Wir fragen uns nach dem optimalen Prozess zwecks Weiterberechnung von Fremdkosten an den Mdt.
z.B. U-Online Gebühren, Pay Joe Kosten oder wenn der Mdt. DATEV Produkte benutzt (hier wäre RE an Mdt. direkt denkbar, aber ich traue hier dem Softwareanbieter nur bedingt, daher lieber nicht auch noch RE an MDt.)...
wir überlegen zwei Varianten:
1. eigener Auftrag - monatlich per Aconto und 1x jährlich Gegenrechnung (hier wäre es doch möglich die DATEV Kosten direkt einfließen zu lassen oder?)
2. bei Fibu - als eigene Pauschale monatlich abrechnen und 1x jährlich Gegenrechnung mit genauen Werten
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@mrSteuerberatung schrieb:
hier wäre RE an Mdt. direkt denkbar
Jop. Ist unser Standard, weil man sich hier nicht auf die Gefahr einlassen möchte, gewerblich als Softwareanbieter für den Mandanten aufzutreten und das rechtlich in einer Kanzlei Probleme geben kann. Daher nutzt man das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft, damit DATEV 4x im Jahr eine Rechnung über die genutzte Software stellt. Dazu habe ich kein negatives Feedback von Mandanten gehört. Man muss ggf. nur mal aufräumen und schauen, was man denn wirklich nutzt und auch bezahlen möchte. Davon haben Mandanten ja meist die geringste Ahnung - ohne, dass als Vorwurf zu deuten.
Dran denken, dass nur Software zur mandantengenutzten Beraternummer weiterberechnet wird. Die 3,50€ Stammdaten online Gebühren tauchen weiterhin auf der Kanzlei auf, wenn diese unter der Kanzleiberaternummer liegen. Dann muss man aber alles aufwendig und manuell umstellen.
Mit EOcomfort kann man auch direkt aus der DATEV Rechnung die Kosten an Mandanten weiterberechnen.
@mrSteuerberatung schrieb:(hier wäre es doch möglich die DATEV Kosten direkt einfließen zu lassen oder?)
Ich schon wieder: vor vielen Jahren haben wir das mal ein Weile versucht (und auch wieder abgeschafft) - gemäß dieser Anleitung -> Einrichtung des Programms Übernahme DATEV-Kosten in Eigenorganisation comfort - DATEV Hilfe-Center
Wenn sich das nicht grundlegend verbessert hat kann ich von der automatischen Bestückung von Aufträgen mit DATEV-Kosten nur abraten. Das war seinerzeit unglaublich kompliziert und für uns nicht zufriedenstellend.
Am besten mal die Anleitung "kurz" durchlesen...
Mein Tipp: selber Pauschalen festlegen und abrechnen.
Um die Höhe der Pauschalen einschätzen zu können, sollte man u.a. auch mal die eigenen DATEV-Kosten kennen + verstehen + auswerten. Da hat uns das hier z.B. sehr geholfen: DATEV Rechnungsanalyse mit Microsoft Power BI - MeisterKanzlei.de
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
danke für den Tipp.
Die Weiterberechnung für die zwei etwas größeren Posten werde ich mal über DATEV andenken. Für U-Online Gebühren ist das auch kein so großes Thema, die restlichen Kleinbeträge ebenfalls nicht, da diese monatlich relativ gleich sind.
Was mir noch etwas Gedanken macht sind Fremdkosten z.B. PayJoe bei Online Händlern, da diese massiv monatlich schwanken können...hier habe ich noch keine wirkliche Idee, daher der Gedanke, dass über einen extra Auftrag "Weiterberechnung" zu machen...
da Sie mir eh schon so geholfen haben... haben Sie evtl. auch noch einen Trick wie man die Drucksteuerung in der Taskleiste ausblenden kann?
@mrSteuerberatung schrieb:da Sie mir eh schon so geholfen haben... haben Sie evtl. auch noch einen Trick wie man die Drucksteuerung in der Taskleiste ausblenden kann?
Guten Morgen,
da muss ich passen - keine Ahnung. Aber das Thema ist nicht neu: zu viele Fenster (datev-community.de)
Dieses Relikt aus alten Zeiten nehme ich schon gar nicht mehr war.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
@mrSteuerberatung schrieb:Was mir noch etwas Gedanken macht sind Fremdkosten z.B. PayJoe bei Online Händlern, da diese massiv monatlich schwanken können...hier habe ich noch keine wirkliche Idee, daher der Gedanke, dass über einen extra Auftrag "Weiterberechnung" zu machen...
Dazu zwei Gedanken - wobei ich generell einen extra Auftrag "Weiterberechnung EDV-Kosten" o.ä. empfehlen würde:
1) Auftrag mit 12 Teilaufträgen + Gegenrechnung anlegen. Monatlich festen Betrag abrechnen und am Jahresende eine saubere Schlussrechnung auf Basis der tatsächlichen Kosten
siehe auch: Rechnungsarten - DATEV Hilfe-Center
2) Auftrag ohne Gegenrechnung nur mit 12 Teilaufträgen nutzen. Monatlich die echten Kosten ermitteln und direkt weiterberechnen
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe