Ja WTF müsste eigentlich gebleept werden. War ein Ballon 🎈...
@noescher von RABE habe ich schon Mal gehört. Bei der Zeitachse welche der Referent aufzeigte... Aufmerksamkeit ließ dann schlagartig nach....😳 merci für die Informationen.
Bedeutet wir kommen um den Kram wohl nicht herum.
Dann aber bitte nicht so wie jetzt gelöst.
- keine OCR
- alle Abläufe digital zu Fuß ( Maus erforderlich)
-.....
Generell gilt in meinen Augen eigentlich, dass digitale Belege im Bereich der Einkommensteuer erst dann wirklich Sinn machen wenn alle steuerlich relevanten Informationen eines Belegs maschinenlesbar (PDF angereichert um Datenkopf, QR Code Standard,... ) auf/an jedem Beleg sind. Dann ist es immernoch am Berater zu entscheiden welche Auswirkungen dieser Beleg für den jeweiligen Mandanten hat. Aber Zahlen abtippen und Dateisymbole mit der Maus von A nach B schieben wird uns nicht satt machen.
In der jüngsten Zeit wäre meiner Meinung nach auch an manch anderen Stellen mit "hitzigen" Diskussionen der Link zum jederzeit lesenswerten Beitrag von @wielgoß nicht "unpassend" gewesen ...
Exemplarisch sei er in diesem Thread angebracht 👉 Es brennt - bitte bewahren Sie Ruhe! - DATEV-Community - 134991
Ich weiß, dass ich aktuell provozierend schreibe. Oft anstoßen werde...und mit Sicherheit einen Ruf als Scharfmacher innerhalb der DATEV haben werde.
Was soll's? Mit lieb bitte bitte und ach könnte man nicht? ging es zwei Jahre nicht vorwärts.
Komme sicher bald in den Zustand den unser Kollege Olaf Phase V nennt. Resignation.
Da will ich eigentlich nicht hin.
Dafür arbeiten bei DATEV zu gute Leute und im Kern sind es immer noch gute Anwendungen.
Nur die letzten Kapriolen SmartVerify ganz weit vorne sind einfach zu viel.
Wenn man sich ansieht welche Videos bei YT gerade online gehen muss man ganz tief durchatmen um nicht einen Koller zu kriegen. Statt Selbstdarstellung zu inzinieiren könnte man ja auch mal echte Probleme der Eigentümer lösen.... nur Mal so ein Gedanke.
Wenn man sich ansieht welche Videos bei YT gerade online gehen muss man ganz tief durchatmen um nicht einen Koller zu kriegen. Statt Selbstdarstellung zu inzinieiren könnte man ja auch mal echte Probleme der Eigentümer lösen.... nur Mal so ein Gedanke.
Zustimmung!
@noescher schrieb:@martin65 schrieb: Die Grundrechte wegen des Workflow abzuschaffen ist grotesk.
Interessanter Ansatz. Welches Grundrecht wird denn abgeschafft?
Vielleicht war der Begriff "Grundrecht" überzogen. Aber das kann ich nicht überprüfen, weil ich kein Rechtsanwalt/Grundrechtskenner bin.
Aber ReBa ist sicher nicht durch die derzeitigen Fassung des § 193 AO gedeckt, wenn man den unkontrollierten Zugriff auf Daten durch die Finanzbehörde dulden würde.
Natürlich kann der Staat Gesetze mit den entsprechenden Mehrheiten ändern. Und natürlich müssten die Steuerberater als Organ der Rechtspflege dies umsetzen. Generell werden aber durch diese Maßnahmen alle Steuerpflichtigen und deren Steuerberater unter einen Generalverdacht gestellt, weil das Finanzamt den Angaben des Steuerpflichtigen misstraut.
