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Mandantendatenübertrag DATEV-RZ nicht gewünscht.

59
letzte Antwort am 24.11.2016 01:03:59 von theo
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schulze
Beginner
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Nachricht 31 von 60
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Hallo Herr Müller,

die 14 Tagen setzen sich in etwa folgendermaßen zusammen:

- 3-5 Tage für die normale Übergabe durch das RZ

- 2-4 Tage für interne Abläufe und entsprechende Unterschriften

- 7 Tage durch die Fehlerdiagnosen.

Das ist aber wenig repräsentativ.

Wie die Fehlerhilfe im einzelnen vonstatten ging, kann ich nicht beurteilen. Der direkte Kontakt lief über unseren Admin, der grundsätzlich bei uns die Einspielungen erledigt.

Freundlichen Gruß

Sven Schulze

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deusex
Experte
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Nachricht 32 von 60
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Hallo, na die Verzögerung zur USt-VA ist ja noch "Kinderfasching", aber wenn bw-Zahlen für Finanzierungen etc. benötigt werden, die nicht ohne aktuelles Material erfolgen können und der Mandant in Insolvenznähe rückt, mangels Bankengagement, da sind da schon ganz andere Eisen im Feuer.

Der abgebende Kollege muss doch ahnen/wissen, was er damit anrichtet bzw. nimmt billigend erhebliche Nachteile für den Mandanten in Kauf; ja sogar dessen Unternehmenspleite. Dies ist unverständlich und zu strenger zu ahnden.

Ich habe zwischenzeitlich eine Auszug finden können zum Thema "Mandantenübertragungspflicht". Der rechtliche Aspekt ist in diesem Thread m.E. jetzt leider untergegangen und würde nochmals diesbezüglich Ihre Erfahrungen und Meinungen hören:

  1. p.s.
    Auszug:

.. im Forum des DStV gab es vor einiger Zeit auch die Diskussion
wer die Kosten des Datenübertrages zu tragen hat. Dort wurden auch einige
Urteile zu diesem Thema genannt. Credo daraus war, dass der abgebende Berater
die Kosten der Archiv DVD zu tragen hat. Will der aufnehmende Kollege die Daten
nicht im Datenübertrag muss der abgebende Kollege den Mandanten informieren
(neudeutsch: belehren, einschließlich der Folgen) und die DVD anbieten und dann
auch erstellen und zusenden. Dann, und nur dann, können die Daten im RZ
gelöscht werden. Ist laut Rechtsprechung mit der Buchführungsgebühr abgegolten…

Ergänzend in diesem Kontext selbstredend auch die Kostenübernahme durch den "störrischen Abgeber" im Falle des Einschalten eines Rechtsanwaltes und das Einklagen der Rechtsanwaltshonorare.

Danke für rege Teilnahme.

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theo
Meister
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Nachricht 33 von 60
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Die Übergabe der Handakten ist ja recht eindeutig formuliert ('Angemessenheit'). Das ließe sich sicherlich auf die Datenbestände übertragen, sofern die Kollegin nicht ihre obersten Berufspflichten verletzten will.

in dubio pro theo
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deusex
Experte
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Nachricht 34 von 60
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Die Verletzung der Berufspflichten nehmen viele Berufsangehörige billigend in Kauf. Das ist nichts Neues. Was Recht ist, ist nicht das Problem. Vielmehr das Recht schnell durchzusetzen, dass dem "Opfer" aus diesen Angelegenheiten kein Schaden entsteht.

Es ist wirklich wichtig, dass solche Berufsverweigerer mit einer Strafe belegt werden; insofern betrachte ich so eine Person, auch nicht mehr als Kollege.

Zum Thema "Handakten übergeben" habe ich schon einen Fall erlebt, da hat man den scheidenden Mandanten dreimal antreten lassen, bis er seine Handakten wieder hatte. Insbesondere sind diese m.E. von geringer Relevanz.

