Guten Morgen,
ist es notwendig nach einer Bankenfusion vom Mandanten ein neues SEPA Lastschriftmandat einzuholen für die neue Bank?
S. Jahn
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Frau Jahn,
es ist nicht notwendig ein neues SEPA Lastschriftmandat einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Salvatore Benkert
Die Frage beschäftigt mich aus aktuellem Anlass auch gerade und die für mich noch offene Folgefrage wäre woraus sich das ergibt bzw. "wo es steht"?
Würde mich auch interessieren.
Weiterhin: Wie sieht es bei Mandanten aus, wo man die Bankkontoumsätze aus dem RZ abruft und eine neue Bankkontonummer vergeben wurde... Muss man da wirklich eine neue Teilnahmeurkunde machen und die alte Bankkontonummer rausnehmen? Das wäre nämlich echt problematisch...
Hallo @mvw & @Moonshine ,
die Info das die Änderung des SEPA-Lastschriftmandats nicht notwendig ist bekommen Sie in dem Infodokument Bankverbindung in einem bestehenden SEPA-Lastschriftmandat ändern
Unter Schritt 1:
Wenn die neue Bankverbindung die alte Bankverbindung vollständig ersetzt, müssen Sie kein neues SEPA-Lastschriftmandat erstellen; Sie können das bestehende SEPA-Lastschriftmandat ändern.
Hallo @Moonshine
@Moonshine schrieb:Würde mich auch interessieren.
Weiterhin: Wie sieht es bei Mandanten aus, wo man die Bankkontoumsätze aus dem RZ abruft und eine neue Bankkontonummer vergeben wurde... Muss man da wirklich eine neue Teilnahmeurkunde machen und die alte Bankkontonummer rausnehmen? Das wäre nämlich echt problematisch...
Bei der RZ-Bankinfo kommt es ja darauf an auf welche Bankverbindung die Bank die Umsätze bereitstellt.
In der Regel wird bei Bankfusionen die "alte Bankverbindung" bis Tag X beliefert und dann ab Tag XY die "neue Bankverbindung" das heißt es ist nur notwendig das Sie die neue Bankverbindung anlegen mit der entsprechenden Quelle und sobald diese von der Bank beliefert wird können Sie dort Umsätze abrufen.
Das Szenario gilt nur dafür wenn die Banken es im Hintergrund für Sie automatisch umstellen wenn Ihre Bank von Ihnen eine neue Teilnehmererklärung haben möchte dann werden Sie diese auch dort hinschicken müssen.
Das ist nur die DATEV Möglichkeit aber gesetzlich und rechtssicher ist das nicht, oder
Guten Morgen @Moonshine ,
@Moonshine schrieb:Das ist nur die DATEV Möglichkeit aber gesetzlich und rechtssicher ist das nicht, oder
die Elektronischen Umsätze die Ihnen von der Bank bereitgestellt werden ersetzen keinen Kontoauszug.