Daten liegen unter der Beraternummer. Es gibt aber eine Mandantengenutzte Beraternummer (für DUO).
Was passiert effektiv (auf der abgebenden Seite + mandantenseitig), wenn zwar die Daten übertragen werden (auf anderes Mitglied), aber die mandantengenutzte Beraternummer nicht übertragen wird (kein mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft)?
a) Stimmt es, dass der Mandant dann mit seinem Zugangsmedium keinen Zugriff mehr auf DUO hat? Bzw. nur auf den unter b) genannten "Leerbestand".
b) Stimmt es, dass zwar die Daten aus DUO beim neuen Berater sind, wir aber weiterhin DUO bezahlen müssen (Leerbestand DUO - da Daten übertragen)?
Die muss zwingend mit übertragen werden, sonst kann der Übernehmende den Bestand bzw. die Zugangsmedien des Mandanten nicht administrieren.
Ausnahme: Der Mandant braucht keinen eigenen Zugang zu UO, weil die Kanzlei die Belege hochlädt und bearbeitet. In dem Fall kann auf die mandantengenutzte Beraternummer verzichtet werden.
Der UO Bestand verschwindet beim abgebenden Berater komplett, da bleibt nichts zurück, da sollte man auch noch eine RW-Archiv DVD anfordern (Prüfungszwecke).
@Neu_hier schrieb:
a) Stimmt es, dass der Mandant dann mit seinem Zugangsmedium keinen Zugriff mehr auf DUO hat? Bzw. nur auf den unter b) genannten "Leerbestand".
Jupp.
@Neu_hier schrieb:
b) Stimmt es, dass zwar die Daten aus DUO beim neuen Berater sind, wir aber weiterhin DUO bezahlen müssen (Leerbestand DUO - da Daten übertragen)?
Jupp. Daher ist das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft bei uns Standard und das Mandat zahlt alle DATEV Software direkt an DATEV.