Hallo in die große Runde,
Wir haben mehrere tschechische Mitarbeiter in Deutschland bei unserem Mandanten beschäftigt. Nun sind wir uns nicht sicher ob diese beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind. Ist es prinzipiell möglich, dass ausländische MA Anspruch auf EPP haben?
Liebe Grüße
Nein. Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, sind nicht anspruchsberechtigt.
Wie rechnen Sie die AN eigentlich ab, wenn nicht bekannt ist, ob die Abrechnung beschränkt oder unbeschränkt durchlaufen muss?