Wir haben heute ein DATEV Schreiben zur Umstellung von DMS classic auf DATEV DMS in der Post gehabt. In besagtem Schreiben wird am Ende sehr knapp auf die neue Lizensierung hingewiesen, mehr Informationen auf Umstellung auf DATEV DMS: Benutzerlizenz
Hat schon jemand Erfahrung mit diesen Benutzerlizenzen? Sagt man einfach pauschal ich lizensiere XY Mitarbeiter oder muss man diese Lizenzen dann irgendwo fest den Benutzerobjekten zuweisen? Mir fehlt da grad ein wenig die Phantasie, da der jetzige Lima das doch gar nicht abbilden kann.
Moin,
das ist ja wohl der Hammer!
Ich habe das wie folgt verstanden:
Bisher haben Sie für die Kanzlei so viele Lizenzen benötigt, wie Mitarbeiter üblicherweise zur gleichen Zeit auf das Programm zugreifen wollten. Ab sofort benötigen Sie für jeden Mitarbeiter eine Lizenz - egal ob er als Aushilfe 10 Stunden im Monat oder als Vollzeitkraft 173 Stunden im Monat bei Ihnen arbeitet.
Und das bei einen so hochpreisigen Produkt wie DMS! Und bisher nur aufgrund des Versprechens, dass irgendwann Online-Funktionen hinzukommen (s. Ihr Link):
"Voraussetzung für die DATEV-Programme On Premises ist, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt Online-Funktionen enthalten werden."
Ich bin gerade mal wieder am Überlegen, ob DATEV tatsächlich noch der richtige Softwareanbieter für mich ist.
Falls ich hier etwas falsch verstanden habe, bitte ich um Korrektur.
Viele Grüße
Die DATEV weiss halt, wie man für weniger Leistung mehr Geld eintreiben kann. Das DMS war ein Produkt, bei dem sich die Netzlizenz angeboten hat. Da diese Möglichkeit nicht mehr gibt, muss das Produkt nun für alle Mitarbeiter lizensiert werden. Den Sinn einer Benutzerlizenz für ein "on premise"-Produkt verstehe ich überhaupt nicht.
DATEV DMS = DATEV DMS classic - in teuer!
Preiserhöhung durch die Hintertür ?
Ich glaube ich bin dieses Jahr schon zum zweiten Mal froh 'nur' die Dokablage zu benutzen und kein DMS ( alt ) eingeführt zu haben. Vor 2 Jahren war ich da noch kurz davor, habe mich aber im vorletzten Moment dagegen entschieden, vor allem wg. Prozessumstellungen innerhalb der kanzlei).
Hallo Frau Fitschen,
auch ich bin der Ansicht, dass das von ihnen geschilderte Lizenzmodell korrekt dargestellt wurde. Und ich bin auch der Meinung, dass dms (neu) erst noch in den schon vorhandenen Preis "reinwachsen" muss. Sowohl im Hinblick auf den verlangten Preis als auch die Anforderungen an die digitale Kommunikation ist noch "viel Luft nach oben".
Aber:
Das soll bei weitem nicht bedeuten, dass nicht VIELES noch besser sein könnte und sollte, aber einen Anbieterwechsel ziehe ich ABSOLUT nicht in Betracht. Lieber setze ich mich bei "meinem berufsständischen Partner = DATEV" dafür ein, dass er den schnell wachsenden Anforderungen möglichst zügig nachkommt.
Wenn wir "DATEV-Kritiker" und "Digitalisierungs-Forderer" mit dem gleichen Elan auf die Berufskollegen einwirken könnten, denen alles viel zu schnell und zu digital ist und die lieber jeder sein individuell gestricktes Programm hätten, als den eigenen Kanzleiworkflow zu überdenken, dann wäre die DATEV, der Berufsstand und unsere dafür nötigen EDV-Werkzeuge wahrscheinlich deutlich weiter, als wir es derzeit sind.
Hallo Herr Renz,
es ist nur schade dass wir offensichtlich mit den 'Bremsern' weder in Kontakt kommen noch eine Diskussion entfachen können, oder diese ist an mir vorbeigegangen.
