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Bestehendes SmartLogin für Meine Steuern freischalten

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letzte Antwort am 16.10.2020 09:24:23 von metalposaunist
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bonkhoff
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Hallo in die Runde,

 

ich habe eine Frage zum SmartLogin.

 

Ich habe einen Mandanten der bisher schon DUO für das Unternehmen nutzt, in dem er arbeitet.

 

Jetzt habe ich für seine private Mandantennummer zudem Datev Meine Steuern bestellt. Ich kann aber in dem bestehenden SmartLogin keine Rechte für MeineSteuern freischalten, selbst nachdem ich die private Mandantennummer bei den globalen Freigaben hinzugefügt habe.

 

Ist das grundsätzlich möglich oder muss der Mandant ein zweites SmartLogin nutzen für seine private Steuererklärung?

 

Hat das schon jemand versucht?

 

Viele Grüße

 

Elisa Bonkhoff

metalposaunist
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Dann hat Ihr Mandant vermutlich 2 mandantengenutzte Beraternummern? 1x für DATEV UO und 1x für das SmartLogin? Das können Sie in den Service Anwendungen > Beraternummern verwalten einsehen. 

 

Oder haben Sie bei der Bestellung von meine Steuern die bereits in UO existierende Beraternummer angegeben?

 

Im Optimalfall hat Ihr Mandat 1 mandantengenutzte Beraternummer, wo drunter der UO Vertrag und auch das SmartLogin laufen. 

 

Nächste Frage: Worunter liegt die Leistung Steuern? Dazu muss es in den UO Stammdaten ebenfalls eine Kombination geben. Daher am besten alle Leistungen im DATEV Arbeitsplatz unter 1 Beraternummer laufen lassen: ihre Kanzlei-eigene oder jene vom Mandant (macht man in den meisten Fällen bei Selbstbuchern). 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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bonkhoff
Einsteiger
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Nachricht 3 von 24
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Der Mandant ist Angestellter des Unternehmens für das er einen DUO-Zugang über sein bestehendes SmartLogin hat.

 

Daher wurde für die Bestellung von Meine Steuern eine neue mandantengenutzte Beraternummer angelegt.

 

Im Datev-Arbeitsplatz sind bei uns aber beide unter unserer Kanzlei-Beraternummer geführt (wir buchen das Unternehmen hier).

 

Ich habe auf dem bestehenden SmartLogin beide Mandantennummern mit meiner Beraternummer unter den globalen Freigaben eingetragen.

 

Die Leistung Meine Steuern wird aber nicht angezeigt.

 

Muss ich dann zusätzlich die beiden mandantengenutzten Beraternummern dort nochmal eintragen damit das funktioniert?

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metalposaunist
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@bonkhoff  schrieb:

Daher wurde für die Bestellung von Meine Steuern eine neue mandantengenutzte Beraternummer angelegt.


Heißt, wir haben hier eine mandantengenutzte Beraternummer, auf der meine Steuern läuft - es aber weder SmartLogin noch mIDentity zur neuen Beraternummer gibt? 

 

Meine Steuern als Freigabe in der Rechteverwaltung online taucht nur auf, wenn es das Produkt auch zur betreffenden Beraternummer gibt. Das verhält sich 1:1 wie Auftragswesen online, dessen Punkt auch erst administrierbar wird, wenn zur Beraternummer das Produkt gebucht ist. 

 

Wenn Sie meine Steuern auf die bereits vorhandene Beraternummer gebucht hätten, würde unter dem dort bestehenden SmartLogin auch der Punkt in der Rechteverwaltung online auftauchen. 

 

Jetzt haben Sie aber 2 voneinander unabhängige Beraternummern, die sich im DATEV Rechenzentrum aber auch nicht sehen können bzw. fehlt Ihnen zur 2. neuen Beraternummer ein Medium. Würde heißen, wenn Sie eine neues SmartLogin für die neue Beraternummer bestellen (die ja für die privaten Steuern gedacht ist), würden Sie dann dort den Punkt auswählen können - können dann darüberhinaus auch alles andere im UO analog dem alten SmartLogin freigeben.