Wenn ich mich entsinne, sind Daten eben nicht gedankliches Eigentum des Vorberaters, auch wenn er noch so einen Kokolores veranstaltet hat und der Mandant hat mit Bezahlung der Buchführungsvergütung Anspruch auf Herausgabe; aber wenn sich jemand partout weigert... Toll wird es, wenn das Finanzamt um den Umstand weiß, trotzdem schätzt und dann die Beträge (Fantasie) vollstreckt und der abgebende Berater nicht belangt wird. Die Steuerberaterkammer ist in solchen Fällen eben auch ein zahnloser Tiger.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
theo
Meister
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Nachricht 35 von 60
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Der größte Lump im ganzen Land

das ist u. bleibt der Denunziant.

Böse Briefe der Kammer haben allerdings m.E. auch schon das ein oder andere Wunder bewirken können


U. klar, die Daten gehören dem Mandanten. Wenn ich damit nichts mehr verdienen kann, seh ich doch zu, dass ich mich dem Ballast möglichst schnell entledige. Sollte man jedenfalls meinen

in dubio pro theo
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wjaschke
Einsteiger
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Nachricht 36 von 60
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Nun ja, wenn der abgebende Berater schuldhaft eine entsprechende Schätzung mit Konsequenzen etc. verursacht muss er dafür haften. Haben Mandant und Neuberater alles getan um einen Herausgabeanspruch zu haben und weigert sich der bisherige Berater ist er doch ganz eindeutig in der Haftung drin.

Hilft dem Mandanten jedoch auch nur bedingt weiter. Aber vielleicht hilft ein nettes Schreiben "unter Kollegen", wo man vorsorglich darauf hinweist, dass der Mandant schon seinen Rechtsanwalt in Position bringt. Natürlich sollte der Mandant informiert sein, falls der Altberater dort anruft.

Aber mit dieser "Information" hatten wir auch schon Erfolg und die Daten waren gaaaanz schnell da.

Die Frage ist aber in Ihrem Fall auch: Auf welchem Weg kommen die Daten, oder?
Wenn der abgebenden NUR über RZ machen will.... ich denke dann schaut es wiederum anders aus.

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Nachricht 37 von 60
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Wenn die Datev die Kosten für die Übertragung reduzieren würde, wäre das Problem schon deutlich entschärft.. Was passiert denn da im RZ? Ein Mitarbeiter hängt die bislang beim Genossen xy gespeicherten Datenbestände beim Genossen yz an. Das sind 5-6 Clicks und erfordert bestimmt keine Berechnung pro Anwendung und Jahr!

Gehört eigentlich zum Genossenschaftsservice!

anwender
Aufsteiger
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Nachricht 38 von 60
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Vielleicht sollte dem DATEV- Mitarbeiter im Logistik- Zentrum ein Tool in die Hand gegeben werden, wo er diese Aufgabe mit wenigen Klicks ausführen kann.

\\Satite ein: -------------------------------


Hier liegt die Vermutung nahe, daß ein hochspezialisierter Admin manuell die Daten des Mandanten bei der ersten Kanzlei sichern, und dann bei der zweiten Kanzlei wieder einspielen muß. Wehe, wenn eine Mandantennummer doppelt vergeben ist oder sonstige Probleme auftreten.

Wir kennen es aus dem Bestandsmanager, daß diese Sicherungs- und Einspielvorgänge selbstverständlich nicht programmübergreifend ablaufen können dafür aber Ewigkeiten dauern.

Der Admin schreibt anschließend eine individuelle Bestätigungs- Mail an den Logistiger, der sich dann um die weitere Korrespondenz mit den Kanzleien kümmert. Hierbei muß für das Bestätigungsschreiben per App: "SP Rechenzentrum"  vermutlich nochmals alles manuell zusammengestellt werden. (wichtiges 4- Augen- Prinzip)

14 Tage später wird der Admin beauftragt, den übertragenen Bestand bei der Kanzlei A zu löschen und das komplette Verfahren ist sowohl vom Logistik- Mitarbeiter, als auch vom ausführenden Admin revisionssicher zu dokumentieren.