Was DMS alt betrifft hatte ich unter andem mit DAtev Systempartner Anfang des Jahres gesprochen, die erst selbst die Infos hatten DMS alt wird eingestellt. Zudem zeitpunkt war völlig unklar wie die Altbestände in Neubstände umgewandelt werden können, was ein Drama ist. Allein die Vorstellung der zig tausend Dokumente die in der dok.ablage liegen wären in DOk neu nicht mehr auffindbar oder oder oder.... Horrorszenario.
Inzwischen gibt es ja wohl Szenarien der Umstellung.
Aber hier bin ich halt wieder an der mangelnden Transparenz , die Datev darf doch nicht noch kurz vor Einstellung DMS bepreisen ohne klar zu kommunizieren das läuft bald aus. Warten sie mit der Einführung doch bis DMS Datev das hat zwar noch einschränkungen ( ihre Luft nach oben ) aber ist die zukünftige Lösung der Datev. Und wie immer gehe ich davon aus das Umstellungen letztlich Zeit, Geld und Kraft des Kanzleinhabers fordern.
Zeit die ich ohnehin nicht habe.
Lieber Herr Eberhardt,
da hat ihr Systempartner sie nicht ganz korrekt informiert. Die "Umstellung" von Dok-Ablage auf DMS (neu) ist im engeren Sinne keine "echte Umstellung" . Die Datenbak wird einfach um einige Felder erweitert (untechnisch gesprochen- die Entwickler mögen mir verzeihen, wenn das sehr vereinfacht dargestellt ist)
Wir nutzten die Dok-Ablage seit es sie gibt (glaube 1998) und seit 2011 (+/-) komplett wie DMS (auch Eingangspost / Mail etc.) und die Datenbankerweiterung hat völlig problemlos (in der Pilotphase noch) funktioniert - nur gelöschte Geschäftspartner und Dokumente musste man vorher vollständig "rauskicken".
Der Server hat eine Nacht lang gerödelt - und fertig. Am anderen Morgen (tatsächlich nach dem sicherheitshalber eingeplanten Weekend) war des Thema komplett gegessen - noch ein bissle Schulung und Info´s zu den neuen Möglichkeiten (dann auch einige Ernüchterung - weil viel zu viel erwartet) Trotzdem gut!!!
Kann´s nur empfehlen - wenn sie sich nicht über den Preis ärgern!! der ist wirklich ziemlich hoch!
Hallo Herr Eberhardt,
Ach ja - die "Bremser" erreichen wir LEIDER nicht.
Sie beteiligen sich in der Regel nicht an der Diskussion in der Community (= was ist denn das schon wieder für ein unnützer Mist, statt dass DATEV g´scheite Programme macht) -> ist eines der beliebteren Argumente.
Sie beteiligen sich in der Regel auch nicht an programmspezifischer Ausbildung - die kostet ja Geld und die DATEV ist selbst schuld, wenn wir die Programme nicht kennen und lieber dort anrufen und für 9,-- EUR fach- und programmspezifische Ausbildung bekommen
-> auch beliebtes Argument.
Meckern können wir alle super klasse - bloß an der eigenen Haustür kehren wir besser nicht.
Um wieder zum Thema zurückzukommen, Neukunden werden bereits mit DATEV DMS bestückt und die Benutzerlizenzen gibt es (angeblich) seit Oktober 2018. Weiß jemand wie das technisch abläuft? Pauschal alle Lizensieren oder Lizenzzuordnung pro User. Wenn letzteres, wo und wie.
Aus den Äußerungen unseres KAM, bei dem ich schon die in unserem Fall ca. 20%ige Preiserhöhung gegenüber DMS classic moniert habe, kann ich ableiten dass es am im RZ verknüpften Benutzerkonto hängen wird, sprich Datev-Benutzerkonto oder Smartcard.
Anders formuliert: die mutmaßlich erste Cloud-Funktion des DMS neu dürfte die Lizenzprüfung/-überwachung sein... Kann aber nicht sagen ob das aktuell schon so gehandhabt wird oder das geänderte Lzenzierungsmodell für alle erst noch ausgerollt wird.
Hallo Herr Dombrowski,
es gibt (fast) nichts, was man nicht auf den DATEV-Internetseiten oder letztlich in der Info-DB findet.
