffnen. 

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Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @OlafB,


in unserem Dokument Auswertungen werden nach der Abrechnung nicht erstellt und rückübertragen

finden Sie Lösungsvorschläge, die fehlenden Auswertungen zu erhalten.


Sollte dies zu keiner Lösung führen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.04.2023 15:48:31 von Julia_Nagengast
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