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Meine Steuern mit bestehendem Smartlogin nutzen

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letzte Antwort am 22.04.2021 16:14:57 von deusex
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bonkhoff
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Hallo in die Runde,

 

ich habe mal eine Frage zu Datev Meine Steuern:

 

Mein Mandant nutzt bereits als Mitarbeiter im Unternehmen seines Vaters Datev Unternehmen Online und lädt dort auch über die Upload-Mobil-App in Verbindung mit einem SmartLogin Belege hoch.

 

Nun habe ich für seine private Einkommensteuer für ihn unter seiner eigenen Mandantennummer eine Unterberaternummer für Datev Meine Steuern angelegt.

 

Dabei legt mir das Programm automatisch ein neues SmartLogin an.

 

Da er aber schon ein SmartLogin hat, würde ich gern die Berechtigung auf seinem bestehenden SmartLogin mit freischalten.

 

Geht das?

 

Wenn ja, wie?

 

Hat das schon jemand gemacht hier?

 

Viele Grüße und vielen Dank vorab für die Hilfe!

 

Elisa Bonkhoff

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 20
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Ich hab's nicht im Einsatz aber habe in der Rechteverwaltung den Punkt "meine Steuern" gefunden. Dann kann man doch einfach das bestehende SmartLogin dafür freischalten. Muss man ggf. nur den passenden Ordnungbegriff Berater/Mandant freischalten, wenn die globale Freigabe dazu nicht passt.  

 

Und dann kann man via Upload mobil zwischen UO und meine Steuern wählen (ab 1:25min).

 

[Hinweis: Aktuell passen wir unsere Website-Angebote an das neue TTDSG an. Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Funktionen, z. B. eingebettete YouTube-Videos, derzeit nicht abrufbar sind.]

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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bonkhoff
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Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Hilfe!

 

Können Sie mir sagen wo Sie das in der Rechteverwaltung gefunden haben? Ich habe die Punkte jetzt schon mehrfach durchsucht und finde das nicht...

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metalposaunist
Unerreicht
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Bei mir taucht das Recht an dieser Stelle auf:

image.png

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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bonkhoff
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Danke!

 

Ich habe meinen Fehler jetzt gefunden! Ich musste Meine Steuern auch bei der Unterberaternummer des Vaters freischalten dann ging es 🙂

 

 

jjunker
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Wie löst man das ganze für eine GmbH? da kann man meine Steuern nicht freischalten. 

 

Ich überlege dem Mitarbeiter des Unternehmens eine globale Freigabe für seine private zentrale Mandantennummer zu geben und meine Steuern für diese vorher freizuschalten.

 

--> Haken an der Sache wahrscheinlich greift die globale Freigabe nur auf die administrierbaren Rechte der GmbH zurück?

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
P_G
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Hallo!
Soweit ich den Sachverhalt verstanden habe ist "Meine Steuern" in der Rechteverwaltung der SmartCard/SmartLogin nur vorhanden, wenn Meine Steuern und die Unterberaternummer zusammen kommen / angelegt werden.


Bei Unternehmen heißt das: der Mitarbeiter (oder Geschäftsführer) kann nur das gleiche Login verwenden, wenn Meine Steuern auf die vorhandene Unterberaternummer des Unternehmens angelegt wird.

 

Im Prinzip geht das auch und ich habe es ein paar mal bereits angelegt. Beim Durchklicken der Einrichtung entscheide ich, welche Logins auf der Unterberaternummer des Unternehmens Meine Steuern bekommen.
Die restlichen Mitarbeiter haben keine Rechte auf die Mandantennummer des Steuerfalls, z.B. des Geschäftsführers.

 

Ein wenig schlecht schlafen tue ich seitdem trotzdem - und schreibe dem Geschäftsführer auch keine Mail mit folgendem Inhalt: "Wenn ich ausversehen einer anderen SmartCard Rechte für Ihr Meine Steuern freigeben, dann sehen Ihre Mitarbeiter alle Ihre Steuerdokumente".

 

Nach dem Prinzip: was man nicht weiß, macht einen nicht heiß.

 

Aber dem Mandanten zwei Logins anzudrehen, damit Meine Steuern nicht auf die gleiche Unterberaternummer läuft wie das Unternehmen - das kann ich auch nicht bringen.

 

Soweit meine Erfahrung.

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jjunker
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Ich habe heute zu dem Thema einen guten Rückruf auf einen Service Kontakt bekommen.

 

@P_G : Den Weg die privaten meine Steuern Daten auf der Unterberaternummer des Unternehmens laufen zu lassen verstößt in meinen Augen gegen das Datentrennungsgebot der DSGVO. 🤔

 

Es geht aber auch anders. Zumindest wenn eine SmartCard vorhanden ist. Laut Telefonat auch für Smart Login möglich. Beschrieben in Lexinform Dokument https://apps.datev.de/dnlexka/document/0908710  unter 3.1.2

 

@DATEV: --> Ist das Formular tatsächlich für SmartLogins geeignet? Wenn ja Bitte anpassen und den SmartLogin mit aufführen.

 

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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P_G
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Hallo und danke für die Rückmeldung!

 

Hierzu eine entscheidende Rückfrage: haben Sie das angedeutete Prozedere denn schon ausprobiert?