Zitat aus Dok 0904289 -> hier ist beschrieben wie die Lizenzierung läuft und wie das später (nach vollständigem Ausrollen der Benutzerlizenzierung) berechnet wird.
Lizenzlogik
DATEV DMS wird im Rahmen einer Benutzerlizenz angeboten, d. h. jede Lizenz wird einem Benutzer persönlich (natürliche Person) zugeordnet. Basis für die Bepreisung ist die Anzahl der natürlichen Personen, die DATEV DMS nutzen. Jeder Benutzer kann alle Programmbestandteile der Anwendung in dem Umfang nutzen, der ihm durch die Rechteverwaltung freigegeben wurde (z. B. Schnellinfo Dokumente, Dokumentenkorb, Office-Integration etc.). Die Anzahl der Benutzerlizenzen für DATEV DMS ist unabhängig von der Anzahl der Lizenzen anderer DATEV-Programme.
Bis zur vollständigen Verfügbarkeit der Benutzerlizenz in den DATEV-Programmen werden für DATEV DMS technisch Netzlizenzen ausgeliefert.
Hallo Herr Renz,
da bin ich mal gespannt, wie sich diese "Lizenzlogik" in der Praxis auswirkt.
In jeder DMS-Kanzlei wird man dann vermutlich aus Kostengründen sehr gezielt nur einzelne Personen auswählen, die dann das Privileg haben werden, mit DMS arbeiten zu 'dürfen'.
Beim bisherigen Lizenz-Modell (Betriebsstätten-, PC- und Netzlizenzen) konnten z.B. mehrere Mitarbeiter mit einer einzigen Netzlizenz arbeiten, zwar nicht gleichzeitig, aber immerhin nacheinander, z.B. bei selten benötigten Programmen (z.B. ErbSt, SchSt).
Datev ist recht kreativ ......... bei den Gebühren ......
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Vogtsburger,
bei uns wäre es weder gewünscht noch möglich, gezielt einzelne Mitarbeiter von der DMS auszuschließen. Die DMS ist die zentrale Wissensdatenbank der Kanzlei, auf die JEDER Zugriff haben MUSS - natürlich im Rahmen seiner individuellen Rechte. Dort müssten alle Arbeitsergebnisse der Kanzlei zu finden sein - davon sind wir zwar wegen der bekannten Programmunzulänglichkeiten meilenweit entfernt, aber es ist und bleibt die Zielrichtung.
Mit der Netzlizenz würde sich eine kostenoptimierte Anzahl noch abbilden lassen, da ja niemals alle Kanzleimitarbeiter gleichzeitig anwesend und in der DMS unterwegs sind. Probiert hab ich das aber nicht. Bei uns sind 100% Lizenzen da und daher bin ich auch vom Preis entsetzt.
Wenn die DATEV dieses für die Zukunft geplante Benutzerlizenzmodell (beim bisherigen Produktpreis) ohne eine von der tatsächlichen Nutzung abhängige Komponente einführen würde, wäre wohl eine Vervielfachung der DATEV-Gebühren zu befürchten. Deshalb müssen wir DATEV-Mitglieder bei diesem Thema ganz frühzeitig konstruktiv mit am Ball bleiben, sonst geht der Schuss ( für uns und die DATEV) nach hinten los.
Hallo Herr Renz,
vielleicht steckt ja hinter der neuen Datev-Benutzerlizenz-Logik sogar eine 'vernünftige' bzw. eine raffinierte Idee.
Ich gehe nämlich stark davon aus, dass die bisherigen 'stolzen' DMS-Gebühren viele Kanzleien von der Nutzung abgehalten ('abgeschreckt') haben.
Um den Einstieg in DMS 'niedrigschwellig' zu machen, könnten evtl. einzelne oder wenige Benutzerlizenzen preislich so attraktiv sein, dass viele neue Kanzleien auf diesen Zug aufspringen (können und wollen). Der Mehrwert eines 'echten' DMS gegenüber der Dokumentenablage ist ja unbestritten.
