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SEPA Lastschriftmandat nach Bankenfusion

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letzte Antwort am 31.10.2023 08:43:31 von Kevin_Obermeier
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simjahn
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Guten Morgen, 

 

ist es notwendig nach einer Bankenfusion vom Mandanten ein neues SEPA Lastschriftmandat einzuholen für die neue Bank? 

 

S. Jahn 

DATEV-Mitarbeiter
Salvatore_Benkert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Frau Jahn, 

 

es ist nicht notwendig ein neues SEPA Lastschriftmandat einzuholen. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Salvatore Benkert

mvw
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Die Frage beschäftigt mich aus aktuellem Anlass auch gerade und die für mich noch offene Folgefrage wäre woraus sich das ergibt bzw. "wo es steht"?

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Moonshine
Fortgeschrittener
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Würde mich auch interessieren.

Weiterhin: Wie sieht es bei Mandanten aus, wo man die Bankkontoumsätze aus dem RZ abruft und eine neue Bankkontonummer vergeben wurde... Muss man da wirklich eine neue Teilnahmeurkunde machen und die alte Bankkontonummer rausnehmen? Das wäre nämlich echt problematisch...

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DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @mvw  & @Moonshine ,

 

die Info das die Änderung des SEPA-Lastschriftmandats nicht notwendig ist bekommen Sie in dem Infodokument  Bankverbindung in einem bestehenden SEPA-Lastschriftmandat ändern 

 

Unter Schritt 1:

 

Wenn die neue Bankverbindung die alte Bankverbindung vollständig ersetzt, müssen Sie kein neues SEPA-Lastschriftmandat erstellen; Sie können das bestehende SEPA-Lastschriftmandat ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 8
309 Mal angesehen

Hallo @Moonshine 

 



@Moonshine  schrieb:

Würde mich auch interessieren.

Weiterhin: Wie sieht es bei Mandanten aus, wo man die Bankkontoumsätze aus dem RZ abruft und eine neue Bankkontonummer vergeben wurde... Muss man da wirklich eine neue Teilnahmeurkunde machen und die alte Bankkontonummer rausnehmen? Das wäre nämlich echt problematisch...


 

Bei der RZ-Bankinfo kommt es ja darauf an auf welche Bankverbindung die Bank die Umsätze bereitstellt.

In der Regel wird bei Bankfusionen die "alte Bankverbindung" bis Tag X beliefert und dann ab Tag XY die "neue Bankverbindung" das heißt es ist nur notwendig das Sie die neue Bankverbindung anlegen mit der entsprechenden Quelle und sobald diese von der Bank beliefert wird können Sie dort Umsätze abrufen.

 

Das Szenario gilt nur dafür wenn die Banken es im Hintergrund für Sie automatisch umstellen wenn Ihre Bank von Ihnen eine neue Teilnehmererklärung haben möchte dann werden Sie diese auch dort hinschicken müssen.


 

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
Moonshine
Fortgeschrittener
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Das ist nur die DATEV Möglichkeit aber gesetzlich und rechtssicher ist das nicht, oder

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DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
249 Mal angesehen

Guten Morgen @Moonshine ,

 


@Moonshine  schrieb:

Das ist nur die DATEV Möglichkeit aber gesetzlich und rechtssicher ist das nicht, oder


 

die Elektronischen Umsätze die Ihnen von der Bank bereitgestellt werden ersetzen keinen Kontoauszug.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.10.2023 08:43:31 von Kevin_Obermeier
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