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DATEV-Sprech

20
letzte Antwort am 10.01.2023 09:43:21 von andrereissig
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nadimb
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Liebe DATEV,

 

ich befürchte, ich bin doof. Ich verstehe euer „Sprech“ nämlich nicht.

 

Sachverhalt:

Für die Kanzlei sollte das Produkt „Verlagsmedien comfort“ bestellt werden: https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/fachliteratur-printmedien/datev-verlagsmedien-comfort/

 

Dort heißt es u.a.

 

nadimb_0-1658931096379.png

 

Ok. Klingt zunächst logisch. Oder? Nochmal eben unter „Preise“ schauen:

 

nadimb_1-1658931096381.png

 

Ok. Passt. Auf der Betriebsstätte liegen ja „70 PC-Zähler“ – also eine Betriebsstätte = 70 Lizenzen, oder?

 

nadimb_2-1658931096383.png

 

Also bestellt und ab in die Lizenzverwaltung online, um dort alle Mitarbeiter mit der Lizenz auszustatten.

 

nadimb_3-1658931096391.png

 

Und schon bin ich überrascht, als ich über die Produktzuordnung die „Verlagsmedien online“ auswählen will. Per Default steht da nämlich „1/1“ verfügbar. In meinem Beispiel sieht man „0/1“.

 

nadimb_4-1658931096395.png

 

Weswegen? Weil ich Fuchs mir denke „ordnest mal den Betriebstätten mIdentity zu – das wird schon klappen“.

Getestet. Und? Klappt nicht! Was ist schräg? Na gut. Klicke ich doch mal „Lizenzanzahl ändern“:

 

nadimb_5-1658931096396.png

 

Moment! Darf ich das? Oder löse ich damit irgendwelche weiteren Kosten aus? Keine Ahnung.

 

Denn der Link „Produkt- und Preisinformationen“ führt mich direkt auf die Startseite von DATEV:

https://www.datev.de/web/de/startseite/startseite-n/

 

Geil!

 

Nagut. Frag ich mal ein, zwei Kollegen. Vielleicht bin ich ja nur zu verkopft und irgendwer kann es mir eineindeutig erklären. 

 

Pustekuchen. Kann keiner. Auch andere sehr schlaue Menschen trauen sich lediglich zu einem "wahrscheinlich ist das so". Schade.

 

Es bleibt die Erkenntnis: ich bin zu doof für DATEV-Sprech.

 

Womit habe ich auf der nächsten Rechnung nun zu rechnen, nachdem ich die Anzahl der Benutzer nun auf 70 hochgedreht habe? Oder soll ich wegen so eines Blödsinns wirklich einen SK aufmachen und/oder die Logistik anrufen?

 

Liebe DATEV – es wäre schön, wenn ihr intern mal an euren Begrifflichkeiten arbeiten könntet. Weder in den Anwendungen ist das konsequent, noch im Shop, noch in den Hilfedokumenten – und auch auf Veranstaltungen werden da gerne mal irgendwelche Begriffe wild durcheinander gewürfelt.

 

Wir Anwender sind ja (überwiegend) wirklich gewillt, zu verstehen. Aber es ist nicht immer einfach mit dir, liebe DATEV.

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

andrereissig
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Als Mit-Leidtragender dieser Diskussion kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.

 

Allein dieser Satz treibt einem die Zornesröte ins Gesäß:

 

Die Anzahl der Benutzerlizenzen ist auf die Anzahl der für dieses Produkt erworbenen Betriebsstättenlizenz begrenzt.

Man kommt sich vor wie bei Loriot! Eine Betriebsstättenlizenz ist eine Betriebsstättenlizenz ist ein Betriebsstättenlizenz!

 

Leute! Entweder habe ich eine eine BS-Lizenz für meine BS oder ich habe keine. Wie soll ich den bitte zwei kaufen?!

 

Und dann habe ich eine BS und kaufe ein Produkt!

 

Als ich die Verlagsmedien gekauft habe, war unser PC-Zähler bei 41. Nun ist er bei 60. In der Lizenzverwaltung stehen aber immer noch 41. Kann ich die Lizenzen "gefahrlos" erhöhen?

 

Über so einen Quark nachzudenken kostet mich mindestens drei Passwörter in meinem Langzeitgedächtnis. Das kann doch nicht mein Ernst sein!

 

Wer diese Preisliste schreibt, liest um Urlaub zur Entspannung das hier:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__58.html

 

Es ist kafkaesk!

 

Da fällt mir auch gleich dieser Thread wieder ein:

 

https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Was-bedeutet-das-quot-Abschlussdatenservice-in/m-p/288607#_=_

 

Liebe DATEV, wir müssen häufig mit Behörden kommunizieren, aber deswegen ist es noch nicht erforderlich, sich gleich den Duktus anzueignen.