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edit:
Da wir selbst DMS noch nicht einsetzen, musste ich mich nochmal über das bisherige Lizenz-Modell für DMS Classic informieren und habe festgestellt, dass sich die zukünftigen Gebühren für den einzelnen Benutzer erhöhen und die Kostenoptimierung für die gesamte Kanzlei erschwert wird. Die bisherigen Netzlizenzen waren ja flexibel einsetzbar. Die zukünftigen Benutzerlizenzen sind aber offensichtlich starr an die jeweiligen Benutzer gebunden und außerdem teurer. ɷ
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Die Kanzleien, die bereits das DMS nutzen, sind die ersten, die das neue Lizenzmodell 'hautnah' erleben werden
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Nun gut bislang was im Netzmodell sozusagen die Arbeitsplatzbindung das entscheidende. Haben 2 oder mehr Mitarbeiter den gleichen AP genutzt nur 1 Lizenz.
Jetzt neu - das ist ja wohl der Plan - je nach Smartcard eine Lizenz.
Wenn man/frau da nicht zu pingelig ist, dann nutzen jetzt halt 2 oder mehr Mitarbeiter ( Teilzeitmodell) die gleiche Smartcard = Benutzer = 1 lizenz oder ?
Das dies so nicht der Plan ist und man auch Infos ( wer hat wann was wie abgelegt usw) ist klar.
Hallo Herr Eberhardt,
bei ErbSt/SchSt haben wir z.B. nur eine einzige Netzlizenz, da diese Software nicht ständig von mehreren Mitarbeitern gebraucht wird.
Derjenige Arbeitsplatz, der gerade damit arbeitet, erhält diese Lizenz aus dem Lizenzpool zugewiesen. beim nächsten Mal jemand anderer z.B. aus einer anderen Etage, kreuz und quer durch die Kanzlei.
Mit einer Benutzerlizenz kann aber immer nur ein bestimmter Benutzer mit der Software arbeiten. Das ist vom Handling her sehr umständlich, falls man nicht jeden Benutzer mit einer Lizenz ausstattet.
Falls nur ein Teil der Mitarbeiter eine DMS-Benutzerlizenz hätte, wären die Mitarbeiter wahrscheinlich immer wieder auf der Suche nach der 'Lizenz zum arbeiten', auch ein teurer Spaß für den Arbeitgeber.
Es ist m.E. eigentlich eine Art Zwangsumstellung auf Betriebsstättenlizenz, da man mit 'personalisierten' Einzellizenzen mit einer DMS nicht mehr vernünftig arbeiten kann, oder ?
Naja, ich warte noch ab, wohin die Reise geht.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
na hoffentlich hab ich mich nicht verrechnet. ich bin beim vergleich darauf gekommen, dass es bei uns billiger wird. wir sind knapp 14 leute und mit den lizenzen sollte es knapp 56 € sparen, dachte ich. aber jetzt bin ich schwer verunsichert
Hallo Herr Ammon,
tatsächlich ist DMS (neu) etwa ab 13 Usern billiger als die frühere DMS-Version (je nach Umfang der DMS (alt) Zusatzprodukte.
Trotzdem ist m.E. DMS (neu) für den aktuellen Funktionsumfang zu teuer.
ja war aber vorher schon nicht billig. wie alles halt. wenn man qualität will und zu bequem ist sich was anderes zu suchen, zahlt man.
wann gibt es eigentlich bei verivox den steuersoftwarevergleich?
wann gibt es eigentlich bei verivox den steuersoftwarevergleich?
Ich kann nur hoffen, dass Sie das als Spaß verstanden haben wollten. Und nein, Check24 ist nicht besser.
Ich verfolge diese Diskussion und bin gespannt. Danke schon mal für den Hinweis. Ich habe eine schlechte Idee, wo die DATEV mit Ihrer Lizenzierung hin möchte und bei DMS fängt das jetzt an. Ich nehme an, dass auch der PC Zähler / Betriebsstättenlizenz irgendwann mal wegfällt und die DATEV hier alles am DATEV Benutzer festmachen möchte.
Und wer eine hohe / höhere Personalfluktuation hat ... kann sich nur damit beschäftigen, ausgeschiedene Mitarbeiter aus der Lizenzierung zu nehmen und neue hinzuzufügen.
Die Idee der DATEV ist ja okay; aber gerade in Kanzleien mit Halbtagskräften finde ich die Lizenzierung per PC Zähler super entspannt.
