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LODAS-Fehler 53043 - LSt-Anmeldezeitraum ändern in Verbindung mit EPP nicht gesetzlich erlaubt

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letzte Antwort am 20.12.2022 10:02:09 von Kristin_Frohmeyer
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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 1 von 2
219 Mal angesehen

Hallo DATEV.

 

Ich bitte euch, nachfolgenden LODAS-Fehler zu beheben:

 

Anmeldezeitraum.png

 

Der Mandant war in 2022 geschlüsselt auf jährlicher Abgabe der LSt-Anmeldung. EPP wurde nicht ausgezahlt.

 

Der Dezemberlohn wurde von mir abgerechnet. Dabei wurde nun festgestellt, dass die jährliche Lohnsteuer zu hoch ist, ab 2023 gilt die vierteljährliche Abgabe.

 

Ok - damit es nicht untergeht, wollte ich direkt im Abrechnungsmonat Januar 2023 die Lohnsteuer auf vierteljährlich abändern... Pustekuchen, denn es kommt diese Fehlermeldung, die auf einen Programmfehler hindeutet:

 

#LO53043

Die Kombination aus Anmeldezeitraum und Auszahlungsmonat Energiepreispauschale ist gesetzlich nicht erlaubt.

Korrigieren Sie Ihre Eingabe.

 

DATEV. Bitte ändern.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
172 Mal angesehen

Hallo,


mit der LODAS Jahreswechsel-Version 12.2 wird bei Änderung des Anmeldezeitraums für die Lohnsteuer-Anmeldung die Fehlermeldung zur Energiepreispauschale nicht mehr ausgegeben.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.12.2022 10:02:09 von Kristin_Frohmeyer
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