Hallo!
Ich habe aktuell folgendes Anliegen auf dem Tisch:
Bei einem Arbeitnehmer trifft eventuell die Änderung des KUG's durch die Doppelbesteuerung zu. Was u.a. bedeutet, das dem fiktiven Entgelt dieses Arbeitnehmerkreises keine Lohnsteuer mehr beigemessen wird. Der betreffende Arbeitnehmer in unserem Fall ist Grenzgänger und wohnt in Frankreich.
Hat jemand bereits Erfahrungswerte gesammelt, wie derartige Änderungen in LODAS durchzuführen sind?
Hallo,
aktivieren Sie unter Personaldaten | Kurzarbeit im Register "Angaben zur Berechnung" das Kontrollkästchen "Kurzarbeitergeld wird aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Ansässigkeitsstaat versteuert".
Bei aktiviertem Kontrollkästchen werden die pauschalierten Nettoentgelte zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ohne Berücksichtigung von steuerlichen Abzügen berechnet. Dies ist nach der Weisung 202211012 vom 29.11.2022 der Bundesagentur für Arbeit bei französischen Grenzgängern der Fall.
Guten Tag Frau Bäuerlein,
ich danke für die Hilfestellung, hätte hierzu jedoch noch eine Rückfrage:
Unser Mandant bezog KUG in dem Zeitraum 2020 bis 2021. Gibt es eine Möglichkeit über LODAS, diese Zeiträume rückwirkend anpassen zu lassen?
Per Nachberechnung können wir ja nur in das Vorjahr zurückgehen, also 2022.
Hallo,
Sie haben in LODAS mittlerweile die Möglichkeit, für die Jahre 2020 und 2021 einen korrigierten Leistungsantrag für Kurzarbeit (Auswertung 100) und Leistungsantrag für Saison-Kug (Auswertung 103) zu erstellen.
Alle Informationen hierzu finden Sie im Dokument LODAS: Kug-Korrekturen für 2020/2021 durchführen.
Sehr geehrte Frau Dayioglu,
bezieht sich diese Änderungsmöglichkeit auch auf unseren Fall der Korrektur für französiche Grenzgänger? Wenn ja, wie ist hier die Änderung vorzunehmen?
Hallo @OlafB,
ja, auf diese Art und Weise können Sie auch die Korrektur für französische Grenzgänger vornehmen.
Im bereit gestellten Korrekturmandanten können Sie dann die oben von @Alexandra_Friedrich beschriebene Vorgehensweise durchführen.
Hallo Herr Fürther,
ich habe die Änderung laut der Beschreibung von Frau Bäuerlein durchgeführt. Leider komme ich jedoch nicht an meine Lohnauswertungen?
Mit dem Korrekturmandant lassen sich die Lohnauswertungen nicht öffnen.
Hallo @OlafB,
in unserem Dokument Auswertungen werden nach der Abrechnung nicht erstellt und rückübertragen
finden Sie Lösungsvorschläge, die fehlenden Auswertungen zu erhalten.
Sollte dies zu keiner Lösung führen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.