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Aktuelle Informationen zu DATEV Meine Steuern

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letzte Antwort am 30.12.2019 13:08:26 von Robin_Meyer
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heitschmidt
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Ich denke, dass DATEV jetzt bei der explosiven Vermehrung der „Beraternummern“

 


 

Hallo Herr Renz,

 

dass die Beraternummern sich "explosiv" vermehren werden, steht bei Anwendung von meine Steuern wohl tatsächlich zu erwarten. Und das ist doch in der Gestaltung der Plattform genau die crux. Es wird dem Berater ohne Not eine Zuordnungsfunktion aufgezwungen, die am Kanzleialltag vorbei geht. Jedenfalls wird das in den allermeisten Fällen zutreffen, in denen Privatpersonen ohne zugehörigem Betrieb betreut werden, also der klassische Einkommensteuermandant. Auf dieses Massengeschäft dürfte meine Steuern auch zugeschnitten sein. Die Privatperson ist aber systembedingt bereits durch Beraternummer und Mandantennummer eindeutig gekennzeichnet. Dabei ist die Beraternummer bestimmt in 100% dieser Fälle die eigene Beraternummer der Kanzlei (wie denn auch (bis jetzt) anders...). Die DATEV hat also an ihrem eigenen Identifizierungssystem vorbei entwickelt und zwingt dem Nutzer/Berater/Genossen weitere Verwaltungsarbeit auf. Selbst wenn dann die bisherige Identifizierungsstruktur beibehalten werden kann, d.h. der Mandant nicht auf seine eigene Unterberaternummer umkopiert werden muss (was allerdings notwendig wäre, wenn meine Steuern in der Logik wie DUO funktioniert - in einigen Posts heißt es ja, dies sei nun anders), bekommt die Kanzlei so viele zusätzliche Unterberaternummern wie Mandanten das System nutzen.

 

Unbenannt.JPG

 

Hier wird es dann aber in Zukunft ungemütlich. Wenn Sie Rechte verwalten müssen, werden Sie mit einer unzulänglichen Suchfunktion konfrontiert, in der die Suche nach Namen - und das wird das übliche Suchkriterium sein, denn wer sucht nach Unterberaternummern? - nicht funktioniert (jedenfalls bei mir nicht und ich glaube, dass ich da keine Ausnahme bin), obwohl es eigentlich klappen sollte, danach zu suchen. Lassen Sie sich die gesamte Liste anzeigen, können Sie zwar nach Namen sortieren, aber wie viele Namen werden dann bei einer "explosiven" Vermehrung stehen?

 

Und die mögliche Variante, den Mandanten unter der bisherigen Beraternummer für meine Steuern zu aktivieren ist auch nicht erquicklich, weil er dann in der Personenstruktur dieser Beraternummer auftaucht, direkt neben den eigenen Mitarbeitern. Wollen Sie "explosiv" viele Mitarbeiter haben statt "explosiv" viele neue Beraternummern? Was ist hier besser: Baum oder Borke?

Beste Grüße

H. Heitschmidt

Michael-Renz
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Hallo Herr Heitschmidt

 

dass "mein Schwager der Nabel der Welt wäre" ist ganz sicher nicht meine Ansicht!

 

Er ist ein ESt-Mandant, der sich ursprünglich standhaft weigerte, so etwas wie "Meine Steuern" nutzen zu wollen und die Vorteile des Systems - trotzdem - in der praktischen Anwendung festgestellt hat. Dass das so ist, zeigt m.E., dass die dahinterstehende Idee der DATEV jedenfalls in der Lage ist, sogar Cloud- und EDV-"ferne" Mandanten zu überzeugen. Und wenn das so ist, dann wären wir Berater gut beraten, das frühzeitig zu erkennen und unsere Angebote darauf einzustellen. 

 

Das Thema "Beraternummer für Meine-Steuern-Mandate" ist leider ein Beispiel dafür, wir gefangen die DATEV in den bisher gewachsenen Strukturen ist. Offenbar hat die DATEV selbst nicht an den Erfolg des Systems geglaubt und deshalb die "Krücke" über "Beraternummern" gewählt. Wie das dann mal funktionieren soll, wenn der "Steuerbürger" DATEV-Apps in Anspruch nimmt, wird sicher spannend. 