 

Steinigt mich, wenn ich Quatsch erzähle 😅. Das Problem hätten wir bei einem mIDentity aber auch. Ein SmartLogin ist ja technisch nichts anderes außer eben App statt USB-Stick. 

 

Müsste man sich per Fernwartung eben anschauen, wo was an Produkten und Medien liegt. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Alexander_Herrmann
Meister
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Das ist leider im Moment noch (ich hoffe das ändert sich irgendwann!) ein Problem. 

 

Einzige Möglichkeit, der bestehenden Smartcard des Benutzers (Mit UO Rechten) nun auch Rechte für meine Steuern zu geben, ist - wie von MetalPosaunist geschrieben - das Bestellen des Produktes MeineSteuern auf die Beraternummer des Unternehmens. 

 

Momentan ist Meine Steuern kostenlos, aber systematisch ist das völliger Blödsinn. Je nach Unternehmensgröße kann man das nicht machen - zumindest nicht ohne mit dem (Unternehmens)mandanten darüber zu sprechen. 

 

Wenn Sie das nun so machen möchten (wir machen das natürlich notgedrungen im Moment auch so) dann müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

 

  • Im Arbeitsplatz in der Mandanten Übersicht beim Arbeitnehmer rechts oben in der Leistungsübersicht den Eintrag "Mandantengenutzte Beraternummer" über einen Rechtsklick, Basisfunktionen, löschen entfernen. Achtung: Die Beraternummer gibt es weiterhin, nur ist sie diesem zentralen Mandanten nicht mehr zugeordnet. Wirklich löschen können Sie diese nur über das Logistik-Zentrum. 
  • Dann die Registrierung (beim selben Mandanten) von meine Steuern erneut starten und dieses mal die vorhandene Beraternummer des Unternehmens auswählen. Den dort vorhandenen Smartlogin/Smartcard des betroffenen Arbeitnehmers (nur diesen!) um die Rechte für meine Steuern ergänzen.
  • Anschließend sollte alles wie gewünscht funktionieren. 
Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
bonkhoff
Einsteiger
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Nachricht 6 von 24
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Hallo und vielen Dank für die detaillierten und hilfreichen Antworten!

 

Ich habe jetzt erstmal den Umweg gewählt und das Ganze über die Beraternummer des Unternehmens neu bestellt. Dann hat es auch geklappt 🙂

 

Ich hoffe auch, dass es in Zukunft dazu eine bessere Lösung gibt.

 

Aber ich bin da froher Hoffnung 🙂

 

Meine Steuern scheint ja noch ziemlich am Anfang der Entwicklung zu stehen und es fehlen noch etliche Funktionen...aber für den Start freue ich mich schon einmal über die Möglichkeit die Belege für Steuererklärungen nun endlich auch auf einem an Datev angebundenen Weg bekommen zu können!

 

DANKE nochmal an alle die sich so schnell dazu gemeldet haben!

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susanne_koch
Aufsteiger
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Moin,

ich habe genau die umgekehrte Variante: Mandant ist schon mit SmartLogin für MeineSteuern freigeschaltet, mit eigener Unterberaternummer. Belege liegen dort auch schon für 2019 und 2020.

Nun eröffnet der Mandant ein (Einzel-)Unternehmen und ich möchte DUO einrichten. Das soll aber unter der Kanzlei-Beraternummer laufen, weil der Mandant nicht selbst bucht.

Bisher kann ich in der Rechteverwaltung online dem vorhandenen SmartLogin kein DUO zuordnen.

Der Mandant möchte natürlich den bisherigen SmartLogin für alles nutzen, sowohl für die privaten Belege in MeineSteuern als auch für die betrieblichen Belege in DUO.

Wenn ich Ihren vorgeschlagenen Umgehungsweg gehe und erst einmal die Zuordnung in der Leistungsübersicht lösche - was passiert mit den bereits gespeicherten und in der ESt 2019 zugeordneten Belegen?

Bleiben diese erhalten und sind nach der Neuregistrierung von MeineSteuern unter der Kanzleiberaternummer und Mdt.-Nr des Unternehmens wieder sichtbar?