Moin,
wenn ich die Beschreibung der Benutzerlizenz aus der Preisliste lese
Benutzerlizenz
Die Benutzerlizenz legt die Nutzung von Produkten bei unseren Kunden fest. Die Benutzerlizenz wird den Benutzern persönlich (natürliche Personen) zugeordnet. Maßgeblich für die Bepreisung ist die vereinbarte Höchstzahl von Benutzern des jeweiligen Produkts. Der Zugriff ist für den jeweiligen Benutzer unabhängig vom Endgerät
(z.B. Desktop-PC oder Smartphone) möglich. Die Lizenz-Zuordnung der Benutzer erfolgt über die Lizenzverwaltung online.
würde ich davon ausgehen, dass der Preis davon abhängig ist, wie viele Benutzer gleichzeitig auf das Programm zugreifen dürfen und nicht, wie viele Benutzer angelegt sind.
Der Preis ermittelt sich also ähnlich wie eine Netzlizenz. Der Unterschied scheint eher "technischer Natur" zu sein.
Viele Grüße
Uwe Lutz
würde ich davon ausgehen, dass der Preis davon abhängig ist, wie viele Benutzer gleichzeitig auf das Programm zugreifen dürfen und nicht, wie viele Benutzer angelegt sind.
Würde ich nicht sagen, wenn weiter oben steht, dass die Lizenz natürlichen Personen zugeordnet wird. Und wenn man zuordnen muss und die Person gerade Urlaub hat / abwesend ist ...
Würde das eher als Mengenrabatt lesen. 120 User kosten pro User weniger als wenn man nur eine 20 Mann Kanzlei hat.
Aber möglich ist bei der DATEV alles. Man schreibt es ja eher umständlich und meint damit was ganz anderes. Schon öfter gehabt ...
Und von einer Lizenzverwaltung online - noch nie gehört. Da kommt auf alle Fälle was technisch komplett neues und man wird sich einen Wolf administrieren können.
Schön wäre mal eine Aussage wie: Gleichzeitigkeitszähler - ist zumindest ein Begriff aus der DATEVasp Welt.
Wenn es von der Anzahl der ANGELEGTEN Benutzter abhängig ist, müsste es keine VEREINBARTE Höchstzahl an Benutzern geben.
ich nehme an, dass es ähnlich wie bei den ASP-Lizenzen ist. Man kann durchaus 25 angelegte ASP-Benutzer haben, zahlt aber z.B. nur für 20 gleichzeitige Nutzer. Dann kann der 21. Nutzer sich halt nicht anmelden, wenn bereits 20 Nutzer angemeldet sind.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Dem würde ich hoffen, dass es so ist. Liest sich hiermit allerdings anders:
Mit dem neuen Lizenztyp bestimmen Sie, wer auf das Programm in Ihrer Kanzlei oder Ihrem Unternehmen zugreifen darf. Zudem ist die Benutzerlizenz als Berechnungseinheit ausschlaggebend für die Höhe des Preises, der für das Programm verrechnet wird.
Und wenn, wie bei michael.renz alle Mitarbeiter auf DMS zugreifen müssen / sollen, inkl. Azubis und Co. müssen alle mit einer Lizenz versehen werden, die dann als Berechnungsgrundlage dient. Damit würde sich der Gleichzeitigkeitszähler wieder ausschließen, weil in allen DATEV Benutzern in der BRV steht: Du darfst DMS nutzen und DATEV sagt: danke.
Und die Höhe des Preises sagt hier dann: 120 Lizenzen sind pro Lizenz günstiger als 20. So wie es aktuell schon bei "allen" anderen Programmen auch ist. Mittelstand Faktura & REWE kostet bei 2 Betriebsstätten ja schon pro Zähler weniger als eine alleine.
noch ein Zitat aus der Preisliste:
Grundlage für die monatliche Berechnung der Benutzerlizenz ist die maximal eingestellte
Anzahl der Benutzer je Produkt im Abrechnungsmonat.
Aber Klarheit wird es vermutlich erst geben, wenn sich hierzu nächste Woche jemand von der DATEV äußert.
