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Aktuelle Informationen zu DATEV Meine Steuern

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letzte Antwort am 30.12.2019 13:08:26 von Robin_Meyer
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DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 31 von 230
985 Mal angesehen

Guten Tag,

vielen Dank für die rege Diskussion! Im Folgenden möchten wir auf einige der aufgekommenen Fragen antworten.

Authentifizierungsmedien für den Mandanten

Für Mandanten kann ein kostenfreier SmartLogin bestellt werden. Es kann aber auch ein bereits vorhandenes Authentifizierungsmedium (z.B. Mandant nutzt Unternehmen online) wiederverwendet werden. Über die Rechteverwaltung Online können die Authentifizierungsmedien berechtigt  werden.

Lauffähigkeit und Schnittstelle zu DATEV Unternehmen online

Das Portal unterstützt Bildschirmbreiten ab 640 px und läuft damit zum Beispiel auch auf Tablets. Belege können über PC/Mac, die DATEV Upload Mobil App oder mit einem Tablet über den Browser hochgeladen werden.

Zum Upload von Belegen kann neben dem Portal auch DATEV Upload Mobil genutzt werden. Nutzt der Mandant neben Meine Steuern auch DATEV Unternehmen online, kann gewählt werden wohin der Beleg hochgeladen werden soll.

Freizeichnung von Belegen und Nachreichung Digitaler Anlagen an die Finanzverwaltung

Freizeichnung Online kann in der aktuellen Form direkt aus dem DATEV Meine Steuern Portal geöffnet werden (siehe Foto in Post #1).

Erst wenn NACHDIGAL von der Finanzverwaltung freigegeben wurde, können Belege auch digital aus dem Programm heraus an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Vor 2020 ist nicht mit einer Freigabe durch die Finanzverwaltung zu rechnen.

Nutzung von DATEV Meine Steuern

Die Kanzlei kann DATEV Meine Steuern für den Mandanten auch einrichten, ohne ein Authentifizierungsmedium zu bestellen. Der Mandant wird von DATEV nicht über die Registrierung informiert.

In diesem Fall kann ausschließlich die Kanzlei Belege für Ihren Mandanten digitalisieren und in DATEV Meine Steuern hochladen.

Belege in DATEV Meine Steuern

Es können mehrere Belege einer einzelnen Formularzeile zugeordnet werden. In diesem Fall kann ausgewählt werden, ob die Beträge aufsummiert werden sollen oder nicht. Belege können auch auf mehrere Formularzeilen und Formulare aufgeteilt werden.

Belege, die von der Kanzlei bearbeitet werden / wurden, sind dem Mandanten zur weiteren Bearbeitung gesperrt. Über kanzleiseitig vorgenommene Änderungen an den Belegen wird der Mandant nicht informiert.

Dem Mandanten werden nur Belege angezeigt, die in DATEV Meine Steuern hochgeladen wurden - Belege aus dem DMS werden dem Mandanten nicht angezeigt.

Als Dateitypen werden JPG, JPEG, PNG, TIF, TIFF und PDF unterstützt.

Abhängigkeiten von der DVD 13.0

Die Basiskomponenten für DATEV Meine Steuern werden mit der DVD 13.0 und dem Servicerelease von Digitale Belege  zum 02.10.2019 ausgeliefert. Eine Registrierung neuer Mandanten ist erst mit der Freigabe im Oktober möglich. Bis dahin können keine weiteren Teilnehmer in die kontrollierte Freigabe aufgenommen werden.

Arbeiten mit DATEV Meine Steuern

Individuelle Kategorien können zur Freigabe noch nicht angelegt werden (siehe dazu „Ausblick“ in Post #1).

Stand heute gibt es noch keine Kommunikationsfunktionalität und auch keinen aktiven Hinweis an den Mandanten, dass ein Beleg fehlt.

Es gibt noch keine separate „Heften und Trennen“ Funktionalität. Belege müssten in diesem Fall aktuell vor dem Upload zusammengeführt werden.

Notiz - Funktion

Hat der Mandant eine Notiz vergeben, wird das Notizfeld bei der Bearbeitung des Beleges in der Einkommensteuer direkt angezeigt. Notizen können vom Mandanten bei jedem Beleg erfasst werden.  Zusätzlich kann der Berater eigene Notizen erfassen, die der Mandant nicht sehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Robin Meyer

DATEV eG

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 32 von 230
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Hallo Hr. Meyer,

vielen Dank für Ihre Info. Das gibt einem schon einmal einen Einblick.

Folgende Anmerkungen, da die Entwicklung ja wohl noch nicht ganz abgeschlossen ist:

1. Heften/Trennen

Es gibt noch keine separate „Heften und Trennen“ Funktionalität. Belege müssten in diesem Fall aktuell vor dem Upload zusammengeführt werden.

Das ist ja nun ein echter Kopfschutz und führt alles ad absurdum und muss alsbald abgestellt werden. Sollte hier keine Änderung erfolgen, dann ist ein Mail-Versand erheblich einfacher und schneller.

2. Feldverknüpfung

Es ist schon positiv, dass auch lokale Dateien mit den Formularfeldern verknüpft werden können. Das ist aus meiner Sicht auch der Standardfall, da ich insgesamt sehr skeptisch mit dem Hochladen der Belege durch den Mandanten bin. Ich befürchte, dass dies eine verschwindend geringe Anzahl überhaupt machen wird.

Aber wenn diese Funktion genutzt werden soll, dann erwarte ich, dass lokale Dateien sofort mit der Formularverknüpfung auch gleich auf den Webserver hochgeladen werden. Es kann nicht sein, dass ich lokale Dateien zum heften/trennen herunterladen muss, diese dann mühsam manuell wieder hochlade, damit ich diese Dateien dann wieder mühsam mit dem Formular verknüpfe. Ich dachte wir wollen insgesamt vom DATEV-Work-Flow () einmal weg und mit echten innovativen und opitimierten Programmen arbeiten?

Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, hier ständig meine Zeiten zu verbrennen, nur weil die DATEV nicht in der Lage ist, echte work-flow-optimierte Programme zu entwickeln. Davon gibt es nämlich weiß Gott schon mehr als genug.

3. Ordnereinrichtung

Sollte tatsächlich ein Mandant das Bedürfniss haben die Belege hochzuladen, dann wird er kaum auch noch Lust haben, für mich auch noch Ordner einzurichten.

Ich erwarte daher von einem modernen Programm, dass die Kanzlei Standardordner kanzleiweit einrichten und auch schon mit Formularen verknüpfen kann. Damit wäre ein automatisches Ablegen per Drag&Drop von lokalen Dateien über eine Feldverknüpfung in den Web-Formularordnern ein leichtes und für jeden nachvollziehbar (s. a. Punkt 2).

Bei einer lokalen DBMS-Ablage erübrigt sich das naturgemäß. Da wäre eine automatische Ablage im Fach ESt./Jahr mehr als hilfreich.

Ich bitte die DATEV den Programmablauf einmal genau zu durchleuchten, und alle Arbeitschritte, die manuell vom Anwender  immer wieder vorgenommen werden müssen, zu automatisieren. Das wäre einmal echter Fortschritt und zukunftsweisend. Schlechte Programmfunktionen haben wir mittlerweile mehr als genug.

Gruß A. Martens

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 33 von 230
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Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Die Pilotphase dauerte jetzt gut 1 Jahr und so banale Funktionen wie heften sind NiCHT bedacht worden?

Das klingt für mich immer noch wie eine BETA.

mosachse
Fachmann
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Nachricht 34 von 230
984 Mal angesehen

Danke Herr Meyer.

in der jetzigen Ausgestaltung von Freizeichnung Online wird die Erklärung nach der Freizeichnung nach einer gewissen Zeit aus dem Portal gelöscht und ist nicht mehr für den Mandanten abrufbar = Eigentlich ein NoGo.

Inwiefern wird eine Archivierung der Erklärungen mit der "Weiterentwicklung" von DATEV Meine Steuern nun ermöglicht? Es kommt ständig vor, dass der Mandant z.B. seine ESt.-Erklärung aus 2017 nochmal ansehen und herunterladen will oder die Bescheide z.B. für eine Finanzierung vorlegen muss.

Wir gehen jetzt den Umweg und archivieren das über gesonderte individuell erstellte Belegtypen in Unternehmen Online (=UO). Alles andere als optimal...  Zumal nicht jeder UO hat...

Können wir das Problem mit dem "neuen" Portal lösen?

Danke

susanne_koch
Aufsteiger
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Nachricht 35 von 230
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Inwiefern wird eine Archivierung der Erklärungen mit der "Weiterentwicklung" von DATEV Meine Steuern nun ermöglicht? Es kommt ständig vor, dass der Mandant z.B. seine ESt.-Erklärung aus 2017 nochmal ansehen und herunterladen will oder die Bescheide z.B. für eine Finanzierung vorlegen muss.

Das fände ich auch sehr hilfreich!

Mein Wunsch also: Nach Bearbeitung durch die Kanzlei wird die fertige Erklärung nicht nur in Freizeichnung online bereitgestellt, sondern zusätzlich - nach der Freigabe, bzw. optional - in DATEV Meine Steuern archiviert, so dass der Mandant weiterhin darauf zugreifen kann.

weiterer Wunsch: Erkennung von Dubletten: da nicht alle Mandanten strukturiert und am Stück Belege hochladen (zumal, wenn dies unterjährig je nach Beleganfall geschieht), besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass Belege doppelt hochgeladen werden. Eine Erkennung der Dubletten durch das System wäre hilfreich, entweder mit automatischer Löschung oder mindestens mit Hinweis (ähnlich wie in Rewe eine doppelte Buchung ja auch erkannt und mit Hinweis versehen wird)

mosachse
Fachmann
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Nachricht 36 von 230
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Das Portal unterstützt Bildschirmbreiten ab 640 px und läuft damit zum Beispiel auch auf Tablets.

Verstehe ich Sie richtig, dass die Anwendung also nicht auf gängigen Smartphones dargestellt werden kann? Das wäre keine gute Nachricht.

Danke nochmals für Ihre Antwort Herr robinmeyer

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m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 37 von 230
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Wenn ich mir jetzt Pauschal das 4 Jahre alte Samsung Galaxy S6 heraussuche, dann hat dies einen Bildschirm von 12,95 cm (5,1 Zoll), 1440 × 2560 px.

Warum sollte es nicht auf gängigen (neueren) Smartphones laufen?

Viele Grüße

mosachse
Fachmann
Offline Online
Nachricht 38 von 230
985 Mal angesehen

Danke sehr für Ihre Hilfe! Ich kenne mich mit Pixeln und Displaygrößen nicht aus. Ihre Antwortet leuchtet mir aber ein. Vielen nochmals dafür!

Ich hatte in meinem ursprünglichen Beitrag nach Tablets und Smartphones gefragt.

Geantwortet wurde nur in Bezug auf Tablets. Insofern wollte ich nochmal nachfragen.

Wäre auch eine gute Nachricht

@DATEV Stellen Sie bitte nur klar, falls die Anwendung doch nicht auf gängigen Smartphones läuft. Danke

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P_G
Einsteiger
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Nachricht 39 von 230
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Was Handy betrifft sollte man bedenken: muss der Mandant "schnell unterwegs" in "Meine Steuern" und regelmäßig seine Kaminkehrer-Rechnung anschauen?

Bisher wurden ja eher Ängste geäußert dass der Mandant kaum in der Lage ist einen Beleg auf eine Plattform zu bringen.

Wir sollten bei all den Detail Kritteleien erst mal überlegen, für welchen Einsatzrahmen das Tool gedacht ist.

In Unternehme Online bucht bestimmt auch keiner mit dem Handy, und Meine Steuern ist wahrscheinlich um einiges weniger aktiv in der online Nutzung über den Datenaustausch hinaus. Zumindest vorerst.

Sollten die Digital Natives dann direkt vom Mailanhang am Handy ins Meine Steuern rüberladen und dort am Handy noch den Ordner "Belege Vermietung" suchen, dann ist das Tool vielleicht ja auch schon so weit.

mosachse
Fachmann
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Nachricht 40 von 230
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Was Handy betrifft sollte man bedenken: muss der Mandant "schnell unterwegs" in "Meine Steuern" und regelmäßig seine Kaminkehrer-Rechnung anschauen?

Genau das sehe ich komplett anders.

Es ist ein großer Fehler, dass DATEV die Entwicklung von Apps bisher verschlafen hat.

Dass das Thema Steuererklärung auf dem Smartphone ein riesiger Markt ist, sollte jedem klar sein, wenn man sich z.B. Taxfix​ oder https://www.steuerbot.com/ ansieht.

Fast jeder Mandant will heutzutage Informationen über mobile Endgeräte abrufen.

Das ist kein Nischen-, sondern ein Grundbedürfnis unserer Kunden.

Reine Einkommenssteuer-Mandanten sind eigentlich kaum interessant für uns, sondern vor allem Unternehmen. Hier ist DATEV leider auch blank.

Bei jeder Neueinrichtung von Unternehmen Online werden wir auf das Thema "Zugriff über mobile Endgeräte" angesprochen. Klar muss nicht jede Detailfunktion des Portals auch in der App verfügbar sein, aber bspw. Auswertungen aus dem Rechnungswesen oder der Personalwirtschaft sollten abrufbar sein.

Wir würden als Steuerberater mit einer Mandanten-App deutlich näher an den Mandanten rücken wenn z.B. Folgendes mobil geboten wird:  

  • Interaktive Dashboards für Auswertungen Rechnungswesen und Personalwirtschaft
  • integrierter nahtloser Dokumentenaustausch (Foto, Upload)
  • Zugriff auf Belege und Banken (ggf. erstmal nur Ansicht und keine Detailfunktionen wie Belege erfassen oder Überweisungen tätigen)
  • Abbildung Schriftverkehr (Bescheide, ähnlich wie DMS)
  • Erinnerung Steuertermine
  • In-App-Messenger zur schnellen & einfachen Kommunikation zwischen StB und Mandant
  • Kontaktdaten und Infos Kanzlei
  • ggf. Rundschreiben der Kanzlei etc.
  • ggf. gebuchte Leistungen bei StB
  • usw.