Die Belegvorhaltepflicht ist durchaus ein Segen. Hierdurch hat sich die Bearbeitung und der Workflow wesentlich verbessert. Die wenigen Rückfragen nach Belegen ist nur ein geringer Bruchteil des Zeitaufwandes gegenüber der Belegeinreichepflicht. Wenn die Steuererklärung sauber vorbereitet ist und der Steuer-Fachmann bereits im Voraus erkennt, welche Unterlagen beim Finanzamt benötigt werden, wird derjenige die notwendigen Belege bereits ohne Aufforderung einreichen.
Wenn ReBa kommt ist mein Gedanke vom Rechtstaat erschüttert. Big brother...
Martin Heim
Generell werden aber durch diese Maßnahmen alle Steuerpflichtigen und deren Steuerberater unter einen Generalverdacht gestellt, weil das Finanzamt den Angaben des Steuerpflichtigen misstraut.
Ist es als Kontrollbehörde nicht die Pflicht der Finanzämter misstrauisch zu sein?
Es werden ja wohl nicht nur die durch einen Berater vertretenen Bürger digitale Belege "hinterlegen" müssen. Elster wird doch wohl um den anderen Aasfresser Rabe ergänzt?
@jjunker schrieb:Generell werden aber durch diese Maßnahmen alle Steuerpflichtigen und deren Steuerberater unter einen Generalverdacht gestellt, weil das Finanzamt den Angaben des Steuerpflichtigen misstraut.
Ist es als Kontrollbehörde nicht die Pflicht der Finanzämter misstrauisch zu sein?
Es werden ja wohl nicht nur die durch einen Berater vertretenen Bürger digitale Belege "hinterlegen" müssen. Elster wird doch wohl um den anderen Aasfresser Rabe ergänzt?
Ob dies im Pflichtenheft der Finanzverwaltung so explizit drinsteht wage ich zu bezweifeln. Was soll das für ein Staat sein, der seinen Bürgern grundsätzlich misstraut?
Ich verweise nochmals auf das Beispiel mit der eigenen Wohnung und dem Schlüssel beim ortsansässigen Polizeirevier.
Ob beim Finanzamt der Workflow einfacher wird, wenn der Zugriff selbst durchgeführt und protokolliert werden muss, wage ich zu bezweifeln. Schöner wäre es, wenn der Sachbearbeiter über die Kommunikationsplattform einzelne Belege zu bestimmten Zeilen-Nr. im Formular anfordern könnte und keinen Brief verschicken müsste.
Leider haben es heute 99% der Sachbearbeiter verlernt zum Telefonhörer zu greifen und beim Steuerberater anzurufen um Rückfragen abzuklären. M.E. wäre dies oft der kürzeste Weg zur Erreichen des Ziels.
RaBe muss Ihren Glauben an den Rechtsstaat nicht erschüttern. Am Ende laden Sie als Steuerberater die Belege in das Portal hoch. Sie müssen also keinen unkontrollierten Zugriff auf Daten dulden. Sie kontrollieren welche Daten/Belege in diesem Portal sind.
Und die Idee dahinter ist sicher nicht, dass das Finanzamt dem Steuerbürger misstraut, sondern ein Ablauf für beide Seiten vereinfacht wird. Es wird eine weitere Option geschaffen.
RaBe = Referenzierung auf Belege
soll für Stpfl und Berater die Möglichkeit schaffen, statt einer aufwändigen und zeitraubenden
Nachreichung von Belegen diese bereits in der Steuererklärung zu referenzieren und dem
Sachbearbeiter die Möglichkeit bieten, die für eine Erklärung vorgehaltenen Belege in
digitalisierter Form bei Bedarf ohne schriftliche Anforderung abzurufen (aus Belegspeicher des
Stpfl/Berater)
....digitalisierter Form bei Bedarf ohne schriftliche Anforderung abzurufen (aus Belegspeicher des
Stpfl/Berater)
Da sind meine Bedenken.
So könnte es für mich akzeptabel funktionieren:
Das Finanzamt könnte sich mit einer Vorlauffrist einloggen und bestimmte Belege anfordern, die der Berater dann freigibt oder, wenn noch nicht geschehen, verknüpft und freigibt. Alternativ widerspricht er dem Belegabruf und muss sich der weiteren Fragen durch das Finanzamt stellen.
