Hallo,
ich weiß, das Thema ist in der ein oder anderen Form bereits aufgeworfen worden. Nichtsdestotrotz hoffe ich ,wenn genug geschrieben wird, eine Änderung von der DATEV vielleicht mal angedacht wird. Vielleicht gibt es ja auch einen Weg, den ich nicht kenne.
Wir setzen nun den elektronischen Rechnungsversand per Mail seit gut 2 bis 3 Jahren um und ein Großteil unserer betrieblichen Mandanten macht dabei mit. Gerade bei den größeren Betrieben gibt es jedoch immer wieder die Schwierigkeit, dass gewünscht wird, die Rechnung z. B. an den mehrere Geschäftsführer, die Buchhaltung etc. zu senden. Die DATEV sieht nur einen Empfänger für das automatische Versenden vor.
Es müsste doch ein Leichtes sein, diesem Wunsch der Mandanten nachkommen zu können.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@siemonsen schrieb:
.... Wir setzen nun den elektronischen Rechnungsversand per Mail seit gut 2 bis 3 Jahren um und ein Großteil unserer betrieblichen Mandanten macht dabei mit. Gerade bei den größeren Betrieben gibt es jedoch immer wieder die Schwierigkeit, dass gewünscht wird, die Rechnung z. B. an den mehrere Geschäftsführer, die Buchhaltung etc. zu senden. ....
Ich hoffe diesen Entscheidungsträgern ist bewusst, dass es nur ein (1) Original geben kann und der Wunsch daraus resultiert, dass der Betrieb die Postverteilung auf Sie externalisiert. Ganz abgesehen davon, dass ich mich gegen die Externalisierung der Betriebsinternen Vorgänge allein aus Haftungsgründen wehren würden, frage ich mich, wie das mit der GoDB konform geht?!?
Ich glaube in diesem Fall laufen Sie Gefahr, dass die Empfänger sich gegenseitig sehen können und damit machen Sie sich der Datenschutzverletzung schuldig. Und müssen sich selbst anzeigen. Mit allen Folgen. Bin mir aber nicht sicher. Habe das vor ca. drei Jahtren in einem Seminar aufgeschnappt.
Ich würde nicht an personalisierte Adressen senden, sondern im besten Falle nur an rechnungseingang@ oder er@ und was danach passiert, da muss sich das Mandat drum kümmern. Auf analoge Zeiten übertragen schickt der Lieferant seine Rechnung auch nicht 3x per Post an 3 unterschiedliche Stellen im Unternehmen, oder? Und wenn, woher wissen die 3 voneinander? Der eine sagt: sachlich falsch, der andere streicht 30%, weil die Leistung nicht erfüllt ist und der 3. gibt sie an die Buchhaltung zur Zahlung ohne Anstand frei?
Ich kann da eher den Wunsch nach einer Lösung wie www.flowwer.de, www.candis.io, oder die Belegfreigabe online sehen. Ob das zutrifft, müsste man solche Mandate einmal fragen. Oder wenn der GF alle Rechnungen einsehen will, kann man auch das digital abbilden.
Es sind die Prozesse (neu) zu definieren.