Ich möchte das Vorhandene ungern zerschießen... und bin für Input dankbar.

Viele Grüße

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metalposaunist
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@susanne_koch  schrieb:

Bisher kann ich in der Rechteverwaltung online dem vorhandenen SmartLogin kein DUO zuordnen.


Warum nicht? Dann können Sie doch unter globaler Freigabe bzw. in den UO Anwendungen die Berater-Mandantennummer aus den UO Stammdaten angeben?

 

Sonst gab' es einen Workaround in Zusammenarbeit der DATEV, dass man meineSteuern auch für den Berater ohne meineSteuern freigeben kann. Müsste andersrum ggf. auch gehen?

 

Seltsam, dass in Nürnberg da niemand dran gedacht hat bzw. wie stellt sich DATEV das vor?! Ein Best Practise wäre mal cool.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Alexander_Herrmann
Meister
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Unternehmen Online kann für einen Smartlogin/mIdentity einer Beraternummer nur freigeschaltet werden, wenn es zu dieser Unterberaternummer auch einen Vertrag über Unternehmen Online gibt. Das wiederum hat nichts damit zu tun, unter welcher Beraternummer der Bestand in UO läuft (ist üblicherweise die Beraternummer der Kanzlei).

 

Das war schon immer so und kann auch gar nicht anders funktionieren, denn sonst würde der Mandandant Zugriff auf UO bekommen, ohne dass das berechnet wird. 

 

In Ihrem Fall müssten Sie lediglich über den Shop einen Vertrag für Unternehmen Online bestellten, die vorhandene Unterberaternummer bei der Bestellung auswählen, und anschließend können Sie die Rechte für die vorhandenen Smartlogins des Mandanten auch entsprechend berechtigen.

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
susanne_koch
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@metalposaunist  schrieb:


Warum nicht? Dann können Sie doch unter globaler Freigabe bzw. in den UO Anwendungen die Berater-Mandantennummer aus den UO Stammdaten angeben? 


Das ist bereits geschehen, globale Freigabe für den DUO-Bestand erteilt, aber die Berechtigungen für DUO können nicht ausgewählt werden.

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susanne_koch
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@Alexander_Herrmann  schrieb:

Unternehmen Online kann für einen Smartlogin/mIdentity einer Beraternummer nur freigeschaltet werden, wenn es zu dieser Unterberaternummer auch einen Vertrag über Unternehmen Online gibt. Das wiederum hat nichts damit zu tun, unter welcher Beraternummer der Bestand in UO läuft (ist üblicherweise die Beraternummer der Kanzlei).

 

Das war schon immer so und kann auch gar nicht anders funktionieren, denn sonst würde der Mandandant Zugriff auf UO bekommen, ohne dass das berechnet wird. 

 

In Ihrem Fall müssten Sie lediglich über den Shop einen Vertrag für Unternehmen Online bestellten, die vorhandene Unterberaternummer bei der Bestellung auswählen, und anschließend können Sie die Rechte für die vorhandenen Smartlogins des Mandanten auch entsprechend berechtigen.


Da war ich vielleicht etwas ungenau: der Bestand für DUO fürs Einzelunternehmen ist schon angelegt und zwar unter der Kanzlei-Beraternummer, dort wird er auch berechnet. Und der soll nur mit dem bestehenden SmartLogin verknüpft werden, ohne dass die bereits vorhandenen Daten in MeineSteuern verschwinden.

Dann müsste ich für das Unternehmen einen zweiten DUO-Vertrag bestellen - hätte doch aber eine doppelte Berechnung für DUO, weil unter der Unterberaternummer des SmartLogin gar kein DUO-Bestand aufgebaut wird. Oder hab ich das falsch verstanden?

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Alexander_Herrmann
Meister
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Genau da liegt das (Verständnis)Problem. Wenn der Mandant DUO nutzen soll, benötigt er zwingend einen Vertrag mit separater Berechnung.

 

Eine doppelte Berechnung erfolgt jedoch nicht.

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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susanne_koch
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Danke, jetzt hat's geklingelt! 

 

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olafbietz
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Hallo Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihren Workaround!