Sollte eigentlich ein Standard sein 2019. Leider wie gesagt nichts verfügbar.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 41 von 230
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Da müssen Sie einmal Chloe fragen, wie das hinbekommt hat.

In dem Werbefilm geht das alles.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 42 von 230
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So sieh das aufm iPad Pro aus.

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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 43 von 230
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... finde ich übersichtlich, aufgeräumt und intuitiv bedienbar ...

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
" ... inkognito ergo sum ... " ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"feine Pfote, derbe Patsche, fiddelt auf der selben Bratsche" (Heinrich Heine, 1797–1856) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... wir Windows-Anwender können alle bis 11 zählen: 1.0/2.0/3.0/95/98/ME/2000/XP/Vista/7/8/10/11 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... meine persönliche GuV (bzgl. Datev-Nutzung): deutliche Steigerungen bei Frustgewinn und Lustverlust ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... immer auf der Suche nach dem Sinn des Lesens ... und Schreibens ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "allwissend bin ich (wirklich) nicht, doch viel ist mir (dennoch) bewusst"(frei nach Goethes Faust) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... neuer Urlaubs-Trend: Schiffsreise mit Barkasse nach LuG.ANO ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... nein, ich bin nicht im KUG-LuGs-Klan ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
"Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "alles so schön bunt hier !" ... auf dem richtigen Gerät ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Motto: "Immer positiv denken und negativ bleiben !" ... bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ....(betr. CORONA)







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... kein Mitglied des KUG-LuGs-KLANs, sondern eher von REWE & Co ... Bits & Bikes bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







... auf der Suche nach dem Sinn des Lesens, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄




Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


Viele Grüße, M. Vogtsburger
☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ... alle Wetter, die Frisur hält, trotz Corona !
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 44 von 230
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Jetzt fehlen nur noch die o. g. Funktionen: heften etc.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 45 von 230
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Hallo Hr. Meyer,

ich finde es wenig hilfreich und empfinde es auch als schlechten Stil, wenn Sie die geänderten Passagen nicht hervorheben (Historie) oder fürchtet DATEV einen Historienvergleich?

Gruß A. Martens

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DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 46 von 230
984 Mal angesehen

Hallo Community,

weiterhin vielen Dank für die rege Diskussion zum Thema DATEV Meine Steuern. Wir lesen alle Ihre Beiträge und freuen uns über Ihre Anregungen.

Weitere Informationen zu Freizeichnung Online

Die Anwendung DATEV Freizeichnung online, als Ergänzung zu den Steuerprogrammen und der E-Bilanz, ist konzipiert worden, um die Freizeichnung der Erklärung durch den Mandanten in  elektronischer Form zu ermöglichen. Bei der Konzeption lag der Fokus daher explizit auf einer simplen Lösung, die kein Archiv beinhaltet. Möchte der Mandant ein Exemplar der Erklärung in einem privaten Archiv ablegen, so kann das PDF bis zu 21 Tage nach der Freizeichnung abgespeichert werden.

Im Lauf der Zeit wurde aber erkannt, auch aus diversen Diskussionen in der Community, aber auch in persönlichen Gesprächen mit den Steuerkanzleien, dass der Wunsch besteht das Portal Freizeichnung online mit einer Archivfunktion zu versehen.

Einer von vielen Punkten in der Weiterentwicklung von DATEV Meine Steuern ist daher auch eine vollständige Integration der Freizeichnung in den Prozess des Mandanten mit Verbesserungen am heutigen Freizeichnungsprozess. Auch die Bereitstellung von Auswertungen/Erklärungsdaten durch die Kanzlei ist einer dieser Punkte, die in der Weiterentwicklung von Meine Steuern betrachtet wird.

Wie dieser Prozesse dann im Detail aussehen und wann die Weiterentwicklung dazu erfolgt kann aber Stand heute nicht gesagt werden, da wir wie im Eingangspost beschrieben nach der Freigabe alle Themen neu bewerten und priorisieren.

Ordner und Belege

Wenn ein Mandant einen Beleg in eine der Kategorien hochlädt, wird der Beleg beim Berater automatisch in der Kategorie zur der jeweiligen Anlage angezeigt. Eine Übersicht über die Kategorien finden Sie in den Screenshots aus Beitrag #1.

Nachträgliche Änderung an Beiträgen

Alle bisher vorgenommenen, nachträgliche Änderungen dienten ausschließlich der besseren Lesbarkeit des Beitrags (Orthographie, Interpunktion, Grammatik).
Zum Beispiel Mandanten statt Mandant.

Am Inhalt des Beitrags hat sich nichts geändert.