 

Trotz allem und noch vieler Detailfragen, die einer (Er-)Klärung und ggf. einer Verbesserung bedürfen, ist Meine Steuern m.E. "ein Treffer" - gerade weil die Welt eben nicht einfach, sondern hoch komplex und immer schnelllebiger wird. 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Michael-Renz
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Hallo Herr Preis,

 


Hierzu legt der zweite Steuerberater eine neue mandantengenutzte Beraternummer für die ESt der Mandantin an und bestellt kein weiteres Medium. Über die Zuordnung der SmartCard/SmartLogin/mIDentity für eine andere Mitgliedschaft aus Info-Dokument 0908710 kann das Medium dann für beide Steuerberater nutzbar gemacht und anschließend über die Rechteverwaltung online berechtigt werden.

 

Das ist ein ziemlich komplexer Workflow! Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass da schon bei der Einrichtung gut 95% der Kollegen/innen "aussteigen". Ob der Fall in nächster Zeit häufig vorkommt, erscheint mindestens fraglich, aber ich denke für die Zukunft - wenn wir mit SmartLogin "Steuerbürger" "meine Steuern" und evtl. weiteren Angeboten den gewünschten Erfolg am Markt erzielen, sollte über eine einfachere Mehrfachzuordnung der/des SmartCard/SmartLogin auf einfachere Weise nachgedacht werden. 

 


„Jedenfalls wäre es sicher gut, wenn die DATEV erklärt, zu welcher Beraternummer die Belege im unverändert durchgeführten Standardworkflow der Registrierung abgelegt werden.“

Die Belege werden an den Ordnungsbegriff der Leistung ESt gebunden, nicht an die mandantengenutzte Beraternummer. Bei einem Umspeichern des Ordnungsbegriffs mit Löschen des Ursprungsbestandes bleibt so die Zuordnung erhalten. Wenn der ESt-Bestand unter der Beraternummer der Kanzlei gespeichert ist, sind keine Rechte für die mandantengenutzte Beraternummer auf den SmartCards der Mitarbeiter notwendig.

 


Das mit der Zuordnung zur StB-Berater-/Mandantennummer ist nachvollziehbar - aber m.E. von dem Gedanken getragen, dass wir Berater die "Herrschaft" über die ESt-Belege unserer Mandanten haben, behalten und ggf. über das Mandatsende hinaus auch behalten wollen/sollen/dürfen. Auch darüber kann man sehr geteilter Auffassung sein. M.E. besteht die Belegvorhaltepflicht beim Steuerpflichtigen (und nicht beim Steuerberater).

Der Steuerberater kann einer ggf. erfolgten Vorlageforderung der Belege auch (im Auftrage des Mandanten) nachkommen, wenn diese Belege der "mandanteneigenen Beraternummer" zugeordnet sind. Die Zugriffsrechte auf diese "mandanteneigene Beraternummer" könnten m.E. auch über den "Betriebsstätten-Myidentiy" geregelt werden und würden mit Mandatsende dann auch erlöschen. Da ein mit einem EST-Feld verknüpfter Belege nicht mehr löschbar ist (selbst wenn die Verknüpfung aufgehoben wurde - das habe ich getestet) ist eine "Verfälschung der Unterlagen durch einen böswilligen Mandant (falls man so um die Ecke denken will) auch nicht möglich. 

 

Ich würde es jedenfalls bevorzugen, wenn (auch die elektronische Kopie der) Belege in der "Hoheit des Mandanten blieben - bei den papiergebundenen Belegen stellt das niemand in Frage, warum sollten elektronische Belege anders gehandhabt werden?? Auch da denke ich, dass da die mit dem System verbundnen Fragen der Beleg- (Daten)hoheit unbedingt noch weitergedacht und jedenfalls transparent gemacht werden müssen. 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 214 von 230
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Trotz allem und noch vieler Detailfragen, die einer (Er-)Klärung und ggf. einer Verbesserung bedürfen, ist Meine Steuern m.E. "ein Treffer" - gerade weil die Welt eben nicht einfach, sondern hoch komplex und immer schnelllebiger wird. 


Hallo Herr Renz,

 

da stimme ich Ihnen auf keinen Fall zu. Meine Steuern ist in der vorliegenden Ausprägung ganz sicher kein Treffer. Ich würde Ihre Meinung teilen, bezöge sie sich auf die "Idee", die das Wesen von meine Steuern ausmacht. Dann würde ich sogar noch weiter gehen und sagen: "Endlich bekommen wir eine derartige Plattform. Wir mussten noch nicht einmal so lange darauf warten." Es wird sicherlich etliche Mandanten geben, die diese Form des Belegaustauschs gerne nutzen würden. Und genauso wird es etliche geben, bei denen man mit einer solchen Idee gar nicht erst vorsprechen muss. Die Welt ist eben vielschichtig. Und diese Einordnung seiner Mandanten hat jeder Berater für seinen Mandantenstamm im Griff.

