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Rechnungsschreibung - Verrechnung Guthaben

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letzte Antwort am 30.11.2020 16:41:43 von Kerstin_Schulz
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MelanieD
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich möchte bei einer Rechnung ein bestehendes Guthaben des Mandanten in Abzug bringen.

Leider konnte ich über Lexinform nichts finden - hat jemand einen Tipp für mich?

 

Vielen Dank schon mal und einen guten Start in die Woche

Melanie

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 8
828 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben so einen Sachverhalt auch. Die Zahlungen des Mandanten werden ja gebucht und als Guthaben deklariert. Gibt es dann eine Rechnung unserseits, ergänze ich bei dem Buchungssatz den ich bei Bezahlung erfasst habe, einfach die Rechnungsnummer im Belegfeld.

 

Auf der Rechnung Vermerke ich dann händisch das diese schon ausgeglichen ist oder welcher Rest noch zu zahlen ist.

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cwes
Meister
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Von Hand einen Vorschuss auf der Rechnung in Höhe des Guthabens anlegen?

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo MelanieD,

 

es ist leider nicht möglich einen Betrag vom Rechnungsbetrag abzuziehen um einen entsprechenden Rest-Zahlbetrag auszuweisen. Sie könnten sich über den Zusatztext in den Grundwerten der Rechnung behelfen und hier alle notwendigen Informationen ergänzen. Wenn Sie den Zahlbetrag per Lastschrift einziehen, müssen Sie den an DATEV Zahlungsverkehr übergebenen Zahlungssatz entsprechend anpassen. Ein entstandenes Guthaben müssen Sie manuell an den Mandanten überweisen oder aus Kanzlei-Rechnungswesen für DATEV Zahlungsverkehr bereitstellen.

 

Bei der Idee mit dem manuellen Vorschuss müssen Sie ggf. bei Nutzung der Programmschnittstelle zu Kanzlei Rechnungswesen, den dafür aus Rechnungsschreibung übergebenen Buchungssatz anpassen oder auch löschen.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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cwes
Meister
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Nachricht 5 von 8
760 Mal angesehen

@Kerstin_Schulz 

 

... nicht möglich ... könnten ...  behelfen ... müssen ... anpassen ... manuell ... anpassen oder auch löschen


Digitales Kanzleimanagement 4.0

martin65
Meister
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Nachricht 6 von 8
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Das bestehende Guthaben ist doch eventuell schon mit Umsatzsteuer berechnet worden. Also ist das Guthaben doch "brutto". Demzufolge könnten Sie es als Nettobetrag mit GS und dem entsprechenden Text in der Rechnung erfassen.

 

Alternativ, klar, Im Text unterhalb der Rechnung darstellen.

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sk3007
Einsteiger
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Vielleicht könnte man dies mal an die Entwicklung weitergeben? Der Zusatztext ist auch nicht immer die beste Lösung, wenn da schon der gesamte Text wegen des Lastschriftmandats steht...

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
670 Mal angesehen

Hallo sk3007,

 

wir haben die Anforderung bereits aufgenommen. Aktuell steht allerdings keine Änderung in Aussicht.

 

Zur Abhebung könnten Sie das Feld für den Zusatztext auf der Rechnung z. B. an einer anderen Stelle anbringen oder auch etwas weiter entfernen von der Pre-Notification.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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letzte Antwort am 30.11.2020 16:41:43 von Kerstin_Schulz
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