Gerne nehme ich Ihre Anmerkung auf und werde in Zukunft einen edit kennzeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Robin Meyer

DATEV eG

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 47 von 230
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Danke für die Info.

Mir ist es nur aufgefallen, dass immer wieder einmal eine Editierung vorgenommen wurde. Wenn es sich nur um redaktionelle Änderungen handelt, reicht ein einfaches kleines Edit am Ende aus.

Gruß A. Martens

marcohüwe
Meister
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Nachricht 48 von 230
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Hallo Herr Meyer,

das sieht schon sehr vielversprechend aus.

Eine Frage noch: wurde der Bestellprozess gegenüber dem Pilotstand auch verändert?

Ursprünglich kam auf Mandantenseite gefühlt mehr Post und "Sicherheit" als bei einer Kontoeröffnung (Beraternummernkennwort, Brief 1, Brief 2, Notfallpin....) und unsere Liste der Unterberaternummern wurde dadurch auch nicht grade übersichtlicher.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hüwe

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DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 49 von 230
982 Mal angesehen

Guten Tag,

der generelle Prozess über die MyDATEV-Mandantenregistrierung bleibt weiterhin bestehen - auf Grundlage der Rückmeldungen werden einige Neuerung umgesetzt. Künftig wird dies der zentrale Prozess sein, um Mandanten für DATEV Online-Anwendungen einzurichten.

Es gibt, wie in meinem Beitrag #2 bereits angesprochen, die Möglichkeit den Mandanten zu registrieren ohne, dass dieser darüber informiert wird (Mandant erhält in diesem Fall auch keinen SmartLogin). Im Rahmen der Registrierung eines DATEV SmartLogin bleibt der aktuelle Prozess bestehen (Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels Mail & Brief).
Informationen zum SmartLogin finden Sie im Infodokument 1080654.

Um die Freischaltung des SmartLogins für den Mandanten zu beschleunigen, können Sie die Registrierungscodes auch direkt nach erfolgreicher Registrierung für DATEV Meine Steuern abrufen.

Hat der Mandant bereits eine eigene Beraternummer, kann diese und auch alle darunter erfassten Authentifizierungsmedien, bei der Registrierung von DATEV Meine Steuern wiederverwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Robin Meyer

DATEV eG

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olafbietz
Meister
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Nachricht 50 von 230
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Hallo Herr Meyer,

ich habe das richtig verstanden: Mandanten, die "Meine Steuern" nutzen wollen, benötigen eine eigene Beraternummer???

Vielleicht sollte man dann die verwirrende "Beraternummer" dann langsam mal umbenennen, da bereits jetzt durch DUO die wenigsten Beraternummern an Berater, sondern mehr an Mandanten vergeben werden.

marcoczeczka
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 51 von 230
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Hallo zusammen,

ich finde es sehr gut, dass die Kanzleien die Mandanten auch ohne SmartLogin für den Mandanten selbst, registrieren können.

Mit der Post in unserer Testphase konnten alle 20 Mandanten nichts anfangen.

Die Kanzleiprozesse können nun komplett digital ablaufen. Reicht der Mandant die Belege unsortiert ein, können diese Unterlagen in der Verwaltung durch die Scanschleuse und dann durch einen AZUBI vorsortiert werden. Den gesamten Prozess der Einkommensteuererstellung haben wir schon neu abgebildet.

Aus meiner Sicht war das Programm das fehlende Puzzleteil einer digitalen Kanzlei.

Ja, es gibt noch so kleine Dinge, die wir Anwender uns doch gleich anders wünschen würden, doch nun sollten wir erstmal alle die Mandanten registrieren und dann die Prozesse umstellen.

Aus der Praxis kann ich sagen, dass die Begeisterung überwiegt.

Richtig perfekt wird es erst werden, wenn die lästige Belegeinreichung endlich digital an die Finanzverwaltung funktioniert.

Im Post wurde die NACHDIGAL für 2020 von Ihnen genannt - haben Sie da gesicherte Informationen?

Mit bestem digitalen Gruss

Marco Czeczka

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 52 von 230
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Hallo robinmeyer​,

bleibt es bei der Freigabe am 02.10. oder gibt es Verzögerungen?

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 53 von 230
869 Mal angesehen

Hallo Herr Martens,

damit verlassen wir aber die Diskussion grundlegend, wenn Sie die Ansicht vertreten, es ist besser wenn die Kanzlei scannt. Da kommen wir natürlich nicht zusammen, ist ja auch ok.

Ich muss gestehen, ich selbst bin nicht der, der die Steuererklärungen in der Kanzlei macht, aber ich glaube nicht, dass im ESt Bereich Massenbelege der Normalfall sind.

Und eben: "für den StB kann es durchaus hilfreich sein" -> darum geht es ja.

