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Bescheide mit Erläuterungsteil - keine Abweichung

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letzte Antwort am 12.11.2025 09:43:00 von theo
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ErsanK
Beginner
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Nachricht 1 von 3
76 Mal angesehen

Hallo,

ich hab eine Frage, unzwar wenn wir Bescheide bekommen die zahlen technisch zwar stimmen aber eine Erläuterung am Ende haben, wie können wir die als Abweichung anzeigen lassen?

Müssen wir bei jedem bescheid manuell sonst gucken?

 

Bitte um Antwort


Danke euch

 

 

Interceptor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
65 Mal angesehen
  • Erstellt eine Notiz zum Bescheid ... und wenn da nur "siehe Erläuterungen" steht (und lasst die Notiz in der Schnellübersicht "Dokumente" anzeigen)
  • Erfasst eine ToDo in der Checkliste, dass bei Befassung des aktuellen Falls in die Erläuterungen im Vorjahresbescheid gesehen wird.

mfg

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theo
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
55 Mal angesehen

@ErsanK  schrieb:


Müssen wir bei jedem bescheid manuell sonst gucken?

Bescheid ohne Abweichung, aber in den Erläuterungen stehen dann ja manchmal trotzdem fiese Dinge drin, wie "Reichen Sie die Belege XYZ" innerhalb von 3 Wochen nach". Keine Ahnung wie man sowas abfangen kann.

in dubio pro theo
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letzte Antwort am 12.11.2025 09:43:00 von theo
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