 

Trotzdem hänge ich noch immer an einer Fallgestaltung und finde keine Lösung. Es geht um verheiratete Einzelunternehmer mit mehreren Kleinbetrieben (von diesen Fällen habe ich hier einige). Es gibt einen DUO-Vertrag und mehrere Belege online Bestände (Einzelunternehmen Ehegatte 1 und Betrieb der Eheleute). Beide Ehegatten wollen auf alle Belege-Online-Bestände und den ESt-Bestand zugreifen.

 

Ehegatte 1:

Für den Bestand mit dem DUO-Vertrag habe ich einen SmartLogin. Zugriff klappt. Den Meine-Steuern-Bestand habe ich nun nachträglich unter gleicher Unter-Beraternummer angelegt. Zugriff klappt jetzt. Für das gemeinsame Unternehmen Zugriffsrechte erteilt: Zugriff klappt.

 

Ehegatte 2:

Muss ich nun den SmartLogin auch auf die Unterberaternummer des Ehegatten 1 registrieren, damit er überall Zugriff hat? Momentan hat er nur auf die Einkommensteuer Zugriff (die alte Unterberaternummer vor Workaround). Kann man einen SmartLogin nachträglich einer anderen Mandanten-Beraternummer zuordnen? Oder muss ich den Mandanten nun neu registrieren?

 

 

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Alexander_Herrmann
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Hallo Herr Bietz,

 

es gilt letztendlich die Regel: Rechte für ein Anmeldemedium können nur für die Anwendungen (DUO und Meine Steuern) freigeschaltet werden, für die ein Vertrag auf der Beraternummer existiert, auf der auch das Anmeldemedium läuft. Für welche Ordnungsbegriffe das Recht dann freigeschaltet wird, es davon unabhängig.

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
susanne_koch
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Moin Herr  Bietz,

Ehegatte 2 hat doch sicher einen eigenen SmartLogin und dieser kann dann meines Wissens einer anderen (Unter-)Beraternummer zugeordnet werden, s.a.  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1080654 , dort unter 6.4.

Ich würde versuchen, Ehegatte 2 über die Rechteverwaltung online für die Unterberaternummer von Ehegatte 1 freizuschalten, das sollte funktionieren

olafbietz
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@susanne_koch  schrieb:

Moin Herr  Bietz,

Ehegatte 2 hat doch sicher einen eigenen SmartLogin und dieser kann dann meines Wissens einer anderen (Unter-)Beraternummer zugeordnet werden, s.a.  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1080654 , dort unter 6.4.

Ich würde versuchen, Ehegatte 2 über die Rechteverwaltung online für die Unterberaternummer von Ehegatte 1 freizuschalten, das sollte funktionieren


 

Moin Frau Koch,

danke für Ihren Tipp!

Ja, der 2. Ehegatte hat auch einen Smartlogin und ich kann natürlich über die Rechteverwaltung jeden Ordnungsbegriff und jede andere Beraternummer freischalten (global). 

 

Nur hilft das nicht, weil unter Berechtigungen nur "Meine Steuern" und nicht DUO auftaucht.

 

Ich fürchte, ich muss den SmartLogin des Ehegatten 2 löschen und wieder neu anlegen und zwar genauso wie bei Ehegatte 1. 

 

Puh. @DATEV: Das kostet alles eine Menge Zeit und nerven. Das müsste doch viel einfacher gehen. 

susanne_koch
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Puh. @DATEV: Das kostet alles eine Menge Zeit und nerven. Das müsste doch viel einfacher gehen. 


JA!! Sollte es! Ich habe es aber noch nicht geschafft...

Alexander_Herrmann
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Liebe DATEV, @Christian_Buggisch ,

 

ich denke es wäre vielen Kollegen geholfen, hierzu sehr zeitnah eine offizielle Stellungnahme des verantwortlichen PO zu erhalten.

Die derzeitige Situation führt, insbesondere in Kombination mit der stark zunehmenden Zahl an Zugängen für meine Steuern, zu einem ziemlichen Chaos an mandantengenutzten Beraternummern.

 

Vielen Dank!