Aber aktuell schreckt mich persönlich die Ausprägung der Plattform ab. Ich habe in entsprechenden Kontakten mit dem Serviceteam der DATEV gemerkt, dass die von mir in meinem Post benannten Schwierigkeiten dort gar nicht bekannt waren; also liegt die Vermutung ja nahe, dass in der Entwicklung auch nicht darüber nachgedacht wurde oder wenn doch - was ich eigentlich hoffe - dann andere Beweggründe wichtiger waren als die Anwenderfreundlichkeit aus Beratersicht. Ich habe mittlerweile Zweifel, dass die DATEV als Ganzes gesehen ein in sich kontrolliertes Unternehmen ist, bei dem Abstimmungsprozesse funktionieren. 

Beste Grüße

H. Heitschmidt

Alexander_Herrmann
Meister
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Nachricht 215 von 230
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Hallo Herr Preis,

hallo Community,

 

ich möchte noch einmal das Thema "Zugriff auf einen Bestand in Meine Steuern über einen bestehenden SmartLogin, der bereits anderweitig eingesetzt wird"

 

Allerdings möchte ich das Szenario von @Michael-Renz geschilderte Szenario mit der angestellten Buchhalterin, die mit ihm betrieblich gestellten SmartLogin auch ihre eigene ESt. bei einem anderen Steuerberater verwalten will, etwas abwandeln.

 

Unser Mandant ist eine GmbH oder GmbH & Co. KG, deren Geschäftsführer als natürliche Personen ebenfalls Mandanten unserer Kanzlei sind.

 

Nun existiert zunächst für die Gesellschaft bereits eine Beraternummer vom Typ "Mandantengenutzt/juristische Person". Auf dieser Beraternummer wurden seinerzeit die SmartLogins für alle Geschäftsführer bestellt.

 

Im nächsten Schritt registrierten wir unsere Geschäftsführer-Mandanten (Typ natürliche Person) für meine Steuern. Dabei legen wir über den Registrierungsprozess eine weitere Beraternummer (diesmal vom Typ "Mandantengenutzt/natürliche Person", allerdings erfolgt diese Einordnung ganz automatisch) an. Die Bestellung eines (weiteren) SmartLogins unterbleibt, da die Person ja bereits über einen (betrieblichen) SmartLogin verfügt.

 

Anschließend würden wir - eigentlich - in der Rechteverwaltung Online beim entsprechenden SmartLogin der natürlichen Person manuell das Recht für Meine Steuern für den entsprechenden Ordnungsbegriff der natürlichen Person freischalten.

Das geht allerdings nicht, weil das Recht "Meine Steuern", bzw. der entsprechende Menüpunkt/Atom dort fehlt. Ich vermute ganz start, dass das daran liegt, dass der SmartLogin zu einer mandantengenutzten Beraternummer vom Typ "Mandantengenutzt/juristische Person" gehört.

 

@Florian_Preis Ich bin mir nicht sicher, ob für diesen (bei uns häufig vorkommenden) Fall der von Ihnen genannte Weg, der im Info-Dokument 0908710 geschildert ist, überhaupt taugliche Lösung ist, denn ist ist ja kein Fall einer mitgliedschaftübergreifenden Zugriffsberechtigung.

 

@Michael-Renz Nach meinem Kenntnisstand gilt das vorstehend genannte 1:1 auch für den mIdentity als Zugriffsmedium. 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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blum
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Hallo Herr Hermann,

 

ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber probieren Sie bitte mal folgenden Weg aus. In der Leistungsübersicht des ESt-Falles:

 

Unbenannt.JPGmit der rechten Maustaste "Basisfunktion / Löschen" drücken. Dann bitte den Registrierungsprozess für den ESt-Fall "MyDATEV Mandantenregistrierung" nochmal durchführen, dort aber dann die Beraternummer für die GmbH & Co. KG auswählen.

 

Dann sollten Sie alle Zugangsmedien der Beraternummer der GmbH & Co. KG sehen können. Dort dann bitte aufpassen und nur Rechte für den Geschäftsführer erteilen.

