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Abrechnung Vorschuss bei FG-Verfahren / langwierigen Rechtsbehelfen

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letzte Antwort am 12.04.2022 13:38:47 von s_seibold
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StB-Stadtkrone
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
115 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe momentan mehrere langwierige FG-Verfahren bzw. Rechtsbehelfsverfahren.

 

Bei denen muss und will ich monatliche oder quartalsweise Abrechnungen erstellen, damit ich nicht Ewigkeiten auf mein Geld warten muss und die Kunden nicht am Ende tot umfallen.

 

Ich habe dazu aber kein vernünftiges Vorgehen gefunden, weil die Gegenrechnung eines Vorschusses einen Teilauftrag voraussetzt.

 

Da ich aber nicht weiß, wie lange die Verfahren dauern, kann ich da keinen Zeitraum definieren.

 

Wie machen das die erfahrenen EO comfort Cracks in diesem Forum?

 


VG

Oliver

s_seibold
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
91 Mal angesehen

@StB-Stadtkrone  schrieb:

 

Ich habe dazu aber kein vernünftiges Vorgehen gefunden, weil die Gegenrechnung eines Vorschusses einen Teilauftrag voraussetzt.

 

Ein Vorschuss kann auch abgerechnet werden, wenn nur ein Gesamtauftrag existiert. Das funktioniert, wenn eine Rechnungsstandardposition als "Vorschuss" angelegt ist.

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
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StB-Stadtkrone
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
78 Mal angesehen

Vielen Dank.

 

Ich schaue dann in zwei Jahren mal, was denn bei der Gegenrechnung so passiert :-).

 

Könnten Sie mir vielleicht bei der Frage weiterhelfen, wie ich den Leistungsnachweis für die Aufwendungen bekomme, die auf dem Gesamtauftrag gebucht worden sind.

 

In EO Comfort scheine ich den nur zu kriegen, wenn ich eine Rechnung auf dem Gesamauftrag schreibe, über den Probedruck kommt Sie nicht mit raus.

 

Es muss doch irgendwo eine Funktion geben, wie man den separat herausbekommt.

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s_seibold
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
67 Mal angesehen

@StB-Stadtkrone  schrieb:

 

Könnten Sie mir vielleicht bei der Frage weiterhelfen, wie ich den Leistungsnachweis für die Aufwendungen bekomme, die auf dem Gesamtauftrag gebucht worden sind.

 


Bei EO comfort über den DATEV Arbeitsplatz / Auswertungen / Auskunftssystem

 

Das Auskunftssystem kann viel, aber man muss leider zuerst durchprobieren, welche Auswertung passt. Einen Bericht, der mit dem Leistungsnachweis aus der EO Fakturierung identisch ist, habe ich leider nicht gefunden. 

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
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letzte Antwort am 12.04.2022 13:38:47 von s_seibold
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