Das ist nun leider nicht für "Lulu" möglich


\\Satite aus: -------------------------------

Wenn sich der Übertrag heute nicht mit wenigen Klicks erledigen läßt, dann sollte die Programmentwicklung schleunigst ein solches Tool für die Logistiker bauen, so daß dieser manuelle Aufwand inklusive Dokumentation und vollautomatischem Bestätigungsschreiben in 5 - 10 Minuten zu erledigen ist und damit als Paket für einen Festbetrag dieser Dienstleistung berechnet werden kann. (Unabhängig von der Anzahl der Jahre oder gar der Anzahl der Buchungszeilen.)

glatztax
Beginner
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Nachricht 39 von 60
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Ich meine, bei Kuhls u.a., Kommentar zum StBerG mal gelesen zu haben, dass mit der Gebühr für die Buchhaltung auch die spätere Herausgabe der Daten abgegolten ist. Was auch immer Herausgabe von Daten konkret z. B. bei unterschiedlicher Kanzleisoftware bedeutet. Bislang habe ich gegenüber abgebenden Genossen immer diese Auffassung vertreten und die Daten nach einiger Zeit (vermutlich Rückfrage bei der StBK) als Emailanhang erhalten.

willimüller
Fachmann
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Nachricht 40 von 60
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Vielleicht lässt sich das Problem zukünftig entschärfen, wenn die Datevkosten für die Übertragung dem alten Berater in Rechnung gestellt werden. Was der dann damit macht (dem Mandanten oder Folgeberater in Rechnung stellen oder aus den früheren Honoraren finanzieren) ist seine Sache.

Ich würde dann dem neuen Berater sagen, dass er die PC Sicherung umsonst haben kann; wenn er unbedingt die Datev Übertragung haben möchte, diese eben bezahlen muss.

Ganz logisch ist das nämlich nicht, dass der Folgeberater eine Rechnung für eine Leistung erhält, die eigentlich der alte Berater erbringen muss.

deusex
Experte
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Sehr geehrter Herr Müller,

diesen Vorschlag von Ihnen unterstütze ich voll und ganz; auch ist er rechtlich logisch nachvollziehbar.

Mir ist es an sich ziemlich egal, was die DATEV für die Übertragung verlangt, da ich die Daten doch weitaus praktischer, vollständig und kostenlos via e-mail haben kann. In den meisten Fällen funktioniert dies tadellos.

Wenn die Kosten für die Übertragung der Daten bzw. dessen Herausgabe mit der Buchführungsvergütung abgegolten sind, ist es doch nur recht, wenn der abgebende Berater die Kosten tragen muss. Hier sollte tatsächlich auch mal eine rechtliche Würdigung Einzug finden und von der DATEV ernsthaft geprüft werden. Es könnte natürlich schon sein, dass dieses "RZ-Übertragungsgeschäft" durchaus lukrativ ist und bei "reverse-charge" massive Umsatzeinbrüche zu befürchten wären.

Der Abgebende kann sich IMMER für die kostenlose Variante entscheiden.

Im Moment ist die RZ-Variante doch auch Instrument, um den scheidenden Mandanten und dessen neuen Berater zum Abschied zu ärgern; mehr nicht.

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wjaschke
Einsteiger
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Nun ja, dem halte ich mal 2 Dinge entgegen:

Für mich als übernehmenden Berater ist die RZ-Variante IMMER die bevorzugte.

1.) Die Zeitersparnis.... wenn ich die Daten auf CD bekomme, womöglich der Kollege noch eine alte Rechnungswesenversion auf dem Rechner hat und es beim Einspielen Probleme gibt.... also das ganze kostet doch mehr Zeit als der ÜBertrag

2.) Datensicherheit. Jeden Fremddatenträger muss ich erst auf Viren prüfen. Auch das kostet Zeit....

3.) Die Übertragungsgebühr sehe ich als Investment in ein neues Mandat....

Einzig nervend sind Kollegen, die dann nicht alles übermittelt haben..... DAS nervt dann wirklich. Und die Kosten für die erneute Übermittlung, die müsste der abgebende Tragen. Damit wäre schon viel geholfen.