 

In der Rechteverwaltung des Zugangsmediums des Geschäftsführers unter der Beraternummer der GmbH & Co. KG sollte nun auch "Meine Steuern" vorhanden sein.

 

Ist aber aus der Erinnerung und ich bin mir nicht mehr ganz sicher.

 

Gruß

 

Ralf Blum

Alexander_Herrmann
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Hallo Herr Blum,

 

das hat in der Tat funktioniert - vielen Dank!

 

In dem Fall muss also von Beginn an der Registrierungsprozess von meine Steuern auf die Beraternummer laufen, deren SmartLogins später berechtigt werden sollen.

 

Soweit so gut. 

 

Frage an die DATEV: Was geschieht, wenn die Person (in meinem geschilderten Fall der angestellte Geschäftsführer) das Unternehmen verlässt, aber Mandant bei mir bleibt?

 

Folge des genannten Vorgehens ist ja, dass der Bestand von Meine Steuern (des Mandanten "natürliche Person") nun unter der Beraternummer des Unternehmens hängt.

Kann der Bestand nachträglich auf eine (dann neu zu generierende) Beraternummer des Geschäftsführers übertragen werden?

 

Weitere Frage an die DATEV: Wenn nun also alle Meine-Steuern-Bestände der Geschäftsführer unter der Beraternummer der GmbH hängen, dann kann über die neue Funktion "Beleg an DATEV Meine Steuern übergeben" in Unternehmen Online JEDER, der dort normale Beleg-Rechte hat, im anschließenden Auswahldialog sehen, für welchen Geschäftsführer es eine Bestand in meine Steuern gibt und kann außerdem Belege in diesen Bestand verschieben, oder? Oder ist für die Nutzung dieser Funktion das Recht "Meine Steuern" im Ziel-Bestand notwendig?

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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blum
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Nachricht 218 von 230
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Hallo Herr Hermann,

 

die Daten zu Meine Steuern hängen unter der Nummer unter der diese im Programm ESt erfasst sind. Bei uns ist dass immer unsere Beraternummer. Ich kann mir kauf vorstellen, dass ein Kollege die Beraternummer im Programm ESt auf die neue Beraternummer ändert.

 

Die Beraternummer (völlig falscher Begriff) ist nur erforderlich, dass das Zugangsmedium damit verbunden ist.

 

Über die Rechteverwaltung-Online wird dann dieses Zugangsmedium für die Daten unter unserer Berater-Nummer und der Betreffenden Mandantennummer freigegeben.

 

Sollte der Geschäftsführer wechseln, dann müssten Sie den von mir beschriebenen Weg unter der ESt-Nummer wieder beschreiten (keine Angst, die Beraternummer der KG wird nicht gelöscht, sondern nur die Zuordnung in der Leistungsübersicht) und dann für den ESt-Fall eine neue Beraternummer und dann unter dieser Beraternummer ein neues Zugangsmedium für den Geschäftsführer vergeben und dann diesem Zugangsmedium in der Rechteverwaltung Online neue Rechte erteilen (wird bei der Neuregistrierung automatisch bei Meine Steuern vorgenommen).

 

Bei uns gibt es nur ganz wenige Mandaten-Beraternummer (irrsinniger Begriff) unter denen auch Daten liegen. Das sind bei uns in der Regel Mandanten sind selbst unter Rewe buchen. Alle anderen Daten zu diesen Mandanten die wir bearbeiten speichern wir aber immer unter unserer Beraternummern. Bei uns werden auch alle Mandanten Daten zu U-Online immer unter unserer Beraternummer gespeichert.

 

D. h. (von mir geschätzte Zahl) bei rd. 98 % aller Beraternummern für Mandanten werden nur benötigt um denen Zugangsmedien zuzuordnen. Die überwiegende Anzahl der Daten liegt somit fast immer unter der Beraternummer der DATEV Mitgliedes (Genossen).

 

Gruß

 

Ralf Blum

marcohüwe
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Hallo,

 

nochmal zum Thema Baissnummer <> Mandantennummer: Hier hat mich der Support freundlicherweise auf das bereits vorhandene "DSRename-Tool" hingewiesen. (Liegt unter LW:\Datev\Programm\Steuern  -> SQLExportToCSV.exe)

 

Kurz gefasst: Die Abweichung lässt sich hier massenhaft korrigieren!

