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Mandantenanschreiben nach Bescheidprüfung

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letzte Antwort am 29.03.2023 22:17:03 von flange
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Saskia-86
Beginner
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Liebe Community,

 

seit geraumer Zeit ist es ja möglich sich Bescheiddaten elektronisch übertragen zu lassen und aus der Bescheidprüfung heraus das Anschreiben an Mandanten zu erstellen.

 

Ist es jemanden gelungen die vorhandenen Platzhalter sinnvoll zu nutzen?

Für die Erstattungen / Nachzahlungen des Veranlagungsjahres im Bescheid funktionieren die Platzhalter.

 

Problematisch wird es bei folgenden Punkten:

 

 

1. kein Platzhalter für das Fälligkeitsdatum der Nachzahlung / Erstattung

2. kein Platzhalter für nachträgliche Vorauszahlungen

3. Übersichtliche Darstellung der Vorauszahlung 

   (Laut Datev Dokument 1071309 ist es möglich die Vorauszahlungen pro Zahltermin anzuzeigen; leider sehr                 unübersichtlich mit den einzelnen Steuerarten; eine Summenanzeige ist nicht vorgesehen; bei uns zieht er leider auch nur die Einkommensteuervorauszahlungen; Soli und Kirchensteuer werden im Dokument nicht ausgewiesen.)

4. Ein Platzhalter der darauf hinweist, ob der Betrag überwiesen werden muss oder ein Lastschrifteinzug erfolgt.

   Dazu müsste m.E. nach in den Stammdaten der Mandanten die Möglichkeit geschaffen werden zu erfassen, ob und für welche Steuerarten Lastschrifteinzug vereinbart ist.

 

Es ist für mich absolut unverständlich, dass Briefe zur Bescheidbekanntgabe in der heutigen Zeit mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten mit so hohem manuellen Aufwand zu erstellen sind. Die Daten liegen im Bereich Steuer- und Beitragszahlungen alle vor. Eine Summe ist programmierbar und Platzhalter programmieren, sollte an sich doch auch machbar sein.

 

@Datev Wir Kanzleien haben Fachkräftemangel. Wir wollen unsere Kapazitäten nicht mit solchen Aufgaben vergeuden. So eine Brieferstellung muss m.E. völlig automatisiert in einer Minute möglich sein.

 

@ Datev-Community: Wie löst ihr das? Gibt es Tipps?

 

Viele Grüße und einen guten Wochenstart!

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 6
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@deusex ist darin doch Experte, oder nicht?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
d_brusch
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
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ich nehme mir eine Vorlage von DATEV und stelle diese als Ansicht mit den Platzhaltern um.

Dann baue ich das vorhandene Dokument, welches die Kanzlei vorgeschrieben hat. 

Und dann wird munter mit einem Mandanten getestet und angepasst, solange bis alles sitzt. 

 

Kann locker einige Stunden dauern, was alle Seiten frustriert.

Finde ich super, dass sie sich die Mühe gemacht haben, ihre Anmerkungen mit uns zu teilen. 

 

Ich stimme ihnen auch zu, dass es noch mehr Platzhalter für den Zahlweg geben müsste. 

 

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Saskia-86, 

 

Zu 1. Den Platzhalter für das Fälligkeitsdatum finden Sie im Platzhalterbaum unter Post, Fristen und Bescheide | Bescheiddaten.


Zu 2. Für nachträgliche Vorauszahlungen gibt es keinen Platzhalter diese werden mit dem Platzhalter Steuerung_Vorausz_Aktuelles_Jahr mit ausgewiesen.


Zu 3. Darstellung und Summe
Wir können Ihre Anforderung nachvollziehen, führen aber derzeit in unseren Kanzleimanagement-Produkten keine funktionalen Weiterentwicklungen mehr durch.
Wir konzentrieren uns mit voller Kraft auf die Entwicklung einer cloudbasierten Software für das Kanzleimanagement.
Notwendige technische und gesetzliche Anforderungen werden wir in den bestehenden Programmen selbstverständlich weiterhin umsetzen.


Zu 3. Soli und Kirchensteuer werden im Dokument nicht ausgewiesen
Die Vorauszahlungen Soli und Kirchensteuer müssen bei der Steuerart Einkommensteuer zugeordnet sein.
Vorgehen:
In Post Fristen und Bescheide die PFB Konfiguration öffnen
Die Steuerart Einkommensteuer, öffnen bei "zugeordnete Vorauszahlungsarten" müssen die entsprechenden Vorauszahlungsarten zugeordnet werden.


Zu 4. Den Platzhalter Einzugsermächtigung können Sie setzten DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1071578

 

Viele Grüße

 

Birgit Lehner

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deusex
Experte
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Nachricht 5 von 6
556 Mal angesehen

"... oder nicht?" Richtig 😉

 

In Bezug auf Dokumentenvorlagen-Erstellung mit Platzhaltern habe ich leider nur (noch) rudimentäre Kenntnisse, da ich diese im Prinzip nur in überschaubarer Anzahl nutze; die Problemstellung von @Saskia-86 (PN raus) kann ich adhoc auch nicht lösen.

Ich nutze seit geraumer Zeit meine "Konserven" für die E-Mail mit Strg-A -> Strg-C -> Strg-V, da ein konkreter Bezug auf Begriffe und/oder Werte nur noch in Ausnahmen erfolgt.

 

Gerade zunehmende Ignoranz der Adressaten verleitete mich u.a. in den letzten Jahren auch dazu, die Fälligkeiten und Beträge nicht mehr gesondert mitzuteilen, sondern, dass diese "...bitte den Bescheiden zu entnehmen sind".

 

Ich versuche mit "Service-Entzug" bzw. aufhören, den Hintern-hinterher-zu-tragen, den Mandanten wieder etwas mehr Mündigkeit beizubringen und das funktioniert auch.

 

Wie @d_brusch bereits erwähnt hat, probiert man u.U. Stunden da rum und in der praktischen Anwendung sind dann immer wieder hier und da Korrekturen vorzunehmen.

Für was letztlich?

Um die Daten eines Bescheides "abzuschreiben"?! Macht für mich keinen Sinn. 

 

Vorlagen habe ich selbstredend für die Anschreiben zu den Steuererklärungen erstellt, um den Mandanten die "unbequeme Wahrheit" auf der ersten Seite zu präsentieren; oder auch die Freude . . . je nach dem. 

 

In Bezug zur Vorlageerstellung halte ich es eher sparsam und denke, w.o. ausgeführt, dass manchmal weniger, mehr ist.

Insofern bin ich da weniger der gesuchte Experte.

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flange
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 6
446 Mal angesehen

Hallo @deusex ,

 

sehe ich ähnlich. Die Mandanten sollen gefälligst ihre Bescheide lesen.

 

Wenn der StB im Zahlungs-Erinnerungs-Scheiben aus Versehen was falsches schreibt - wer ist dann der Dumme?

 

MfG, F.Lange

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letzte Antwort am 29.03.2023 22:17:03 von flange
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