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 43 von 60
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Einzig nervend sind Kollegen, die dann nicht alles übermittelt haben..... DAS nervt dann wirklich. Und die Kosten für die erneute Übermittlung, die müsste der abgebende Tragen. Damit wäre schon viel geholfen.

Eben darum ging es letztendlich. Aber dagegen ist man scheinbar machtlos. Jeder für sich...

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mkinzler
Meister
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Nachricht 44 von 60
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1.) Die Zeitersparnis.... wenn ich die Daten auf CD bekomme, womöglich der Kollege noch eine alte Rechnungswesenversion auf dem Rechner hat und es beim Einspielen Probleme gibt.... also das ganze kostet doch mehr Zeit als der ÜBertrag

Das Problem tritt eher bei umgekehrten Bedingungen auf, wenn der angebende eine neuere Version installiert hat. Bei manueller Sicherung kann er ihr aber im älteren Format sichern über das RZ aber nicht.

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 45 von 60
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Na ja, das hängt nun auch von dem Datensicherungskonzept ab. Wenn ich ein funktionierendes (auch im Ernstfall erprobtes) Datensicherungskonzept habe, macht es ja nicht viel Sinn, noch zusätzlich eine kostenpflichtige Datensicherung auf Mandantenebene im RZ zu betreiben. Bei uns sind die Rechnungswesen-Daten lokal (mit verschiedenen Sicherungsgenerationen) verfügbar.

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theo
Meister
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Nachricht 46 von 60
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Eine CD würde ich eh (fast) ablehnen müssen, ok ein Laufwerk haben wir noch für 'Zwecke'. Ich würde aber behaupten, die meisten Übernahmen sind bisher über Datev-Format bzw. Postversand gelaufen.


Da ist die Rewe-Version (m.E.) eher unerheblich.

in dubio pro theo
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Nachricht 47 von 60
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Warum denn das? Und was machen Sie, wenn das Finanzamt kommt und nach der Dokumentation des Festschreibedatums fragt?

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deusex
Experte
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Nachricht 48 von 60
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Hallo Herr Jaschke,

" 3.) Die Übertragungsgebühr sehe ich als Investment in ein neues Mandat...."

Wir beraten unsere Mandanten doch auch wirtschaftlich. Diesbezüglich kann ich derlei Argumente, wie auch die Kollegin geäußert hat ("diese Investition sollte Ihnen Ihr neues Mandat schon wert sein...") einfach nicht nachvollziehen, wenn sich diese "Investition" vollständig vermeiden lässt.

Es sind eben keine "Investitionen", sondern vermeidbare Kosten und jede Kanzlei, die ebenfalls nach betriebswirtschaftlichen Aspekten arbeitet (wovon ausgegangen werden darf), muss dies doch genau so sehen. Diese 70,50 € sind an tausenden anderen Stellen besser investiert !

Zwischenzeitlich bin ich soweit, die Daten der Kollegin per RZ gar nicht zu übernehmen und werde die ersten drei Quartale 2015 in der Kanzlei in einer Stunde nachbuchen lassen (Kleinmandat); die Personalkosten übernehme ich dann gerne.

Eine rechtmäßige Daten- bzw. Haftungsübertragung für die Archivierung hat somit nicht stattgefunden und die Abgebende kann die Daten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf ihre Kosten archivieren; die Vorjahre sind für mich nicht interessant und ANLAG ist schnell vorgetragen.

Genau jetzt, darf die Kollegin keine Datenlöschung durchführen, sondern muss diese an den Mandanten mit Archivierungshinweis überlassen. Wenn dies nicht auf dem gewünschten, für meinen Mandanten kostenlosen, Weg gehen sollte, soll sie die Übernahmekosten vorschüssig unter Erklärung der Kostenübernahme an uns anweisen; dann und erst dann übernehme ich die Daten per RZ.

