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Entgelte §16 getrennt ausweisen auf E-Rechnung

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letzte Antwort am 21.10.2025 09:41:59 von kanzleiweinbrenner
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jensmüller
Beginner
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Moin in die Runde 🙂

Ich habe meine Rechnungsschreibung umgestellt auf E-Rechnungen. Seitdem werden die Auslagen gem. §16 StBVV in einer Summe vor der Rechnungssumme ausgewiesen. Bislang waren die Auslagen einzeln unter jeder Gebührenposition ausgewiesen worden.

Weiß jemand wie ich es umstellen kann, damit es wieder einzeln ausgewiesen wird?

 

Gruß aus dem Norden

Jens

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
187 Mal angesehen

Hallo,

 

das kann nicht umgestellt werden. Ein Ausweis der Gebühren nach § 16 StBVV auf Gebührenebene ist derzeit nicht vorgesehen und nicht in Planung.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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jensmüller
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Moin,

 

das ist aber sehr schade, weil dies wieder zu mehr Rückfragen und Erklärungsbedarf führt.

Fand ich vorher besser. Vielleicht könnten Sie den Wunsch ja dennoch in die technische Abteilung weiter leiten.

 

Danke,

Jens Müller

kanzleiweinbrenner
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
53 Mal angesehen

uns wäre auch wichtig, dass die Auslagen wie bisher pro Summe ausgewiesen werden. Insbesondere wenn z.B. Anlagen VuV vorhanden sind und dann bei der Steuererklärung die Steuerberatungsgebühren + entsprechende Auslagenpauschale wiederrum als Werbungskosten geltend gemacht werden soll, wäre wichtig welcher Betrag zu welcher Gebührenposition gehört, dass dies auch aus der Rechnung ersichtlich ist. 

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letzte Antwort am 21.10.2025 09:41:59 von kanzleiweinbrenner
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