Aber, wir reden von ungelegten Eiern. Wenn RaBe kommen wird, wird sich auch die "Öffentlichkeit " interessieren und die Bundestagsabgeordneten sich in ihren Wahlkreisen den Fragen stellen müssen.
Die Eier sind wirklich noch ungelegt und bis Mitte 2023 kann noch sehr viel passieren.
Schön hätte ich trotzdem gefunden, wenn Sie auch diese Stelle zitiert hätten:
soll für Stpfl und Berater die Möglichkeit schaffen
Entscheidend ist das Wort Soll und nicht Muss. Die ganze Sache ist derzeit noch optional geplant. Das heißt Ihre Forderung wird doch faktisch erfüllt. Sie können weiterhin mit der Belegnachreichung arbeiten und haben volle Kontrolle über die Daten. Sie senden nur das an das Finanzamt, was angefordert wird.
Ihre Ausführungen klingen so, als ob das Finanzamt direkt Zugriff auf Datev meine Steuern oder gar Ihr DMS erhalten soll. Das ist aber faktisch nicht geplant.
Die Frauenquote in DAX-Konzernen ist auch freiwillig 😉
Oh. Ein Slippery Slope Argument.
Aber vielleicht kehren wir einfach zum Thema Datev meine Steuern zurück.
@merchantofdoubt schrieb:Oh. Ein Slippery Slope Argument.
Die Verwendung des Begriffs könnte auch von der Datev kommen. Ich habe ihn mangels Unkenntnis gegoogelt und wieder etwas dazu gelernt. Werde den Begriff ab sofort am berühmten "Stammtisch" verwenden. 🤣
Na dann: Zurück zu WTF
Leider haben es heute 99% der Sachbearbeiter verlernt zum Telefonhörer zu greifen und beim Steuerberater anzurufen um Rückfragen abzuklären. M.E. wäre dies oft der kürzeste Weg zur Erreichen des Ziels.
@martin65 Sowas von richtig. Wobei es die löblichen Ausnahmen gibt. FA Berlin Mitte und die Bodenrichtwertstelle München wissen noch wie man den Apparat mit den wenigstens 10 Tasten bedient.
Zurück zum Topic: Wenn wir dem RaBe(n) nicht aus dem Weg gehen können.
Ich entnehme dem Thread, dass Einigkeit darin besteht:
Der jetzige Workflow wie die Belege an die Buchungszeile kommen ist suboptimal.
Wie sähe denn der richtige Workflow aus?
- Geschätzt hunderte Zeilen direkt anbuchbar machen ist laut @Robin_Meyer mit zu hohem Aufwand verbunden. Wobei ich den Prozess auch eher mittelprächtig finde.
- Wer hatte gleich nochmal Einkommensteuerbelegbuchen ins Spiel gebracht?
Wie sähe denn der richtige Workflow aus?
Keine Ahnung; Es kommt darauf an.....
Jeder Einzelfall ist individuell. Mandanten mit keinem Beleg bis hunderten von Belegen; alles vorhanden.
Auch vor dem Hintergrund, dass ich den Wert einer Position, zum Beispiel Gewerkschaftsbeitrag, nur einmal benötige. Dauert 5 Sekunden: lesen, eintippen, fertig. Diesen Beleg werde ich in den nächsten hundert Jahren nicht mehr "live" benötigen. Einen Kaufvertrag für ein Gebäude vielleicht doch mehrere Male.
Deshalb glaube ich nicht dass jeder Workflow ohne "Schüttverluste" auskommen wird. Die Suche nach dem kleineren Übel muss jeder für sich angehen.
@martin65 Klassifizierung von Belegen? Bei einem Mandat wo 300 € Spenden geltend gemacht werden und dieser Betrag seit 5 Jahren identisch ist wird der Beleg wohl eher nicht angefordert.
Spendet selbiges Mandat in dem Jahr 3.000 Euro darf man mit 100 % Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Belege angefordert werden.