Ich habe echt keine Lust mehr, mich von störrischen Kollegen ärgern bzw. vera... zu lassen.

p.s.: Auch Ihre Ausführungen zur Übernahmevariante oder auch zu 1. oder 2. sind einfach nicht zutreffend. Ohne Ihnen zu Nahe treten zu wollen, aber ich denke, Sie haben diesbezüglich noch keine ausreichenden Erfahrungen gemacht.

Die Datenübernahmen via Datenträger/e-mail (ca. 10 in den letzten 2 Jahren) verliefen ausnahmslos tadellos. Die von Ihnen geschilderten Gegenargumente sind hypothetisch.

Um eine Philosophin der heutigen Zeit zu zitieren: "Vom Ausgeben ist noch niemand reich geworden" (Carmen Geiss)

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 49 von 60
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Hallo Herr Jaschke,

ich kann mich Deus Ex nur anschließen: Welche Daten sind denn auf jeden Fall aktuell und richtig? Natürlich die auf dem PC des Vorberaters, denn das war ja die Grundlage für die Übermittlung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse - und nicht irgendeine Sicherung im RZ. Ich habe auch schon lange keine Daten mehr über das RZ übernommen, sondern nur über PC Sicherungen. Schlechte Erfahrungen und Zeitverlust wie früher bei unvollständigen RZ Daten: keine.

Schöne Grüße

Willi Müller

andreashofmeister
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Nachricht 50 von 60
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Allein die formalen Erfordernisse der Datenübermittlung per RZ und der damit verbundene Zeitaufwand machen die Investition in das Neumandat erst einmal nicht "profitabel".

99% aller Mandatsübertragungen laufen schnell, unbürokratisch und kollegial über die Bühne. In beide Richtungen (es gibt durchaus Berater, die rechnen nicht damit, Datenbestände per Email zu erhalten und zeigen sich erstaunt).

Wie gesagt, beim Lohn sieht das anders aus. Aber da ist die Hemmnis eines Übertrags glücklicherweise nicht ganz so groß. Traut sich dann wohl auch niemand so richtig.....

Von daher stimme ich Deus Ex auch voll zu!

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wjaschke
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Nachricht 51 von 60
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Wie schön, dass man mit anderer Meinung gleich abgebügelt wird.

Ich sehe es als abgebender Berater so, dass für mich die RZ-Version die schnellste ist, da wir die Daten auf alle senden. Der Ex-Mandant ist in der Regel nicht gewillt mir noch Geld zu geben dafür dass ich die Daten auf CD-Brenne, vorausgesetzt ich habe einen Brenner.

Den Versand von Rechnungswesen-Daten per Email gibt es von uns nicht. Entweder Stick oder CD oder RZ....

Und wie soll ich als abgebender Berater sicher dokumentieren, dass ich die Daten ordnungsgemäß übergeben habe? Schicken Sie alle dem Exberater ein "Danke, hat super funktioniert?"..... wenn nicht, dann habe ich maximal den Postausgang. Hat der neue Kollege nicht eingespielt oder behauptet später die Daten waren kaputt.... super, dann habe ich ein Problem.

Ja, ich weiß, das sind alles hypothetische Fälle, aber soetwas gibt es.

Ich habe schon DATEN-CDs erhalten da exportierte der EX-Berate die GdPDU-Daten, der nächste nur die Fibu, nicht den Abschluss.... etc.

Die Fehlerquellen sind da aus meiner Erfahrung fast genauso hoch wie beim RZ.

Übrigens habe ich noch alle zusätzlichen RZ-Kosten der Zweitabholung ohne Probleme auf die Mandanten abgewälzt. "Sehr geehrter Herr Müller, ich habe die Daten geholt, leider hat Ihr vorberater nicht sauber gesendet, jetzt muss ich sie nochmals holen, das ganze kostet immer X €. Ein Mal zahle ich den Betrag gerne, aber nicht doppelt für die Fehler des Kollegen...."

Lief immer reibungslos.

Aber gut, das ist meine Meinung. Vom Grundsatz sehe ich es ja wie die anderen hier. Schöner wäre es mit geringeren Kosten...