Der Mandant übernimmt ja nicht einfach die Arbeit, sondern zahlt nicht dafür, dass in der Kanzlei ein Praktikant für ihn scannt - und er kann seine Dokumente selbst online einsehen.

Wir warten schon lange auf die Freigabe, bevor der Zug ohne Datev losfährt weil die Leute sich fragen warum es immer noch keine Plattform für ihre Steuerunterlagen gibt...


Lassen wir uns überraschen!

Sehr geehrter Herr Probst,

aus ihren Ausführungen wird klar, dass Sie in der Kanzlei keine Einkommensteuererklärungen machen.

Seien Sie versichert, dass es zukünftig einen wesentlich höheren Aufwand darstellen würde die Angaben und Belege des Mandanten zu kontrollieren, auszusortieren, richtig zu katalogisieren und zusätzlich noch fehlende Belege anzufordern. Die meisten Mandanten wissen entweder a) nicht welche Belege sie unterjährig sammeln müssen oder haben eine derartige Sammelwut, dass alle Belege, inkl. der Impfpässe von Kind und Hund eingescannt werden. Sie setzen außerdem voraus, dass Mandanten scannen können und wollen und sich regelmäßig im Internet einloggen um persönliche Daten in der Cloud zu speichern.

Sorry, Mandanten sind in der Regel bequem und schaffen, wegen der monatlichen Routine, ihre Buchhaltungsdaten zu bearbeiten. Aber, die Einkommensteuerunterlagen im Jahr zusammenzutragen, geht mit Sicherheit "nach hinten los".

Ich bleibe bei dem bewährten:

Einkommensteuererklärung mit den vorliegenden Unterlagen erstellen, Rückfrage an Mandant schicken und die Belege anschließend ergänzen.

Das vorgenannte Prozedere hat nichts damit zu tun, rückwärts gewand zu sein. Vielmehr muss man (ich) nicht auf jeden Zug aufspringen, nur weil "digital" drauf steht, Warten wir die Entwicklung ab. Wenn ich dadurch mehr als 1 Mandanten verliere stelle ich sofort um.

Ich befürchte vorher bin ich im Ruhestand.

Freundliche Grüße

Martin Heim

marcoczeczka
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 54 von 230
869 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Heim,

es geht nicht darum, dass Hauptsache „Digital“ auf einem Produkt gelabelt wird.

Die Gesetzgebung hat sich geändert. Die Belegvorlageverpflichtung ist weg - die Belegvorhalteverpflichtung ist da.

Die Mitarbeiter bewegen sich in „alten“ und “neuen“ Prozessen, zahlreiche Privatpersonen „neue Mandanten - Kunden“ nutzen zur Erstellung ihrer privaten Steuererklärungen „TAX FIX“ und Co.

Auch wenn wir alle noch volle Auftragsbücher haben, dürfen wir nicht glauben, dass wir die Marktveränderungen nicht zu spüren bekommen werden.

Mandanten die nicht vorsortieren, die nicht wissen was für eine Steuererklärung benötigt wird, haben wir heute schon und werden wir auch morgen haben. Da bin ich mir auch sicher, dass wir diese nicht durch die Digitalisierung “erziehen„ können. Aber was ist heute? Da sitzen meine Mitarbeiter und sortieren das Papier, nach der Bearbeitung wird es gescannt und dann verschlagwortet, landet in meinem DMS und dann fordert das Finanzamt wieder die Belege an - ich kann bei der Qualitätskontrolle nicht sehen, was der Mitarbeiter wo berücksichtigt hat.

und und und

Die Finanzverwaltung wird in Zukunft die Belege abrufen können, einige Bundesländer lassen es mittlerweile zu, dass die Belege per Mail gesendet werden können. All das macht das neue Programm möglich. Es wird in der Summe Zeit und Geld sparen.

Wie in meinem Post schon mitgeteilt, sind sicherlich noch Verbesserung möglich und auch nötig.

Ich reise durch ganz Deutschland und helfe Kanzleien, die vor Jahren genauso über Unternehmen- Online und die Digitalisierung im Allgemeinen gedacht haben und nun mit großem Kraftakt alles auf einmal nachholen wollen/müssen.

Diese Fehler sollten wir nicht wiederholen. Neue Prozesse und Möglichkeiten sollten wir nutzen.

Vielleicht werde ich auch am Anfang wieder meckern, die Mitarbeiter sind auch nicht immer sofort begeistert, doch aus meiner Sicht ist es unerlässlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch in den „neuen“ Prozessen denken und arbeiten.

Schauen wir mal, ob ich nächstes Jahr auch noch so denke - wir stellen auf jeden Fall auf die neue EST sofort um.