Problem ist, dass die Klassifizierung dem Lesen einer Glaskugel gleich käme. Die Wahrscheinlichkeit der internen "Nutzungshäufigkeit" eines Belegs hat man im Griff. Was das FA angeht nur im Gefühl.
Es muss doch einen ganzheitlichen Weg geben der nicht den Rahmen sprengt. "Schüttverluste" nannten Sie es.
@jjunker schrieb:
Es muss doch einen ganzheitlichen Weg geben der nicht den Rahmen sprengt.
Diesen Weg gibt es im Kontext der Digitalisierung von Prozessen im Rahmen einer steuerberatenden Tätigkeit meines Erachtens nach nicht.
Die mandatsspezifische Individualität beginnt bei der Entstehung des Beleges und geht damit unter anderem über die erforderliche bzw. mögliche Weiterverarbeitung des Beleges und über die persönlichen und technischen Anforderungen und Möglichkeiten bis zur finalen Verarbeitung.
Die weitestgehende Standardisierung von Prozessen ist zweifelsohne erforderlich. Dies funktioniert auch ab dem Moment, in dem die Daten im Kanzleisystem verarbeitet sind. Die Herausforderung liegt im vorgelagerten Prozess: Der adäquaten Bereitstellung und effizienten Verarbeitung der Daten.
Gut zoomen wir mal eine Stufe raus.
Bereitstellung durch den Mandanten
- Papier
- digital versendet
- digital Cloud
Erste Schwierigkeit ist wie bei DUO auch dass eine Beleg eine Datei sein sollte.
Das kann man wenn der Mandant es in Papierform bringt noch selber beeinflussen. (Hilfskraft die Scannt, eine Seite ein Datei später Heften,.... )gibt es verschiedene andere Threads zu.
digital erhalten ist es ggf viel Erziehungsarbeit, PDFs trennen, ... kennen wir alles aus DUO.
Die Probleme der Bereitstellung in falscher digitaler Form (Ein PDF alle Belege, Alle Belege die vermeidlich zusammen gehören in einer Datei,...) werden im privaten Bereich potentiell öfter auftreten als im geschäftlichen Bereich bei DUO. --> Hat da jemand Erfahrung? Wir haben bewusst nur IT affine Mandate als Testkandidaten für meine Steuern ausgewählt. Sicher nicht repräsentativ. 🤗
Nehmen wir mal an wir haben alle Belege nun in digitaler Form vernünftig aufbereitet vorliegen.
Von der Arztrechnung des Kindes bis zu den Zinseinkünften.
In der jetzigen Form würde man anfangen die Belege den Feldern im Steuerdokument zuzuordnen. Ist das sinnvoll? oder würde die über gelagerte Kategorie reichen?
@vogtsburger schrieb:
ist "WTF" eine Abkürzung für einen Begriff, der ausgeschrieben eigentlich gebleept würde, oder sehe ich gerade einen naheliegenden steuerlichen Fachbegriff nicht ?
Ist sicherlich nur ein Missverständnis.
Letztens rief mich die Anzeigenstelle wegen meiner Stellenanzeige an und meinte, ich sollte unbedingt "m/w/d" anfügen, da dies sonst Probleme mit irgendwelchen Abmahnanwälten geben könnte.
Ich fand das dann schon echt heftig und fragte Sie, ob Sie das in Ordnung fände, denn dies sei doch schon ziemlich rassistisch, diskriminierend oder mindestens politisch unkorrekt.
Da fragte mich die tatsächlich, "Warum ?"
Na ja "männlich/weiß/deutsch" . . .
@martin65 schrieb:
@merchantofdoubt schrieb:Oh. Ein Slippery Slope Argument.
Die Verwendung des Begriffs könnte auch von der Datev kommen. Ich habe ihn mangels Unkenntnis gegoogelt und wieder etwas dazu gelernt. Werde den Begriff ab sofort am berühmten "Stammtisch" verwenden.
...
