Hallo Zusammen,
wie ist umzugehen mit einem Mandanten, der ab dem 01.09. Mitarbeiter hat, also im August noch keine Lohnsteueranmeldung generiert hat.
Moin,
interessanter Fall.
So mal als Idee ins Blaue: Mit dem Finanzamt besprechen, ob es möglich ist, für das III. Quartal 2022 die Abgabe 1/4-jhrl. vorzunehmen und erst ab Oktober 2022 (sofern es die Beträge hergeben) auf monatliche Abgabe umzustellen.
Dann können Sie die EPP in der Anmeldung für das III. Quartal 2022 melden und die Auszahlung in 09/2022 vornehmen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
... interessante Lösung. Mal schauen wie die Damen und Herren vom FA damit umgehen.
Danke für die Rückmeldung.