Mit kollegialem Gruß

Marco Czeczka

martin65
Meister
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Nachricht 55 von 230
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Zum einen haben wir bereits mal bei Mandanten nachgefragt: Insbesondere jüngere Mandanten finden die Möglichkeit super und baten um Benachrichtigung, sobald MeineSteuern verfügbar ist. Selbstverständlich haben wir auch ablehnende Stellungnahmen gehabt. Aber trotzdem sehe ich das nicht nur als Spielerei.

Ggf. kann man das noch ausbauen, so dass man bestimmte Belege nicht nur einem Eingabefeld im Formular zuordnen kann, sondern auch gleich dem Finanzamt einzelne Belege zur Einsicht freigibt. Das würde die Rückfragen der Finanzämter zu einem großen Teil überflüssig machen.

Ich bin gespannt, wie lange der Enthusiasmus bei Ihren jüngeren Mandanten anhält. Ich wünsche Ihnen, dass es zu einer Entlastung in der Kanzlei führt.

Ich würde den Vorgang vergleichen mit dem jährlichen Reifenwechsel beim Auto. Ich fahre in die Werkstatt, bocke das Auto hoch und löse die Schrauben, nehme die Räder ab. Der Händler geht in sein Lager und holt die neuen Reifen und montiert diese (gegen Aufpreis).

Ggf. kann man das noch ausbauen, so dass man bestimmte Belege nicht nur einem Eingabefeld im Formular zuordnen kann, sondern auch gleich dem Finanzamt einzelne Belege zur Einsicht freigibt. Das würde die Rückfragen der Finanzämter zu einem großen Teil überflüssig machen.

Jetzt haben wir seit diesem Jahr die Belegvorhaltepflicht. Die Rückfragenquote liegt bei ca. 5%. Die Beschleunigung der Verarbeitung ist jedoch deutlich zu spüren. Ich habe inzwischen mehrere Fälle, in denen die Veranlagung innerhalb von 10 Tagen, ohne vdN erfolgt ist. Auch bei komplexeren Fällen. Warum soll ich also diesen Workflow beim Finanzamt durch ungefragt übermittelte Daten bremsen?

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martin65
Meister
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Nachricht 56 von 230
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Die inhouse-Lösung, ohne das Mitwirken des Mandanten, halte ich für durchaus sinnvoll und einer Umsetzung verschließe ich mich nicht.

Aber die Daten vom Mandanten direkt ins System beisteuern zu lassen ist m.E. nicht profitabel. Weder für den Mandanten, der seine Arbeitszeit investiert und viele unnötige Schritte unternehmen wird und wir, die diese Sachen ausbaden müssen.

Bedenken Sie: WIR sind die Spezialisten und wollen nicht die "Fehler" der Laien ausbügeln.

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Gelöschter Nutzer
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Ein altes und lahmes Pferd wird nicht dadurch schneller u./o. besser, dass ich einen neuen Sattel kaufe.

Will sagen, solange wir mit der Uralt-Software in der ESt.-Erklärung arbeiten müssen, ist mir der digitale Ansatz vollkommen egal, da der Performancegewinn durch die Verknüpfung mehrfach durch die debile Uraltsoftware aufgefressen wird.

Erst ein neues und modernes Programm und damit einhergehend die Digitalisierung, dann sind wir für die Zukunft gerüstet. Alles andere ist nur ein herumdoktorn an den Symptomen und ist auf lange Sicht nicht zielführend.

Gruß A. Martens

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P_G
Einsteiger
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Guten Tag Herr Heim,

ich bin zwar nicht Herr Probst, aber Sie haben eine meiner Posts zitiert und darauf geantwortet.

Sagen wir, jeder darf natürlich die Prozesse verfolgen, die er für sinnvoll hält.

Sie reden von Mehraufwand, aber gleichzeitig werden sehr viele Prozesse aufgezählt, die man doch durch ein Ertrag einer ESt kaum reinbekommen kann. (insgesamt gibt es vielleicht mit ESt nicht viel zu holen, sondern eher damit, einen Mandanten zu binden.)


Ich glaube halt eher an Veränderung, z.b. dass es weniger zu scannen gibt, wenn etwas daran ist dass Postwege und Belege sich mehr und mehr digitalisieren. Herr Czezka hat ja weiter oben dazu schon ein paar Gedanken geteilt. Gleiches gilt ja auch für Rechnungen etc.

Dann braucht es die Spezialisten, die scannen, nicht mehr so sehr (Augenzwinker).

Ich denke, dass muss man einfach in der Praxis sehen, ob die Plattform sinnvoll ist, oder man doch einfach hin und her mailt, also Beleg anfordert, bekommt, in der Kanzlei ablegt.

Einen gewissen Aufwand gibt es für den Mandanten immer, also warum nicht einen Aufwand erziehen, der dem Mandanten auch etwas zurückgibt:

Bei einer Cloud Lösung hat halt vielleicht der Mandant den Charme, einen kleinen Überblick über seine eigenen Dokumente zu haben. Er vertraut dabei auf eine online Sicherung, anstatt sich über BackUp Sicherungen Gedanken zu machen. Hat eine vorgegebene Struktur, in der seine Belege sind.

