Hallo Datev,
meines Erachtens wäre es logisch, einen elektronischen Einspruch auch aus der Schnellinfo Dokumente heraus anlegen zu können. An dieser Stelle werden auch alle anderen Dokumente erstellt (auch elektronische wie E-Mails):
Schöne Grüße aus Köln
Hallo Herr SteuerberaterKöln,
wir haben dazu bisher noch kaum Anfragen erhalten.
Die Einstiegspunkte unter "Neu" wurde absichtlich eher minimalistisch und übersichtlich gehalten.
Wir nehmen Ihre Anfrage zur Produktverbesserung auf. Wir werden die Anforderung dahingehend beobachten und entsprechend reagieren, sofern dies nötig wird.
Viele Grüße aus Nürnberg
Christian Seidel
DATEV eG, Service Dokumentenmanagement
Hallo Herr Seidel,
danke für die Rückmeldung. Es geht hierbei allerdings nicht um die Auswertung von Anfragen, sondern um den der Programmierung zugrunde liegendem Workflow...
Wenn ich einen Einspruch zu einem KSt Bescheid (gibt es nur in Papierform) einlegen will, habe ich das bislang in der Schnellinfo über "neues Dokument" oder "Email" gemacht. Warum soll ich jetzt "Unsere Kanzlei" verlassen und in "Digitale Kommunikation mit Institutionen" wechseln, um einen Einspruch einlegen zu können?
Schöne Grüße aus Köln
Hallo Herr SteuerberaterKöln,
unter „Neu“ in der Schnellinfo Dokumente werden Funktionen zur Dokumentenablage bzw. DATEV DMS angezeigt. Der elektronisch Einspruch gehört nicht dazu.
Sie müssen nicht in der Navigationsverwaltung auf die „Digitale Kommunikation mit Institutionen“ wechseln. Sie können in der Schnellinfo „Fristen / Bescheide“ über einen Rechtsklick auf die Frist klicken und „Elektronischen Einspruch öffnen“ wählen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Christian Seidel
DATEV eG, Service Dokumentenmanagement
Hallo Herr Seidel,
danke, da ich die Datev Fristenverwaltung nicht nutze, hilft mir das aber leider nicht.