 

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hüwe

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blum
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Hallo Community,

 

Ideas für MeineSteuern ist online!

 

Super!

 

Gruß

 

Ralf blum

Michael-Renz
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Hallo Community,

 

ehrlich gesagt nervt die Neue Community- Software. Wer ein bissle engagiert darin postet, wird als Spamer markiert und die Beiträge werden versteckt. 

HALLO ! Das macht keinen Spaß, 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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DATEV-Mitarbeiter
Florian_Preis
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Guten Morgen Community,

 

Herr Blum hat mir schon die Arbeit ein Stück weit abgenommen 😉 Trotzdem noch die offizielle Ankündigung:

 

DATEV Ideas für den Bereich Meine Steuern ist online. Wir freuen uns auf viele tolle Ideen zu Meine Steuern und hoffen auch sehr gute Ergebnisse im Sinne unserer Kunden zu erzielen.

 

Auf viele gute Ideen 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Florian Preis

 

DATEV eG

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DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag Herr Hüwe,

 

Es ist richtig, dass dieses Tool existiert. Das Tool tut auch das, was es soll: es benennt die Ordnungsbegriff von Mandantenbeständen (massenhaft) um.
Allerdings empfehlen wir von DATEV Meine Steuern dieses Tool ungern.


Zum einen weil das Handling nicht ganz intuitiv ist und es immer Admin-Rechte voraussetzt.
Zum anderen kann sich das Umbenennen der Ordnungsbegriffe erheblich auf die Mandantenbestände auswirken. Siehe Info-Dok 1035744 

 

Wir arbeiten derzeit an einer Lösung, die die Abbildung der Basisnummer in der Rechteverwaltung online ermöglicht. Damit besteht die Möglichkeit, auch ESt-Mandantenbestände mit abweichender Basisnummer für DATEV Meine Steuern zu verwenden. Die besagte Lösung wird voraussichtlich Mitte 2020 zur Verfügung stehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Robin Meyer

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Moin,

hat noch jemand das Problem:

 

Belege wurden hochgeladen - über Drag & Drop einer Formularzeile zugeordnet - DANN wird doch ein steuerlicher Sachverhalt versucht anzugeben - Digitale Belege stürzt ab

 

Der Fehler passiert immer und nicht nur sporadisch

@Robin_Meyer 

 

edit: Fehler tauch auch auf wenn ich besagten Beleg in irgendeiner Art versuche zu ändern (Zuordnung, Sachverhalt, löschen,.....)

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d_z_
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@d_z_  schrieb:

Vorweg - wie bereits ausgeführt halte ich den von Datev vorgesehenen Weg immer über die Cloud für nicht wünschenswert. Im normalen Alltagsgeschäft dürfte die Nutzung der internen Belegsysteme die nächsten Jahre überwiegen. Soweit meine Meinung.

 

Zur meinen Fragen: Wie lange werden die Belege in meine Steuern gespeichert? Wer ist für das Löschen der Belege zuständig? Wie erfolgt die Bepreisung, wenn z. B. ein Mandant nur in einem Jahr angelegt und übermittelt wurde (z. B. nachfolgend  Wechsel zu nicht Datev Berater / keine Steuerpflicht mehr) - Stichwort Lohn inaktiv? Wie werden in Fällen Heirat / Todesfall die Verbindungen zu meine Steuern hergestellt?

 

Sehe ich das richtig, dass ich neben der Verwaltung der ganzen Nummern/ Rechte auch noch für die Ablageverwaltung der Belege (lokal/Cloud) zuständig bin?

 

Gibt es für die normalen Steuerprogramme eine Belegverküpfung ohne KI und OCR einfach funktionierend?

 

Grüße


Gibt es von Datev zu den Fragen auch eine Äußerung oder ein InfoDok?

 

Danke

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Gelöschter Nutzer
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Wen es interessiert:

 

Meine Steuern kann aktuell mit Sonderzeichen in dem Einkommensteuerprogramm bzw. der betreffenden Anlage nicht umgehen und stürzt ab.

 

Die Entwicklung weiß Bescheid.

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blum
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Hallo tu_heggi,

 

Danke für die Info.

 

Wahrscheinlich, wenn die Sonderzeichen im Dateinamen der hochgeladenen Belege enthalten sind und dann mit dem ESt-Programm verknüpft werden?!