Für mich wird der Austausch zu dem Thema nun doch sehr ermüdend, letztlich muss ich ja niemanden überreden und auch umgekehrt nicht. Kann funktionieren, aber auch nicht, das ist schon klar. Mal sehen.

Beste Grüße

PG

martin65
Meister
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Sehe ich das richtig, dass Meine Steuern nicht am 1.10. startet?

Gem. dem aktuellen Dokument: 1003606 kann eine Registrierung derzeit noch nicht erfolgen.

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dprobst
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Heim,

stimmt, die Steuererklärungen erstellen in meiner Kanzlei die Mitarbeiter. Aber was für einen Unterschied sollte das machen bei der Frage nach der Digitalisierung?

Sammelwütige Mandanten haben wir schon immer gehabt, auch zu Papierzeiten. Ob nun Papier oder digitale Belege gesammelt werden? Das macht keinen Unterschied.

Meine Erfahrung:

Wer im realen Leben ein Schlamper ist, ist das auch im digitalen Leben.

Sammelwütige Realos sind auch sammelwütige Digitalos.

Das gilt natürlich auch umgekehrt.

Ob die Begeisterung der jüngeren Mandanten anhält ist nicht die maßgebliche Frage. Die Frage ist für mich: Wie lange wird es noch dauern, bis Papier beim Finanzamt komplett abgelehnt wird? Wolle nSie dan nerst anfangen sich in eine fortgeschrittene Software einzuarbeiten?

Sie schreiben, dass Sie sofort umstellen, wenn Sie durch die Digitalisierung nur einen Mandanten verlieren, vermutlich  dann ber bereits in Rente sein werden.

Erlauben Sie mir die (nicht ganz ernst gemeinte) Gegenfrage ob Sie noch mehr als 3 Monate bis zur Rente haben?

Woher wissen Sie, dass Sie nicht bereits mehr als einen Mandanten verloren haben, weil potentielle Neumandanten aufgrund Ihrer Einstellung einen Besuch in Ihrer Kanzlei bereits ausgeschlossen haben? Und das bezieht sich jetzt nicht nur auf Meine Steuern.

Man kann von der Digitalsierung und deren Umsetzung in den Datev-Programmen halten was man will, vielmehr verhält es sich mit der Digitalisierung wie mit dem Klimawandel: Es ist für eine Diskussion, ob die Digitaisierung kommt oder nicht zu spät, wir sind bereits mitten drin.

Abwarten, was in Zukunft passieren wird, ist für mich nicht die Lösung.Wir haben 2005 mit der ersten Buchhaltung in Unternehmen online begonnen. Ja wir haben oft genug geflucht, aber seit Jahren läuft es wunderbar. Neue Fibu-Mandate ohne digitale Beleg sind für uns heute nur noch Ausnahmefälle. Hätten wir hier jedesmal auf die nächste Version vun DUO gewartet, wären wir längst digital verhungert.

Vermutlich sehen Sie das anders aber ich kann mir vorstellen, dass meine Enkel eines Tages Geräte wie Drucker, Kopierer oder Scanner nur noch aus dem Museum kennen:

Als ich ein Teenager war, gab es Schallplatten und Music-Cassetten. Es folgten die CD und Speicherkarten. Heute wird Musik fas ausschließlich per Streaming oder Download gehört. Zeige ich heute meinen erwachsenen Kindern einen Schallplattenspieler, schütteln die staunend den Kopf.

Die Tatsache, dass insbesondere ältere Mandanten nach wie vor gern mit Papier hantieren oder der Kanzleichef Angst davor hat, dass seine jüngeren Mitarbeiter sich mit der EDV besser auskennen, als er selbst, wird die Digitalisierung nicht aufhalten. Im Gegenteil: Es ist für uns zwingend, die Digitalsiierung von Anfang an zu  begleiten und in Foren wie dieser Community Vorteile und Nachteile und Programmverbesserungen zu diskutieren und anzustoßen.

Ganz abgesehen davon sehe ich tatsächlich auch enorme Produktivitätsfortschritte durch die Digitalisierung. Selbst wenn sammelwütige Mandanten und Tonnen von Belege hochladen sollten.

Die Software wird nicht perfekt sein und viele Kolleginnen und Kollegen werden dringend Verbesserungen anmahnen, aber wie gesagt, dafür ist diese Community ja da.

Aber ich stimme P.G. zu, dass letztendlich jeder selbst entscheiden muss welchen Weg er gehen will.

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letzte Antwort am 30.12.2019 13:08:26 von Robin_Meyer
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