Hallo Community,
wir haben folgendes Problem: Einige unserer Mandanten, die wir als Einzelunternehmer angelegt haben, haben ihr Unternehmen altersbedingt aufgegeben und sind somit nur noch Natürliche Person. Dies würden wir nun auch gerne in der Stammdatenverwaltung so abbilden. Das Hinterlegen eines Aufgabedatums des Betriebes führt anscheinend zu keiner Änderung in der Mandantenzuordnung. Kann ich nun einfach den Mandanten von Einzelunternehmer auf Natürliche Person umändern oder verliere ich dann für diesen Mandanten den Zugriff auf die Programme wie Buchführung, Jahresabschluss, Lohn etc. Gibt es hierzu eine einfache Lösung?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo,
gab es hier eine Lösung zum Problem?
Ich komme da nicht weiter.
Danke und Gruß Nicole
Hallo @Nicole- ,
grundsätzlich können Sie den Mandantentyp problemlos vom Typ Einzelunternehmen in den Typ Natürliche Person ändern. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass gewisse Leistungen dann ggf. anwendungsspezifisch weitergeführt werden müssen.
Beispiel: Die Leistung Buchführung kann nur für den Mandantentyp Unternehmen oder Einzelunternehmer angelegt werden. Bei einer Natürlichen Person kann diese Leistung nicht angelegt werden. Daher muss die Leistung Buchführung als anwendungsspezifischer Fall weitergeführt werden. Sie können die Leistung dann über die Leistungsübersicht noch aufrufen, allerdings besteht für die Zukunft keine direkte Verbindung mehr zu dem zentralen Mandanten.
Alle Informationen zum Nachlesen finden Sie in folgendem Hilfedokument (hier insbesondere Punkt 3.4):
Mandantentyp ändern - DATEV Hilfe-Center
Viele Grüße
Paul Engerling