 

Gruß

 

Ralf Blum

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Gelöschter Nutzer
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Bei mir war es so in der Anlage V war der Ort "Dahme/Schleswig" eingetragen. / = Sonderzeichen

 

Laut Datev liegt es an den Sonderzeichen im Einkommensteuerprogramm.

Sonderzeichen im Dateinamen der Belege hatte ich nicht und daher auch nicht getestet 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

 

Einige Ihrer Fragen wurden in meinem Post vom 07.11.2019 bereits beantwortet. Im folgenden nehme ich Stellung zu den evtl. noch offenen Fragen.

 

"Wie werden in Fällen Heirat / Todesfall die Verbindungen zu meine Steuern hergestellt?"

 

Es erfolgt keine Automatische Verbindung/Trennung. Wenn ein Mandant heiratet, können Sie, sofern gewünscht, die Registrierung einfach noch einmal durchführen und im Zuge dieser, ein Medium für den Ehepartner bestellen. Die Ehegatten "teilen" sich in diesem Fall Meine Steuern und können beide Belege in den gleichen "Topf" laden.

 

"Sehe ich das richtig, dass ich neben der Verwaltung der ganzen Nummern/ Rechte auch noch für die Ablageverwaltung der Belege (lokal/Cloud) zuständig bin?"


Falls Sie damit eine automatische Synchronisation zwischen dem Online-Portal Meine Steuern und dem DMS meinen, muss ich Ihnen mitteilen, dass wir diese aktuell nicht haben.


Gerne können Sie hierzu aber eine Idee bei DATEV Ideas erfassen.

 

"Wie erfolgt die Bepreisung, wenn z. B. ein Mandant nur in einem Jahr angelegt und übermittelt wurde (z. B. nachfolgend Wechsel zu nicht Datev Berater / keine Steuerpflicht mehr) - Stichwort Lohn inaktiv?"

 

Die E-Steuern Pauschale fällt nur bei der Übermittlung eines ESt-Bestandes an.

 

 

Ein Infodokument mit diesen Fragen gibt es aktuell noch nicht. Wir erarbeiten aber aktuell eine FAQ Liste, die wir dann in einem unserer Infodokumente bereitstellen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Robin Meyer
DATEV eG

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DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
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Hallo Community,

vielen Dank für Ihre rege und konstruktive Beteiligung an den Diskussionen zum Thema DATEV Meine Steuern in diesem Thread.

Ziel dieses Threads war es, Ihnen aktuelle Informationen vor und rund um die Freigabe von DATEV Meine Steuern zu liefern und Sie transparent und zeitnah zu informieren.
Mittlerweile ist der Gesamtbeitrag sehr umfangreich geworden und es ist uns nur schwer möglich, auf jeden Beitrag einzugehen, da diese auch thematisch teilweise stark variieren.

Aus diesem Grund und der erfolgreichen Freigabe von DATEV Meine Steuern haben wir uns dazu entschlossen, diesen "Riesen"- Thread zu schließen.


Bitte stellen Sie Ihre weiteren Fragen zu DATEV Meine Steuern - wie bei anderen Themen auch - in separaten Threads. So bleibt die Übersicht gewahrt und es kann gezielt auf die Fragen eingegangen werden.


Ihre Anregungen und Wünsche zu DATEV Meine Steuern können Sie sehr gerne in DATEV Ideas einstellen.

 

 

Aktuelle Informationen rund um das Programm "Digitale Belege Steuern" finden Sie in der Hilfe des Einkommensteuerprogrammes und im Infodokument 1007654 .
Aktuelle Informationen rund um das Portal zu DATEV Meine Steuern finden Sie im Hilfecenter des Portals (Klicken Sie im Portal auf Hilfe oben rechts).

Eine gute Nachricht noch zum Abschluss dieses Jahres:
Es stehen nun eine Reihe an Servicevideos für Sie und Ihre Mandanten bereit.

 

Diese finden Sie hier:

 

- Registrierung mit neuer Beraternummer

- Registrierung mit bestehender Beraternummer

- Arbeiten mit DATEV Meine Steuern

- Digitale Belege in Einkommensteuer

 

 

Ein Video zum Upload von Belegen via DATEV Upload Mobil ist aktuell noch in Planung.

Wir möchten uns ausdrücklich nochmal für die vielen Beiträge bedanken und wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2020! 🎆

 

 

Mit freundlichen Grüßen


Das DATEV Meine Steuern Team

229
letzte Antwort am 30.12.2019 13:08:26 von Robin_Meyer
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