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
olafbietz
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Noch lieber als eine Stellungnahme wäre mir eine praxistaugliche Lösung.

 

Alexander_Herrmann
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Die Praxistaugliche Lösung heißt für mich: Mehrere SmartLogin-Zugänge auf einem Gerät verwalten. Damit kann eine saubere Trennung zwischen zwei Mandanten erfolgen und dennoch ein Smartphone für alles zum Einsatz kommen.

 

Die entsprechende DATEV IDEA gibt es hier:

https://www.datev-community.de/t5/Ideen-zu-Meine-Steuern/Erweiterung-der-SmartLogin-App-f%C3%BCr-mehrere-Zug%C3%A4nge/idc-p/174560#M627

 

Leider fehlt hierzu, trotz 42 (!) Votes eine Stellungnahme der DATEV zum Umsetzungsstatus.

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

ein kurzes Statusupdate:

 

Wir untersuchen den Sachverhalt, der in diesem und in weiteren Threads bzw. auch in DATEV Ideas aufgeführt wurde intern. Sobald ich genaueres dazu weiß, werde ich es Sie wissen lassen.

 

Ich bitte um Verständnis, dass dieser Klärungsprozess seine Zeit beansprucht, da viele verschiedenen Produkte involviert bzw. betroffen sind.

 

Ich kann Ihnen versprechen, dass wir Ihre Anmerkungen ernst nehmen und die Threads lesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Robin Meyer

DATEV eG

olafbietz
Meister
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Ich halte nichts von mehreren SmartLogins auf einem Gerät. Der Mandant muss dann wieder hin und herschalten, je nachdem, was er aufrufen möchte. Und Meine Steuern ruft er vielleicht nur ein bis zwei Mal im Jahr auf. Dann gibt es Fehlermeldungen und Anrufe im Steuerbüro. Das ist alles fehleranfällig, supportlastig rufschädigend, kostet meine Zeit und geht mir gewaltig auf die Nerven.

 

Über einen SmartLogin wird der Mandant eindeutig identifiziert. Jetzt muss ich als Kanzlei die Rechte für diesen eindeutigen SmartLogin nur korrekt administrieren können. Das kann doch nicht so schwer sein. 

 

Dass DATEV eine Plattformstrategie verfolgt: ok.

Mit seiner Multiportaleritis treibt sie mich aber in den Wahnsinn. Der Mandant braucht genau ein einziges Portal seines Steuerberaters. Auf dem Handy braucht er genau eine einzige App seines Steuerberaters. Für all das braucht er einen einzigen Zugangsweg. Mehr nicht.  Denn er hat von seiner Bank und seiner Versicherung und von ... nämlich auch schon Apps und Zugangsdaten, die das Handy und das Erinnerungsvermögen strapazieren. Die anderen Anbieter verlangen aber nur einen Zugang. 

 

Stellen Sie sich mal vor, Sie hätten bei Ihrer Hausbank ein Privatkonto und ein Geschäftskonto und müssten sich für den Zugriff mit jeweils eigenen Zugangsdaten anmelden! Da würde ich mir eine andere Bank suchen, die etwas professioneller arbeitet. 

 

 

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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@olafbietz schrieb:

Über einen SmartLogin wird der Mandant eindeutig identifiziert. Jetzt muss ich als Kanzlei die Rechte für diesen eindeutigen SmartLogin nur korrekt administrieren können. Das kann doch nicht so schwer sein. 


Dann wären wir so gesprochen doch wieder bei "Personen als Rechteträger". Die sollen ja Ende 2020, Anfang 2021 kommen. Vielleicht schafft man es dann die RVo so zu stricken, dass unsere Probleme sich in Luft auflösen? Gut, dann gibt es andere, neue 😁.

 

Zu Ihrer 1 Plattform-Strategie: Session 1 Schaffen wir es eine einheitliche Kommunikationsplattform zu etablieren

 

Es war sehr erquickend beim barCamp! Da alle Camps auf der Startseite ausgeblendet werden, bekommt man davon natürlich nicht viel mit 😣

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 16.10.2020 09:24:23 von metalposaunist
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