So, und jetzt dürfen wieder alle auf mich einklopfen.... ich hab ja anscheinend eh 0 Erfahrung bei Mandantenüberträgen.

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deusex
Experte
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Nachricht 52 von 60
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Also, ihr "mimimi" verstehe ich jetzt gar nicht, Herr Jaschke.

Ich habe Ihnen doch ganz klar, sachlich und plausibel dargelegt, wie meine Erfahrungen und meine Sichtweise ist. Hierbei habe ich Ihre Argumente beachtet, beurteilt. und Ihnen in der Tat zu wenig Erfahrung unterstellt, da ich ihre geschilderten Probleme nicht einmal hatte.

Insofern war dies meine Meinung zum Sachverhalt und es sollte niemand "abgebügelt" werden. Für mich war die ganze Argumentationskette eben nicht nachvollziehbar, was ich kundgetan habe. Das nennt sich Diskussion !

Zum Thema: Der aufnehmende Berater bestätigt dem abgebenden Kollegen die ordnungsgemäße Übernahme der Daten und erst dann dürfen diese beim abgebenden Kollegen gelöscht werden.

Selbstverständlich werden die Daten von uns auch geprüft; die Bestätigung wird nicht mit einspielen, sondern nach Prüfung, erteilt. Dies kann u.U. auch schon eine gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen.

Klar liefen die RZ-Übernahmen in der Regel ohne Probleme. Wir hatten in der Tat jedoch schon mehrfach die Situation, dass Abschlussbuchungen nicht gesendet waren und der Datenbestand damit unvollständig und wertlos war, obwohl wir fett darauf hingewiesen haben, dass vor RZ-Datenübertrag sämtliche Vorläufe ins RZ gesendet sein müssen und dies vom Abgebenden geprüft werden muss (klar wird hier schon der Schadenersatz ins Spiel gebracht). Die RZ-Variante mit der "menschlichen Komponente" disqualifiziert sich allein schon aus diesem Grund.

Es ist doch weder argumentativ noch beruhigend, dass der abgebende Berater, bei Datenmangel, dann die zum zweiten Mal anfallenden RZ-Übertragungskosten zahlen soll.

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 53 von 60
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Ich sehe es als abgebender Berater so, dass für mich die RZ-Version die schnellste ist, da wir die Daten auf alle senden. Der Ex-Mandant ist in der Regel nicht gewillt mir noch Geld zu geben dafür dass ich die Daten auf CD-Brenne, vorausgesetzt ich habe einen Brenner.

Den Versand von Rechnungswesen-Daten per Email gibt es von uns nicht. Entweder Stick oder CD oder RZ....

Letztendlich ist das aber der schnellste Weg. CDs können geklaut werden oder verschwinden schon mal anderweitig. Mit Kennwort versehen, DATEVnet ist durchaus virensicher und checkt das dann schon beim Versenden (wenn man DATEVnet nutzt).

Und mit Verlaub: einen Brenner hat doch fast jeder in der Kanzlei, oder?

Das Restrisiko des unvollständigen Datenübertrags beseitigt auch das RZ nicht. Von daher ja auch mein Vorschlag (der sicherlich schwierig umzusetzen ist)  nach einer Vollständigkeitsüberprüfung des Bestandes im RZ. Ähnlich wir auch der RZ-Status, der ja durchaus schon in anderen Konstellationen möglich ist. Es ist auch egal, wer wie viele Überträge schon gemacht hat. Nur: nichts ist schlimmer als unvollständige und zögerhaft vom Vorberater an das RZ gesendete Datenbestände. Toll sind dann auch die Ausreden der Kollegen (harmlos ist da noch "ich habe doch alles geschickt"....).

Vielleicht hilft es ja auch, wenn die DATEV ihr Auskunftsverbot bei missglücktem Datenübertrag "lockern" würde. Welchen Sinn das letztendlich haben soll, nun ja....

Und: RZ ist zeitaufwändig. Das dauert manchmal Tage. In der Zeit hätte man sich längst um das neue Mandat kümmern können!

