Guten Morgen zusammen,
gibt es in EO classic eine Möglichkeit den aktuellen Stand der Überstunden eines Mitarbeiters anzeigen zu lassen. Ich finde nur etwas in der Rechnungsschreibung. Hilfreich wäre jedoch eine Auswertung indem der aktuelle Stand angezeigt wird. In der Rechnungsschreibung muss dann immer erst noch gerechnet werden.
Wäre für einen Tipp sehr dankbar.
Viele Grüße
Sören Broß
Hallo Asceroon84
Grundsätzlich ist die Zeiterfassung in den EO-Programmen als Leistungsnachweis ggü. den Mandanten konzipiert und nicht als Zeitwirtschaftssystem.
Deshalb sind die Möglichkeiten der Überstunden- und Fehlzeitenverwaltung sehr begrenzt. Aufgrund der Neuschreibung der EO-Pakete wird hier seitens der Entwicklung auch keine Weiterentwicklung mehr erfolgen.
Eine Möglichkeit die Überstunden zu kontrollieren und zu korrigieren finden Sie in Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle, im Modul Fehlzeitenverwaltung
Hier können Sie die IST- und SOLL-Zeiten der Mitarbeiter auszuwerten und Überstunden anzeigen und korrigieren.
Fehlzeiten wie Fortbildung, Urlaub und Krankheitstage werden nur dann in der Fehlzeitenverwaltung ausgewiesen, wenn Sie in dieser erfasst wurden. Fehlzeiten, die über Zeiten und Kosten erfasst wurden sind nicht in den Mitarbeiter Fehlzeiten enthalten.
Alternativ finden sie im Auskunftssystem (Pool Kanzleiorganisation) zwei Listen, die Ihnen die erfassten IST und SOLL-Zeiten anzeigen:
- E21/5 Soll-/Istvergleich Mitarbeiter ohne Bemerkung
Hinweis: Liste 21/2 und 21/5 zeigt nur die Tage an, an welchen auch eine Ist-Zeit erfasst wurde.
- E21/6 Soll-/Istvergleich Mitarbeiter für Kalendertage
Saldokorrekturen oder Saldoüberträge, die in den Fehlzeiten vorgenommen werden, werden jedoch in den Auswertungen nicht ausgewiesen.
Beste Grüße
Joachim Schug
DATEV eG
Vielen Dank für die Antwort.
Schade das es hier keine passende Lösung gibt. Ich kann zwar verstehen, dass für die alte EO keine großen Anpassungen mehr vorgenommen werden, da hier andere Dinge in der Umsetzung sind, jedoch gibt es das Programm EO ja schon sehr lange. Daher stellt sich die Frage warum das nicht schon vor 10 Jahren umgesetzt wurde.
Hoffentlich geht die Umsetzung des neuen EO schnell.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Broß