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Software-Bereitstellung zum Jahreswechsel

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letzte Antwort am 29.11.2022 16:42:20 von wwinkelhausen
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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Kubitza
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 6
742 Mal angesehen

Hallo Community,

 

die Programmversionen mit den gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel stehen im Rahmen des Update-Termins 30.12.2022 (voraussichtlich ab 18:15 Uhr) bereit. Voraussetzung für die Installation sind die DATEV-Programme 16.0 (August 2022). Zum Jahreswechsel 2022/2023 gibt es – wie im vergangenen Jahr – kein Haupt-Release der DATEV-Programme.

 

Falls noch nicht geschehen, installieren Sie die DATEV-Programme 16.0 möglichst bald.


Hinweis:
Für die Freischaltcode-Versionen von DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact bzw. DATEV Mittelstand Faktura gibt es weiterhin zwei Haupt-Releases: im August und zum Jahreswechsel.
Die Jahresversion 2023 wird ebenfalls Ende Dezember per ISO-Download bereitgestellt. Der erforderliche Freischaltcode zur dauerhaften Nutzung der Jahresversion wird ab Anfang Januar per Brief verschickt.

 

Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument

 

Informationen zur Software-Bereitstellung inklusive Termine finden Sie unter www.datev.de/softwarebereitstellung

Informationen zu den Neuerungen finden Sie wie gewohnt unter www.datev.de/neuerungen

Viele Grüße Sandra Kubitza
Softwarebereitstellung & Kommunikation | DATEV eG
metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 6
670 Mal angesehen

@Sandra_Kubitza schrieb:

Der erforderliche Freischaltcode zur dauerhaften Nutzung der Jahresversion wird ab Anfang Januar per Brief verschickt.


Weil eine E-Mail 📧 nicht zulässig ist? Oder diese E-Mail seitens DATEV verschlüsselt 🔒 werden müsste? Wie viele Schreiben gehen im Jahr so raus? Ist die Umstellung auf digitale Wege in Planung? 

 

Meine nur, wenn DATEV schreibt, dass auch Papier im Einkauf deutlich teurer geworden ist: Veränderungen mit Augenmaß begegnen Würde ich mindestens jetzt mit Planung auf digitale Übermittlungswege anfangen.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
DATEV-Mitarbeiter
Monika_Gelz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 6
543 Mal angesehen

Hallo @metalposaunist ,

 

vielen Dank für Ihre Fragen. Eine Zustellung des Freischaltcodes per E-Mail ist zulässig. Die Digitalisierung ist bei DATEV ein wichtiges Thema, der Versand des Freischaltcodes in elektronischer Form ist aktuell in Prüfung.

 

Neben rechtlichen Aspekten (Sicherstellung der Zustellung, Stichwort Bounce Mails) ist auch die Datenqualität zu berücksichtigen (fehlende E-Mail-Adressen),  was ggf. für einen gemischten Versand (elektronisch oder per Brief) sprechen würde. Hierfür ist eine technische Anpassung unserer Systeme erforderlich, die wir zur Zeit bewerten.

 

Der Freischaltcode kann heute schon in elektronischer Form eingesehen werden, und zwar im geschützten Downloadportal. Hierfür ist eine DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin erforderlich. 

Mit besten Grüßen

Monika Gelz
DATEV eG
0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 4 von 6
525 Mal angesehen

@Monika_Gelz schrieb:

Der Freischaltcode kann heute schon in elektronischer Form eingesehen werden, und zwar im geschützten Downloadportal. Hierfür ist eine DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin erforderlich. 


Dann macht SmartCard / SmartLogin zur Pflicht und wir haben die papierlose-Lösung ganz ohne E-Mail und Umstellung der DATEV internen Systeme, wenn man nicht auch durch den Postversand Änderungen vornehmen muss. 

 

Dann kann man den Code sogar copy/paste einfügen. Manuelle Abtippfehler = 0. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
marcohüwe
Meister
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Nachricht 5 von 6
480 Mal angesehen

@Monika_Gelz  schrieb:

Der Freischaltcode kann heute schon in elektronischer Form eingesehen werden, und zwar im geschützten Downloadportal. 


Da möchte ich an der Stelle noch kurz auf die Service-Anwendung Hard- und Software verweisen. Dort bekomme ich den Code ebenfalls (copy-and-paste-fähig):

 

marcohwe_1-1669735112362.png

 

 

wwinkelhausen
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
458 Mal angesehen

Die Serviceanwendungen liegen aber nicht beim Mandanten vor, oder? Bei Mittelstand Faktura installiert ja eher selten der Steuerberater.

Dinosaurier
5
letzte Antwort am 29.11.2022 16:42:20 von wwinkelhausen
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