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beSt Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

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letzte Antwort am 02.05.2024 16:49:18 von Steuererklärer
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StBinINeuss
Beginner
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Nachricht 1 von 12
747 Mal angesehen

Hallo, ich würde gerne eine best Nachricht versenden, technisch ist alles eingerichtet und läuft auch soweit.

ABER Ich würde bei der best-Nachricht gerne den Haken setzen, dass ich die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis möchte. Dies ist aber grau unterlegt. Ich frage mich nun, warum. 

Ich habe bereits unser Zeichen, Ihr Zeichen, Empfänger und Betreff alles eingegeben, es sind Anlagen dran, alles fertig zum Versenden, nur kann ich diesen Haken nicht setzen.

Kann mir jemand helfen?

Im DATEV Bereich finde ich nur was für beA nicht aber für beSt

 

 

Kategorie zugeordnet von @Sabine_Enachescu 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 12
732 Mal angesehen

Moin,

 

das Empfangsbekenntnis ist eine Form der Zustellung, die im § 5 Verwaltungszustellungsgesetz (bzw. inden Prozessordnungen für die Gerichte) geregelt ist. Dies kann nur durch Behörden oder Gerichte genutzt werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 3 von 12
726 Mal angesehen

@Uwe_Lutz schrieb:

Dies kann nur durch Behörden oder Gerichte genutzt werden.


Warum 🤔? Sind die was besseres als der gemeine Steuerberater? Ernsthaft. Wir führen Genderdebatten, Digitalisierung braucht Standards aber was wird wie in Deutschland umgesetzt? 😂

 

Spricht ja jetzt nichts gegen, oder übersehe ich da was? Vielleicht kann man's als AddOn: beSt plus ultra dann manuell nachrüsten lassen 😂

 

Auch beim Datenschutz wird solch eine Differenzierung getroffen. Aber gleichwohl sind wir doch alles Menschen, die Technik nutzen, oder? Alles sehr seltsam ... 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
StBinINeuss
Beginner
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Nachricht 4 von 12
706 Mal angesehen

Aber dann verstehe ich nicht, warum man beim beA den Haken als Rechtsanwalt setzen kann. Das hab ich bei der DATEV gefunden und wozu bekomme ich ein "Haken-setzen-Möglichkeit" wenn der Nutzer dieses Passwort dazu nicht berechtigt ist. Macht m.E. keinen Sinn, dann hätte die DATEV da doch einfach die Option weglassen können.

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 12
690 Mal angesehen

Bei Anwälten gibt es die "Zustellung von Anwalt zu Anwalt" (§ 195 ZPO), was aber m.E. auch nur im Rahmen eines laufenden Prozesses möglich ist.

 

An wen wollten Sie denn ein Schriftstück senden, für dass Sie ein Empfangsbekenntnis anfordern wollten?

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StBinINeuss
Beginner
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Nachricht 6 von 12
678 Mal angesehen

ich möchte eine Klage beim Finanzgericht einreichen und dacht mir, gerade, wenn man das zum ersten Mal über das beSt macht, wäre es gut, sowas zu haben. 

Aber wenn ich das nicht bekommen kann, dann ist das halt so, dann weiß ich Bescheid, dass ich nicht zu doof bin und da nicht noch irgendwas einstellen kann, sondern, dass es so gehört.

(Warum auch immer ich dann diesen Hakensetzen-Hinweis dann habe)

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 12
663 Mal angesehen

Dafür bietet sich der Versandstatus an. Darüber können Sie dann sehen, ob/wann die Nachricht gelesen wurde:

 

Versandstatus von beSt-Nachrichten in DATEV DMS / Dokumentenablage aktualisieren - DATEV Hilfe-Center

 

 

StBinINeuss
Beginner
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DANKE

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Diederich
Einsteiger
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Nachricht 9 von 12
128 Mal angesehen

@Uwe_Lutz  schrieb:

 

das Empfangsbekenntnis ist eine Form der Zustellung, die im § 5 Verwaltungszustellungsgesetz (bzw. inden Prozessordnungen für die Gerichte) geregelt ist. Dies kann nur durch Behörden oder Gerichte genutzt werden.

Nachdem ich über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht habe (gegen einen Schluss-Ablehnungsbescheid über Coronahilfen 😉 ), erreicht mich nun erstmals ein Schreiben des Gerichts über das beSt-Postfach mit angeforderten Empfangsbekenntnis:

 

beSt Empfangsbekenntnis.jpg

 

Kann mir jemand sagen, wie ich dieses Empfangsbekenntnis erteilen kann ?

 

Muss ich hierzu ein separates Schreiben über das beSt-Postfach übermitteln ?

 

Oder geht das auch anders ?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 10 von 12
121 Mal angesehen

Da stand ich beim ersten Mal auch etwas ratlos da...

 

Aber wofür gibt es das Hilfecenter?

 

eEB für beSt-Nachrichten in DATEV DMS / Dokumentenablage abgeben - DATEV Hilfe-Center

Diederich
Einsteiger
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Nachricht 11 von 12
107 Mal angesehen

@Uwe_Lutz  schrieb:

 

Aber wofür gibt es das Hilfecenter?

 

eEB für beSt-Nachrichten in DATEV DMS / Dokumentenablage abgeben - DATEV Hilfe-Center


 

Asche auf mein Haupt ... dabei hatte ich extra im DHC gesucht ... ich schwöre. 🙄

 

Vielen Dank für die schnelle Hilfe ! 👍

Steuererklärer
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 12
84 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

@Uwe_Lutz schrieb:

Dies kann nur durch Behörden oder Gerichte genutzt werden.


Warum 🤔? Sind die was besseres als der gemeine Steuerberater? Ernsthaft. Wir führen Genderdebatten, Digitalisierung braucht Standards aber was wird wie in Deutschland umgesetzt? 😂

 

Spricht ja jetzt nichts gegen, oder übersehe ich da was? Vielleicht kann man's als AddOn: beSt plus ultra dann manuell nachrüsten lassen 😂

 

Auch beim Datenschutz wird solch eine Differenzierung getroffen. Aber gleichwohl sind wir doch alles Menschen, die Technik nutzen, oder? Alles sehr seltsam ... 


 

Oder durch Rechtsanwälte, siehe oben. Und ja: die sind was Besseres. 😉 Die einen sind Behörden, und die anderen haben zwei Staatsexamen bestanden und bieten durch ihren Beruf eine besonders hohe Zuverlässigkeit (gefälligst).

 

Deswegen haben Rechtsanwälte das Privileg, nicht nur EBs anfordern zu können, sondern auch Zustellungen gegen EB gegen sich gelten zu lassen. Und wenn sie das EB nicht umgehend zurückschicken, kriegen sie gerne mal von böswilligen Kollegen und/oder der Rechtsanwaltskammer einen auf den Deckel.

 

Edit: Sehe gerade: Uralter Thread. Sorry.

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letzte Antwort am 02.05.2024 16:49:18 von Steuererklärer
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