Wie gesagt muss das SmartLogin auf einer Unterberaternummer laufen die für Meine Steuern registriert ist, sonst kann ich auf der Rechteverwaltung der SmartCard so weit ich es kenne Meine Steuern nicht adminstieren: es erscheint einfach nicht auf den Rechten des Logins.

 

 

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jjunker
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"Wie gesagt muss das SmartLogin auf einer Unterberaternummer laufen die für Meine Steuern registriert ist,..."

 

Laut Telefonat vergibt das Logistikcenter die Rechte und trägt die Anzeige der Rechte manuell nach. Eine Registrierung für "meine Steuern" der Unterberaternummer auf dem der SmartLogin läuft ist somit nicht erforderlich. --> Leider je Smart Login ein Servicekontakt.

 

Prozedere muss ich erst mit dem Mandanten, freiwilliger IT affine Testkandidat wohlgemerkt, absprechen.

Vorteil an der Konstellation über die Kooperation. Kündigt man die Unterberaternummer des Unternehmens entfällt der DATEV meine Steuern Datenbestand des Angestellten nicht.

 

--> Funktioniert angeblich auch Kanzlei übergreifend. Wobei ich davon die Finger lassen würde.

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P_G
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Das klingt interessant und wäre mir einen Service Kontakt wert.

Wenn ich das also richtig verstehe:

 

- ich eröffne über die Meine Steuern Registrierung eine neue Unterberaternummer für den (Privat) Mandanten und

- lasse dann über einen Service Kontakt DATEV den Eintrag im bereits bestehenden (Firmen-) SmartLogin/SmartCard des Mandanten machen, so dass ich dann

- auf dem Firmen SmartLogin unter dem Recht für "Meine Steuern" (nun vorhanden) die (private) Mandantennummer des Privat-Mandanten Nummer eintragen kann?

- UND: bei anderen SmartLogins der Firma erscheint Meine Steuern also gar nicht zum adminstrieren - und kann demnach auch nicht ausversehen freigeschalten werden? 

P_G
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Wenn Sie  - oder jemand anderes - das erreicht hat: gerne hier melden 🙂

 

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jjunker
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So hatte ich es verstanden. --> Soweit Test erfolgt ist gibt es hier Rückmeldung. Vielleicht gehen Sie auch selber ins Rennen und testen es? 🙂

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P_G
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Beim nächsten Mandanten der bereits ein SmartLogin bei einem Unternehmen hat gehe ich auch an die Sachen ran!

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jjunker
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Test ist angestoßen. Ich werde berichten. 🙂

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jjunker
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Test erfolgreich.

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metalposaunist
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Also Servicekontakt? Hm, ja - geht schnell. Keine Frage. Auch meiner zum Thema SmartLogin war innerhalb Stunden durch aber: noch schneller und mit weniger Aufwand wäre die Selbstadministration, sodass DATEV hier gar nicht manuell eingreifen muss. Wie soll das in Zukunft gehen, wenn man mit meine Steuern so weit ist wie mit UO?

 

Ist es da nicht besser, die Rechteverwaltung online zeigt einfach alles an, unabhängig ob man das Produkt gebucht hat oder nicht? Dann kann man was bei Auftragswesen eintragen, was aber ins Leere läuft, wenn man es nicht gebucht hat. Ist meiner Meinung nach besser als wen man jedes mal einen SK tippen muss und auf Rückmeldung warten muss und dann wieder das macht, als hätte man gleich das Recht in der Rechteverwaltung  online. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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jjunker
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Ganz ihrer Meinung. Bei mir stehen noch fünf dieser Aktionen an. Mal sehen wann wir der Fachabteilung Rechteverwaltung mit unseren Servicekontakten genug auf den Nerv gegangen sind.

 

@Datev Bitte „Meine Steuern“ einfach als selbst zu administrierendes Recht mit anzeigen. Warum wird es nicht angezeigt? Gibt es einen plausiblen Grund oder ist das einfach so. Während meines SKs sagte die Mitarbeiterin Sie habe einen Warnhinweis „Nur durch Fachabteilung durchzuführen“.

Soll das Admins vor sich selbst schützen?

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
metalposaunist
Unerreicht
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@jjunker  schrieb:

Warum wird es nicht angezeigt? Gibt es einen plausiblen Grund oder ist das einfach so.


Na, weil es mit anderen Produkten nicht anders ist und diese auch erst auftauchen, wenn man sie bestellt: Auftragswesen online, DATEV connect online, ... gibt sicherlich noch etliche andere. Das scheint bei DATEV zentral als "Mechanismus" hinterlegt zu sein. Wenn man den ändert, tauchen dann auch die besagten anderen Produkte auf. 

 

Aber mein Gott. Denkt man gleich daran, wenn man UO Gruppen anlegt oder, noch cooler: Wenn man in der Rechteverwaltung dann auf eines der genannten Produkte klickt, sagt DATEV: "Achtung, wenn Sie dieses Programm freigeben, wird ein Entgelt in Höhe von xx € fällig, Mindestlaufzeit xx Monate. Sind Sie sicher?". 

 

Dann kann man sich auch den Shop sparen in den Fällen. Aber ja, Wünsche und Träume darf man noch haben! 😄

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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deusex
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Grade wieder gefunden: Ihr Beitrag war die Initialzündung meiner forschen Anforderungen. Ziel erreicht. 

SmartLogin für GmbH und ESt 

 

Vielen Dank 💪👍

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letzte Antwort am 22.04.2021 16:14:57 von deusex
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