 

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte es fast lustig sein.

Live long and prosper!
einmalnoch
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DATEV sollte eine Neuauflage des unbekannten Fremdsprachenfühers

 

DATEV - Deutsch

Deutsch - DATEV

 

bei den einschlägigen Verlagen drucken lassen.

 

Verstehen kann ich das auch nicht - Verwirrung pur.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
andrereissig
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Live long and prosper!
metalposaunist
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Ach @nadimb 😊, das habe ich auch schon durch und irgendwo hier niedergeschrieben.

 

Ich war genauso ratlos wie Du. Mit dieser Lizenzierungsart habe ich auch noch nie zu tun gehabt und stand wie Ochs vorm Berg. Verstanden habe ich's bis heute nicht so ganz aber im Rahmen der DATEV Rechnungsprüfung wollte ich hier auch Sparpotential nutzen. 

 

Ist das nicht das Gleiche wie hier?

metalposaunist_0-1658933565611.png

 

Aber: Auf der Rechnung wird bei uns eine 2 ausgewiesen also können maximal 2 Personen das Wissen gleichzeitig nutzen. Vormals standen 3 auf der Rechnung aber ich konnte es auf 2 reduzieren.

 

Ist sowas wie der PC-Zähler nur in der LVo. Und DATEV hat aber Benutzerlizenzen eigentlich als neuen Standard ausgerufen. 

 

Oder ist das wieder noch was anderes? 😂 Von der Verwirrung verwirrt 😵. Vielleicht gibt es dazu ein Seminar im DATEV Shop? Zu 99 EUR? 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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bodensee
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Da fällt mir nur ein ja wo laufen Sie denn ? die Benutzterlizenzen

 

 

Humor ist wenn man trotzdem lacht 🤣

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
andrereissig
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@andrereissig  schrieb:

Als ich die Verlagsmedien gekauft habe, war unser PC-Zähler bei 41. Nun ist er bei 60. In der Lizenzverwaltung stehen aber immer noch 41. Kann ich die Lizenzen "gefahrlos" erhöhen?


Ich hole den Thread einfach nochmal hoch, denn auch wenn wir das hier ein bissele ironisch geschrieben haben und Späßchen hatten, würden @nadimb und ich uns trotzdem über eine Antwort von offizieller Seite freuen.

 

Wer könnte uns da denn weiterhelfen? Im Endeffekt haben wir eine geschlossene Frage, deren Beantwortung wenig umfangreich sein dürfe. Weiß @Stefanie_Herold da vielleicht jemanden?

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metalposaunist
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@andrereissig schrieb:

Im Endeffekt haben wir eine geschlossene Frage, deren Beantwortung wenig umfangreich sein dürfe.


Bist Du Dir ganz sicher 🤔? Aufgrund der Verwirrung und Inhomogenitäten würde es mich nicht wundern, wenn es produktverschieden ist (weil das auch jede Abteilung vielleicht selbst entscheiden kann). Also in dem Fall kostet das @nadimb vielleicht nichts aber ein anderes Programm, dass sich für uns Anwender ebenfalls so verhält, wird dann nach Zähler abgerechnet. 

 

Damit wären wir wieder beim Thema DATEV Rechnungsprüfung: #DigiCamp: Session "Die elektronische DATEV-Rechnung"

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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andrereissig
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@metalposaunist  schrieb:

@andrereissig schrieb:

Im Endeffekt haben wir eine geschlossene Frage, deren Beantwortung wenig umfangreich sein dürfe.


Bist Du Dir ganz sicher 🤔


Na klar: Die Frage war ja erstmal nur: Können wir den Lizenzzähler gefahrlos erhöhen - Ja oder Nein?

 

Zugegeben: Wenn  Nein, dann gibt es Erläuterungsbedarf, aber wenn ja, dann: @ echo off

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metalposaunist
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Weil ich auch als Hellseher nebenberuflich arbeite, liefere ich Dir vorab die Antwort:

 


@andrereissig schrieb:

Können wir den Lizenzzähler gefahrlos erhöhen - Ja oder Nein?


Das kommt drauf an. 

 

Liege ich falsch, bringe ich Dir einen Kasten Bier 🍺 vorbei. Deal? 

 

EDITH: Eine ehrliche Antwort setze ich von Euch voraus 😉.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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andrereissig
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@metalposaunist  schrieb:

Liege ich falsch, bringe ich Dir einen Kasten Bier 🍺 vorbei. Deal? 


Deal! Und damit es ein fairer Deal bleibt, halte ich mit einer Iron Maiden Trooper Beer Limited Edition für Dich dagegen, weil ich ich die naive Hoffnung hege, daß es bei DATEV auch mal eine einfache Antwort gibt.

 

andrereissig_0-1659079879183.png

 

 @ DATEV: Your turn!

