Hallo zusammen,
Ich bin freiberuflicher Dozent (Kleinunternehmerregeglung) an einer staatlich anerkannten Hochschule. Die Hochschule erstellt mir monatlich Gutschriften für meine Lehrtätigkeit, inkl. klarer Angabe: „Gemäß § 4 Nr. 21 b UStG sind alle Leistungen selbständiger Lehrbeauftragter von der Umsatzsteuer befreit“
Ich buche meine Einnahmen in sevDesk und nutze den SKR 04 (kann auch SKR03 verwenden). Allerdings finde ich kein spezifisches Erlöskonto für § 4 Nr. 21b UStG.
Fragen:
Welches Erlöskonto im SKR 04 ist für diese Einnahmen korrekt bzw. fachlich geeignet?
Ist die Verwendung von z. B. Konto 4150 (sonstige steuerfreie Umsätze) zulässig, wenn ich den Anzeigenamen entsprechend anpasse?
Muss zusätzlich zur Gutschrift noch eine Bescheinigung der Hochschule eingeholt und archiviert werden, oder reicht der Hinweis auf der Gutschrift
Vielen Dank vorab!
Am besten sprechen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater.
Es gibt doch nur 2 Konten zur Auswahl in SKR dafür
Sicher?
AM 4100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG
AM 4150 Sonstige steuerfreie Umsätze (z. B. § 4 Nr. 2 bis 7 UStG)
Obige Nachricht 2!
Wofür gibt es diese Community?
Um zu helfen, nicht um notwendige steuerliche Beratung zu geben/ersetzen.
Es geht um die Buchhaltung bzw. um ein Konto -
Vorbehaltlich der Einhaltung der berufsrechtlichen Grenzen steuerberatender Tätigkeiten
Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist das Konto 4185 zu verwenden ... nicht dass Sie noch aus Versehen zur Regelversteuerung optieren.
Vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich das richtig verstehe, gilt dann
Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG
Wird hier nicht differenziert zwischen „normalen Erlösen“ und Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 21 b UStG.
Ich dachte, dass man ein Konto verwenden müsste, welches sich konkret auf die Einnahmen als Dozent bezieht, z.B 8104. Ich verwende SKR03.
Einen steuerfreien Umsatz auf Umsätze Kleinunternehmer buchen, erscheint mir falsch.
§19 (2) UStG Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 abzüglich folgender Umsätze:
1.
2.
Die Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eines Unternehmers bleiben bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach Satz 1 außer Ansatz.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Welches Konto sollte ich als Dozent mit Kleinunternehmerregelung nach SKR03 verwenden?