(Ehemaliger) Mandant beauftragt mich mit der Einkommensteuererklärung 2024. Nach Austausch diverser Informationsmails (so erstelle ich Erklärungen) und "unangenehmer" Fragen meinerseits kündigt er, bevor ich die Erklärung erstellen+abgeben kann. Mir steht also (oder irre ich?) ein Teilhonorar zu. §12 (4) StBVV.
Unter welcher Nummer kann ich das im Datev-Rechnungsprogramm eingeben?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Unter welcher Nummer kann ich das im Datev-Rechnungsprogramm eingeben?
Ich nehme in solchen Fällen die "Original-Gebühr" (z. B. 2401 für die ESt-Erklärung) und schreibe als Zusatztext bei "Objektbezeichnung" dann "Fertigstellungsgrad bei Mandatsbeendigung: xx%" und kürze die sonst abgerechneten Zehntel-Sätze entsprechend:
Beste Grüße
G.