 

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DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
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@andrereissig  schrieb:

 

Wer könnte uns da denn weiterhelfen? Im Endeffekt haben wir eine geschlossene Frage, deren Beantwortung wenig umfangreich sein dürfe. Weiß @Stefanie_Herold da vielleicht jemanden?


Ich suche jemanden, der das beantworten kann.

 

Viele Grüße

Stefanie Herold

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Stadler
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Hallo @nadimb,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis! Sie haben das alles richtig erkannt und eigentlich auch richtig gemacht. Bei der Vertragsanlage von DATEV Verlagsmedien comfort ist uns vermutlich in Ihrem Fall aber ein Fehler passiert. Statt der Anzahl der PC-Zähler wurde versehentlich nur eine Benutzerlizenz für die Online-Version erfasst. Wir bitten Sie dafür um Entschuldigung!

 

Wir prüfen in diesem Zusammenhang den Sachverhalt auch gleich für alle andere Kunden und Benutzerlizenz-Produkte. So werden auch die Fälle abgedeckt, bei denen sich der PC-Zähler im Laufe der Zeit verändert hat wie bei @andrereissig

 

Bei DATEV Verlagsmedien comfort ist die Online-Nutzung mit der Benutzerlizenz im Preis des On-Premises-Programms enthalten. Sie können deshalb bei DATEV Verlagsmedien comfort die Anzahl der Lizenzen jederzeit in der Lizenzverwaltung online auf die Anzahl Ihres PC-Zählers (kostenneutral) ändern.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten „Verwaltung der Benutzerlizenzen für DATEV-Programme“ (Dok.-Nr. 9225973) und "LEXinform online: Rechte für die Internetnutzung verwalten" (Dok.-Nr. 1070231).

Freundliche Grüße
Sandra Stadler | DATEV Verlagsmedien | DATEV eG
metalposaunist
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@Sandra_Stadler schrieb:

Bei DATEV Verlagsmedien comfort ist die Online-Nutzung mit der Benutzerlizenz im Preis des On-Premises-Programms enthalten. Sie können deshalb bei DATEV Verlagsmedien comfort die Anzahl der Lizenzen jederzeit in der Lizenzverwaltung online auf die Anzahl Ihres PC-Zählers (kostenneutral) ändern.


Okay. Dann bin ich Dir @andrereissig wohl den Kasten Bier 🍻 schuldig 😆. Wettschulden sind Ehrenschulden. Wir quatschen zur Übergabe 🗣. Prüfst Du trotzdem im Anschluss die DATEV Rechnung? Nicht, dass da ein Fehler unterläuft 😶

 

@Sandra_Stadler: Das heißt, wenn man den PC Zähler ändert, muss man auch manuell dran denken, den Zähler in der Lizenzverwaltung online anzupassen? Was passiert, wenn man dort in dem Fall 61 eintragen möchte? Geht das technisch und wenn ja, was passiert dann mit der DATEV Rechnung? 🤔 Und wenn man für die 1 Person mehrere Produkte in der Lizenzverwaltung online lizenziert hatte, muss man manuell jedes Programm um diesen Wert anpassen? 

 

Hm, Freue mich schon, wenn ich 2 Mitarbeiter offboarden kann und durch die DATEV Programme springen muss: 

  • Benutzer- und Rechteverwaltung (Verknüpfung mit RZ-Benutzer aufheben, deaktivieren)
  • Service Anwendungen (SmartCard, SmartLogin kündigen)
  • PC-Zähler (herabstufen)
  • Lizenzverwaltung online (DMS Zähler herabstufen)
  • Rechteverwaltung online (SmartCard / SmartLogin bis zur finalen Kündigung aus allen Gruppen löschen und temporär deaktivieren) 
  • Personendaten verwalten (nach Kündigung der SmartCard Person löschen)
  • ... 

Hab' bestimmt was vergessen 🤔

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andrereissig
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@metalposaunist  schrieb:

@Sandra_Stadler schrieb:

Bei DATEV Verlagsmedien comfort ist die Online-Nutzung mit der Benutzerlizenz im Preis des On-Premises-Programms enthalten. Sie können deshalb bei DATEV Verlagsmedien comfort die Anzahl der Lizenzen jederzeit in der Lizenzverwaltung online auf die Anzahl Ihres PC-Zählers (kostenneutral) ändern.


Okay. Dann bin ich Dir @andrereissig wohl den Kasten Bier 🍻 schuldig 😆. Wettschulden sind Ehrenschulden. Wir quatschen zur Übergabe 🗣. Prüfst Du trotzdem im Anschluss die DATEV Rechnung? Nicht, dass da ein Fehler unterläuft 😶


Das machen wir! Und das Trooper-Bier kriegst Du natürlich trotzdem, schon allein, weil ich mich darüber freue, daß es eine einfache Antwort gibt.