Hallo zusammen,
gerne erläutere ich Ihnen die Benutzerlizenz bei DATEV.
Die Benutzerlizenz - ein neuer Lizenztyp
Seit September 2018 steht die Benutzerlizenz zur Verfügung. Mit der Benutzerlizenz werden generell neue DATEV-Cloud-Anwendungen und DATEV-Programme on premises lizenziert. Voraussetzung für die DATEV-Programme on premises ist, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt Online-Funktionen enthalten werden.
Für die bestehenden DATEV-Programme on premises stehen unverändert die bisherigen Lizenztypen Betriebsstätten-, Netz- bzw. PC-Lizenz zur Verfügung.
Einführung parallel zum Portfoliowandel
Die Einführung der Benutzerlizenz erfolgt ausgewogen entsprechend dem Portfoliowandel. DATEV DMS ist das erste Programm on premises, das mit der Benutzerlizenz lizenziert wird.
Administration und Berechnung der Benutzerlizenz
Die Benutzerlizenz wird dem Benutzer persönlich zugeordnet. Der Benutzer ist immer eine natürliche Person. Somit benötigt jede Person, die das Programm nutzen möchte eine Lizenz.
Beispiel:
In einer Kanzlei mit 16 Mitarbeitern nutzen 15 Mitarbeiter vom 1.-29. des Monats ein Programm. Ab dem 30. des Monats benötigen 2 Mitarbeiter das Programm aufgrund einer Prozessänderung zukünftig nicht mehr.
Lizenzierung/Anzahl Benutzer:
1.– 29. des Monats 15 Benutzerlizenzen / 16 Benutzer
30. – 31. des Monats 13 Benutzerlizenzen / 16 Benutzer
Berechnung zum 31. des Monats:
15 Benutzerlizenzen
Die Berechnung ist damit abhängig von der maximalen Anzahl an Benutzerlizenzen, die im Abrechnungsmonat zur Verfügung standen. Sie ist jedoch unabhängig von der Anzahl der Benutzer, die angelegt sind.
Standort- und Geräteunabhängige Nutzung
Die Benutzerlizenz ermöglicht Ihnen die Anwendungen unabhängig vom Endgerät und Standort zu nutzen. Sie ist für Cloud-Anwendungen technisch notwendig. Die bisherigen Lizenztypen funktionieren bei Cloud-Anwendungen nicht.
Herzliche Grüße aus Nürnberg,
Matthias Wax
DATEV eG
Das DMS ist aber keine Cloud-Anwendung!
DATEV DMS ist aber eine on premises Anwendung, die "zu einem späteren Zeitpunkt Online-Funktionen enthalten" wird.
.... nur zum Verständnis:
Muss der Benutzer eines 'Benutzerlizenz-Programms' grundsätzlich identisch sein mit dem Benutzer der Datev-Umgebung (Datev-Arbeitsplatz oder eigeloggter Benutzer in DatevASP oder SmartIT) ?
Oder anders gefragt: Ist die Menge an Benutzern der Benutzerlizenz eine Teilmenge aller Datev-Benutzer oder könnten auch 'neue' Benutzer erstellt werden, die keine 'normalen' Datev-Benutzer sind ?
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Wax,
so wie von Ihnen erläutert, hab ich das verstanden. Für mich stellt sich das im Moment aber defakto wie eine monatliche Berechnung nach Netzlizenz dar. In meiner Rechnung kann ich nichts von "Benutzern" finden, da steht bei Anzahl "1" und bei Preis eine Zahl/Betrag, die/den ich weder mit den bei mir gespeicherten Benutzern noch mit der Netzlizenz noch mit der Mehrwertlizenz in Übereinstimmung bringen kann - bei uns besteht aber die "Besonderheit", dass wir interdisziplinär sind. Mehrwertpaket und DATEVanwalt im Einsatz haben und sich daraus Benutzer und ggf. Überschneidungen im Aufgaben- und Benutzungsfeld Überschneidungen ergeben.
Rechnerisch ergibt sich eine Lizenzgebühr, die 11 Benutzern entspricht - sichtbar ist das aber bei mir nicht. Ich vermute, dass das an der Kombi DATEVanwalt/Mehrwertpaket StB liegt.