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Adressatenlogik bei verschiedenen Betrieben eines Unternehmers

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letzte Antwort am 15.09.2023 09:42:26 von f_mayer
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f_mayer
Meister
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Liebe DATEV, liebe Community,

 

beim Check nach Dubletten von Adressaten habe ich mal bei Unternehmen nach doppelten Umsatzsteueridentifikationsnummern gesucht. Hierbei stieß ich dann auf Mandanten, bei denen ein Einzelunternehmer mehrere Betriebe hatte, z.B. reguläre Tätigkeit und eine PV-Anlage.

 

Meines Wissens soll man für die einzelnen Betriebe eigener Bestände anlegen und diese für die Umsatzsteuer dann konsolidieren. Ist auch vorgesehen, dass man nur im umsatzsteuerlichen Konsolidierungsbestand die UStID hinterlegt? Hat es irgendwelche Konsequenzen, wenn man diese  bei mehreren Betrieben hinterlegt, außer dass man die falschen Treffer bei der Dublettensuche kriegt?

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo @f_mayer ,

 

für die Abgabe der (konsolidierten) Umsatzsteuervoranmeldung wird die Steuernummer benötigt.


Für die Abgabe der (konsolidierten) Zusammenfassenden Meldung ZM die Umsatzsteuer-ID.

 

"Innerhalb der Europäischen Union dient eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Nachweis der Unternehmereigenschaft.
Der Rechnungssteller kann sich dabei nicht auf die Angaben des Dienstleistungsempfängers verlassen.
Für gewerbliche Kunden anderer EU-Mitgliedstaaten können Rechnungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Mehrwertsteuer (netto) gestellt werden. Dabei obliegt dem Rechnungssteller der Nachweis, ob es sich beim Leistungsempfänger oder Lieferungsempfänger um einen Unternehmer oder um eine Privatperson handelt."

 

Es ist nicht ganz klar, ob Sie eine Konsolidierung für die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt oder eine Zusammenfassende Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern abgeben möchten.

 

Speziell zu Ihrer Frage:


"Hat es Konsequenzen, wenn die Umsatzsteuer-ID Nummer bei allen Betriebsstätten hinterlegt wird?"

Nein, hat es nicht.


Bei der Übermittlung der konsolidierten Umsatzsteuer werden bei den Abgebenden nur die Umsatzsteuerwerte ins Rechenzentrum übermittelt und nur der Empfänger (welcher gesammelt die Werte ans Finanzamt übermittelt) sendet die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung. Dadurch kommt es zu keiner doppelten Steuernummer.

 

Die Übermittlung der konsolidierten Zusammenfassenden Meldung kann nur über die DÜ-Formulare Rechnungswesen durchgeführt werden. Dort werden die Werte manuell eingetragen oder können per Export/Import aus dem Programm übernommen werden.
Aus dem Programm DÜ Formulare Rechnungswesen werden diese dann konsolidiert an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.

 

Bei beiden Varianten hat es keine Konsequenzen oder führt zu Fehlern, wenn Sie die Umsatzsteuer-ID in allen Betriebsstätten hinterlegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
f_mayer
Meister
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Nachricht 3 von 3
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Hallo @Ivonne_Lindt ,

 

vielen Dank, jetzt weiß ich Bescheid.

 

Es ging mir hauptsächlich um die Adressaten und die Bereinigung dieser, ich versuche meine wenigstens halbwegs in Ordnung zu halten und Doubletten zu eliminieren.

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letzte Antwort am 15.09.2023 09:42:26 von f_mayer
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