Guten Morgen,
gibt es die Möglichkeit die Gebühren (3,50 EUR oder mehr) für die Belegspeicherung direkt über den Mandanten abrechnen zu lassen?
Der Sicherheitsstick wird doch auch schon über das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft dem Mandanten in Rechnung gestellt.
Beste Grüße
TdW
26.02.2019
10:43
zuletzt bearbeitet am
01.02.2021
14:49
von
Sabine_Enachesc
gibt es die Möglichkeit die Gebühren (3,50 EUR oder mehr) für die Belegspeicherung direkt über den Mandanten abrechnen zu lassen?
Siehe hierzu: Kosten für Speichervolumen direkt auf der Mandante... - DATEV-Community - 70504
Verlinkung auf Wunsch des Autors korrigiert.
Super. Vielen Dank!
Hallo zusammen,
ich hätte hier eine Rückfrage:
Unter welche Programmgruppe fällt die Datev-Gebühr "Belege online"?
Wenn ich das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft anstoße, werden die einzelnen Produktgruppen angezeigt zur Auswahl.
Wenn ich "Komplettlösungen" auswähle werden die Datev-Gebühren für Unternehmen online (10, 50 €) und Belege online (ab 3,50 €) an den Mandanten weiterberechnet, vorausgesetzt es läuft über seine Unterberaternummer, richtig?
In welcher Produktgruppe steckt die RZ-Bankinfo (ich glaube mit 1,65 €)? Kann ich die ebenfalls weiterberechnen lassen?
Welche Datev-Gebühren werden in der Praxis noch weiterberechnet?
Vielen Dank und viele Grüße
Eva
Wenn wir das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft aktivieren, wählen wir immer alles aus. Wenn man dann noch anfängt und für jeden Mandanten dann einzeln was auswählt - kann man bis zu einer bestimmten Menge machen aber es geht ja auch um Standards, die einem das Leben erleichtern und wenn man dann doch noch etwas hinzubucht, dass unter einer anderen Gruppe fällt, muss man wieder nachhaken.
Wir geben alles komplett immer ab. Falls Sie dennoch die Hoheit über das Vertragliche haben möchten (weil der Mandant weder weiß, was er ggf. kündigen soll und wie) können Sie sich dazu eine Vollmacht vom Mandant ausstellen lassen. Einen Vordruck hat die DATEV bzw. einmal hier im Forum suchen.
Dann laufen alle Kosten über das Mandat aber Sie können dennoch das Vertragliche regeln, weil es schneller und einfacher geht und Sie die meiste Ahnung davon haben.
Danke für die rasche Antwort.
Aber wenn ich alles auswähle, wird z. B. auch die Gebühr für die E-Bilanz und Offenlegung und die Steuererklärungen weiterberechnet. Das soll bei uns nicht der Fall sein. Ebenso wenig die Lohn-Datev-Gebühren.
Wir werden es testen und weiter beobachten inwieweit die Mandanten damit zurecht kommen.