 

Einen Blick in die Rechnung riskiere ich dessen ungeachtet trotzdem. 

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nadimb
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@Sandra_Stadler  schrieb:

Hallo @nadimb,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis! Sie haben das alles richtig erkannt und eigentlich auch richtig gemacht. Bei der Vertragsanlage von DATEV Verlagsmedien comfort ist uns vermutlich in Ihrem Fall aber ein Fehler passiert. Statt der Anzahl der PC-Zähler wurde versehentlich nur eine Benutzerlizenz für die Online-Version erfasst. Wir bitten Sie dafür um Entschuldigung!

Zunächst: danke für die Stellungnahme. "Entschuldigung" angenommen. Wäre mir aber im Prinzip lieber, wenn so eine Nachricht obsolet wäre, weil die richtigen Automatismen im DATEV-Universum griffen.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten „Verwaltung der Benutzerlizenzen für DATEV-Programme“ (Dok.-Nr. 9225973) und "LEXinform online: Rechte für die Internetnutzung verwalten" (Dok.-Nr. 1070231).


Puh. Ich habe selbst recherchiert und parallel mit mehreren Kollegen hin und her geschrieben - auf diese Dokumente ist keiner gestoßen. 

 

Was will ich damit sagen? Das Prozedere ist nicht einfach (bzw. intuitiv!) genug. Daran sollte zwingend gefeilt werden. Gibt dafür bei DATEV ja genug "Streams" und "Camps" und "WeißderFuchswas".

 

@metalposaunist  schrieb:



Hab' bestimmt was vergessen 🤔

 

100%. Und das stimmt mich sehr nachdenklich!

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

andrereissig
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@metalposaunist  schrieb:

Liege ich falsch, bringe ich Dir einen Kasten Bier 🍺 vorbei. Deal? 

 

Für die Forumsehre und weil man bei den aktuellen Temperaturen immer auf den Flüssigkeitshaushalt achten muss, wurden heute gegenseitig die Wettschulden beglichen!
🍻

 


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StB_
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Was will mir diese Meldung sagen? Auch wenn mehrfach das gleiche wiederholt wird, steht da nicht, welche Daten nicht gespeichert werden. Die Voranmeldungsdaten? Kann ja wohl nicht sein.. also nicht gespeichert werden wohl die Buchungen selbst.. könnte man ja dort auch hinschreiben, statt das zweimal mit "ohne Speicherung der Daten (Daten senden der Finanzbuchhaltung)" zu umschreiben.

andreashofmeister
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@StB_  schrieb:

StB__0-1673338202841.png

 

Was will mir diese Meldung sagen? Auch wenn mehrfach das gleiche wiederholt wird, steht da nicht, welche Daten nicht gespeichert werden. Die Voranmeldungsdaten? Kann ja wohl nicht sein.. also nicht gespeichert werden wohl die Buchungen selbst.. könnte man ja dort auch hinschreiben, statt das zweimal mit "ohne Speicherung der Daten (Daten senden der Finanzbuchhaltung)" zu umschreiben.


Vielleicht hilft ja ein Blick auf die Meldung und Eingabe derselben im DHC: #REW90705

 

Dann käme dieses Dokument:

 

Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum 

 

Unter Punkt 

3.2.2 UStVA mit dem DATEV-Rechnungswesen-Programm für die Datenübermittlung im DATEV-Rechenzentrum für lokale Bestände bereitstellen

 

kommt dann unter 

 

andreashofmeister_0-1673338970438.png

 

 

Wäre Ihnen damit geholfen, @StB_ ?

 

 

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StB_
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Danke, aber zum Verständnis der Formulierung ein Hilfedokument aufrufen zu müssen...:

 

Man könnte schreiben:

 

Bei dieser Option werden nur die USt Voranmeldungswerte ohne Speicherung der Buchungssätze im RZ an die Finanzverwaltung übermittelt. Wenn auch eine Speicherung der Buchungssätze im RZ erfolgen soll, nutzen Sie  bitte stattdessen den Menüpunkt "Datensenden der Finanzbuchhaltung"

 

Ist eigentlich auch überflüssig, denn wer kommt auf die Idee, dass beim Senden der  USt VA auch alle Buchungen im RZ gespeichert werden?

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andrereissig
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@StB_  schrieb:

 

 

Was will mir diese Meldung sagen? 


Sie haben es doch selbst zitiert? Die Daten der Fibu werden nicht mitgesendet. Es wird also nur die USt-Werte übertragen.

 

Es findet also eine Übermittlung der USt-Werte statt, aber keine Sicherung der Fibu-Bestände statt.

 

EDIT: Zu langsam.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 10.01.2023 09:43:21 von andrereissig
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