... am berühmten "Stammtisch" hat sich seit eeeewigen Zeiten ein Verwandter des "Slippery Slope Arguments" etabliert, nämlich das 'Slippery Joke Argument'
(... mein Beitrag kann bei fehlendem Niveau natürlich gerne in den Thread https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/Beitr%C3%A4ge-die-die-DATEV-Welt-nicht-braucht/m-p/236616# entsorgt werden, dazu am besten einfach "Anstößigen Inhalt melden" ... )
Brauche ich als DATEV Anwender bald 3 Monitore?
Ja, wir haben gerade den ersten Arbeitsplatz mit einem dritten Monitor ausgestattet - allerdings unabhängig von Meine Steuern. Die Mitarbeiterin findet es nur super.
Andere Mitarbeiterinnen zögern allerdings noch. Mir reichen auch erst mal meine 2 Monitore.
Bei mir alle Arbeitsplätze mit 3 Monitoren.
1 mit 4 😀.
Ist einfach praktischer nicht zig Programme auf einem Monitor und hin und her switchen sondern von einem auf den anderen Monitoren kopieren zu können.
4 Monitoren : in aller Regel 1 Monitor Ka ReWe , 1 Monitor Excel, 1 Monitor pdf (hochkant Din A4 Sicht) , 1 Monitor DAP wg. der Dokumentenverwaltung oder Internet oder andere Anwendung oder...
@dprobst schrieb:Brauche ich als DATEV Anwender bald 3 Monitore?
Ja, wir haben gerade den ersten Arbeitsplatz mit einem dritten Monitor ausgestattet - allerdings unabhängig von Meine Steuern. Die Mitarbeiterin findet es nur super.
Gibt es denn einen Monitor, der 3 abbilden kann?
Ich dachte die 49" curved könnten das ? Oder doch nicht ?
@bodensee schrieb:
Oder doch nicht ?
Nein, das hatte ich in Post #71 schon mal aufgelistet.
@metalposaunist schrieb:
49" mit 5K Auflösung - dann wird's interessant. Auch mit der Grafikkarte und deren Anschlüssen und Kabel 😎.
Eben, das ist nämlich der "Kern" des ganzen.
Curved klingt erstmal gut. Aber das war es dann auch erstmal....., oder @metalposaunist ?
@andreashofmeister schrieb:
Aber das war es dann auch erstmal....., oder @metalposaunist ?
Ob nun curved oder nicht - das hat ja nichts mit der Größe im Verhältnis mit der Auflösung und damit verbundenem Arbeitsfläche und Schriftgröße bei nativer Auflösung zu tun.
Curved ist nur dazu da, wenn die Monitore immer breiter werden (32:9 und Co.), dass die Enden auf beiden Seiten nicht ewig weit weg sind, weil man 1 Bildschirmfläche ja nicht mehr knicken kann, wenn es non-curved ist. 2 Monitore stellt man sich ja auch in einem breiten V Winkel auf, damit rechts und links der Abstand in etwa gleich zur Mitte ist.
Selbst wenn es funktionieren würde: Ist der 49"-Bildschirm defekt, geht gar nichts mehr. Wir haben aus Platzgründen 3 x 24" im Einsatz. Die Grafikkarten im PC haben alle 2 Anschlüsse. den fehlenden 3. Anschluss übernimmt eine externe Grafikkarte über USB-Anschluss. Kosten für die externe Grafikkarte unter 50,00 EUR. Einstöpseln, einschalten loslegen. Funktioniert einwandfrei und wenn einer der 3 Bildschirme defekt sein sollte, kann man immer noch mit den beiden anderen weiter arbeiten.
Einsatz hier: https://www.datev-community.de/t5/Technisches-zu-Hardware/38-quot-UltraWide-Monitor-kaufen/m-p/136423/highlight/true#M2115
Technische Daten hier: https://www.datev-community.de/t5/Technisches-zu-Hardware/ll-Monitor-in-TS-Sitzung/m-p/131096/highlight/true#M2043
Die Krümmung ist im Übrigen so, das mit 6 Monitoren ein Kreis gebaut werden kann. Wer es braucht...