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wjaschke
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Okay, dann sind wir jetzt wieder beinander.

Irgendwie war das ganze für mich zu sehr schwarz / weiß. Fehlende Abschlussbuchungen, fehlendes AV... ja das sind absolute ärgernisse, und da bin ich dann bei Ihnen, das muss leichter rübergehen.

Wobei ich die Erfahrung gemacht habe: Wenn das AV oder nur die Abschlussbuchungen fehlen, dann wird das per Datenträger oder so nachgereicht. Aber dann habe ich natürlich auch wieder das Problem, dass ich prüfen muss, ob das mit dem abgegebenen Abschluss übereinstimmt....

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deusex
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Wobei ich die Erfahrung gemacht habe: Wenn das AV oder nur die Abschlussbuchungen fehlen, dann wird das per Datenträger oder so nachgereicht. Aber dann habe ich natürlich auch wieder das Problem, dass ich prüfen muss, ob das mit dem abgegebenen Abschluss übereinstimmt....

Genau ! Da kann ich dann nur sagen: "Warum nicht gleich richtig !".

Das von Ihnen geschilderte Szenario habe ich leider nicht nur einmal erlebt.

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wjaschke
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Das Schlimme, dieses Szenario erlebe ich bei JEDER Übertragungsart....

Da könnte DATEV auch nachbessern. Eine Exportmöglichkeit für den kompletten Mandanten.....

Wer Rechnungswesen exportiert wird einfach gefragt ob er auch AV etc. mitexportieren möchte. So würden das weniger Kollegen vergessen.

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deusex
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In der Tat würde ich mir auch wünschen, dass beide Haken standardmäßig gesetzt sind und nicht optional erst ausgewählt, sondern abgewählt werden müssten !

So würden m.E. Datenverlust vermieden. Es gibt keine plausiblen Gründe, die Abgabe der Anlagenbuchführungs-Werte zu verweigern.

Bitte kurz fixen, DATEV. Vielen Dank.

Bei der Rentenversicherungsoption der Minijobber hat es ja auch geklappt .

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DATEV-Mitarbeiter
Mario_Ciarmoli
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 58 von 60
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Guten Tag zusammen,

deusex​ wird gefixt, ich gebe es gerne weiter!

Zu Überträgen über das DATEV Rechenzentrum, welche wegen unvollständigen Daten wiederholt werden müssen, wollte ich noch kurz was sagen.

Hier kann das übernehmende Mitglied natürlich nichts dafür und sollte deswegen auch keine doppelten Übertragungsgebühren oder Kosten für Daten holen bezahlen.

Deswegen bitte mit einem Anschreiben oder Vermerk auf dem Übertragungsbeleg uns darauf hinweisen wenn dies der Fall ist. Dann wird nach Prüfung von uns, die Bepreisung unterdrückt.

Überträge verzögern sich übrigens nicht nur durch unvollständige Daten. Sehr oft wird auch eine übernehmende Mandantennummer angegeben, welche im Rechenzentrum bereits bestückt oder anderweitig vergeben ist. Oder es sind sehr banale Dinge wie ein fehlender Stempel oder Unterschrift.

Viele Grüße aus dem Logistik Center.

Mario Ciarmoli

DATEV eG

Logistik Center

deusex
Experte
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Nachricht 59 von 60
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Vielen Dank, Herr Ciarmoli für

- fixing

- Info zur Vermeidung von doppelter Gebühr

- weitere Infos

Gruß

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theo
Meister
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Warum denn das? Und was machen Sie, wenn das Finanzamt kommt und nach der Dokumentation des Festschreibedatums fragt?

Sollte eigentlich nicht passieren, da der Kollege von der BP die GDPdU-Daten des Kollegen einliest (in denen insallah Festschreibedaten bereits enthalten sind).

Diese wurden vorher bei uns selbstverständlich GoBD-konform archiviert.

in dubio pro theo
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59
letzte Antwort am 24.11.2016 01:03:59 von theo
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