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Vorschüsse abrechnen

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letzte Antwort am 08.04.2025 10:24:42 von VerenaWied
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ehelming
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
112 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

zunächst: wir arbeiten mit EOComfort.

 

Wir haben einen Mandanten, dem fleißig Vorschüsse für Fibu gezahlt hat.

Da das Unternehmen, dass er gegründet hatte, aber nie richtig zum Laufen kam, wurde keine Fibu-Leistung erstellt, die wir abrechnen könnten. 

Jetzt wird das Unternehmen hier abgewickelt und die Vorschüsse müssen gegengerechnet werden.

Frage ist nur: womit soll ich gegenrechnen? Es gibt ja nichts.

Wie mache ich das?

 

Null-Rechnung (z. B. über Pauschale) und die Vorschüsse gegenrechnen, sodass ein Erstattungsbetrag rauskommt?

 

VG

Eva

VerenaWied
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
91 Mal angesehen

Wenn du beim Gegenstandswert auf "Gebührenfrei" stellst und nichts eingibst, stellt er dir die Rechnung auf "vorgeschlagen" und rechnet die Vorschüsse dann gegen. Diese ergeben dann eine Erstattung.

 

Hier am Beispiel eines JA mit Vorschuss.

 

VerenaWied_0-1744100472328.png

 

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letzte Antwort am 08.04.2025 10:24:42 von VerenaWied
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