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Datenbestand Rewe für Selbstbucher (Mittelstandsfaktura i.V.m. SmartIT) auf Unterberaternummer übertragen

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letzte Antwort am 10.06.2025 13:01:12 von andrereissig
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MiMoe
Beginner
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Guten Tag zusammen,

 

die Kollegin, die bisher für so etwas zuständig war, ist leider nicht mehr bei uns. Und keiner weiß Bescheid;) Das letzte Mal als ich sowas gemacht habe, ist mehr als 12 Jahre her;)

 

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen:

 

ich habe zwar schon viel gestöbert und gelesen, aber so richtig sicher bin ich mir in meiner Vorgehensweise nicht;) folgender Sachverhalt:

 

Mandant wird bisher bei uns über unserer Beraternummer in Kanzlei-Rewe gebucht, Unternehmen-Online vorhanden über eine mandantengenutzte Beraternummer.
Der Mandant bucht zukünftig selber über Mittelstandsfaktura i.V.m. SmartIT und zwar rückwirkend ab 1.1.2025. Da die bisherige Buchhalterin beim Mandanten seit Ende 2024 krank ist und erst jetzt eine neue Kraft eingestellt wurde, ist das komplett noch offen.

 

Wir müssen noch einiges in 2024 aufräumen und den Jahresabschluss 2024 machen.

Mandant bucht ab 2025 und soll uns die Daten monatlich für s Controlling geben (erstmal monatlich, um zu sehen, wie s läuft). 

 

Jahresabschluss wird von uns erstellt.

 

Ich würde jetzt folgendes machen:

 

alle Rewe Daten komplett an das RZ schicken 

 

Mandant von unserer Beraternummer auf die mandantengenutzte Beraternummer übertragen> und da ist auch schon meine 1. Frage: mache ich das über den Mandantenübertrag online DATEV?  Beim Datenziel trage ich die mandantengenutzte Beraternummer des Mandanten ein. Muss ich da auch die Mailadresse des Mandanten eintragen, der dann den Übertrag online freigeben/annehmen muss? Oder kann ich meine Mailadresse angeben? Oder geht das nur manuell mit dem PDF Vordruck?

 

Für den Austausch mit dem Mandanten für s Controlling würde ich das RZ nutzen, sprich der Mandant schickt die Daten ans RZ> und da wäre die nächste Frage: macht er das über Daten senden, so wie wir in der Kanzlei oder über Datenaustausch> bereitstellen>Bereitstellung Rechenzentrum (RZ-Dienstleistungen)? Oder gibt es eine sogar bessere Alternative?

 

Wir würden dann die Daten über den Bestandsmanager holen oder machen wir das über Datenaustausch> einspielen> Beleg-/Buchungsstapel und Stammdaten RZ, weil wir nur die neu bereitgestellten Daten benötigen?

 

Für unsere Korrekturen legen wir einen neuen Vorlauf an, den wir wieder an s RZ schicken und der Mandant kann sich den Vorlauf holen über Datenaustausch> einspielen> Beleg-/Buchungsstapel und Stammdaten RZ.

 

Was ist sinnvoll: der Mandant bucht währenddessen nicht weiter? Oder er darf nur den aktuellen Monat aber keine Buchungen der Vormonate machen? Oder kann man ggf. etwas sperren in der Zeit, wo wir das Controlling machen? Wie macht Ihr das?

 

Ist es möglich erstmal nur 2025 auf die mandantengenutzte Beraternummer zu übertragen, weil wir wirklich noch viel aufräumen müssen in 2024 und wenn der Jahresabschluss 2024 fertig ist, erst alle anderen Jahre bis einschließlich 2024? Oder ist es besser gleich alle Jahre zu übertragen? Könnte man 2024 für die Bearbeitung durch den Mandanten sperren?

 

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Das viele Lesen hat mich -wie man wahrscheinlich merkt-  inzwischen echt verwirrt.

mkinzler
Meister
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Sie können die Umstellung auch direkt in den Bestandsdienste Rechnungswesen machen (Speichern unter). In DUO kann man diese einfach in den Stammdaten ändern.

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andrereissig
Allwissender
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@MiMoe  schrieb:

 

Mandant von unserer Beraternummer auf die mandantengenutzte Beraternummer übertragen> und da ist auch schon meine 1. Frage: mache ich das über den Mandantenübertrag online DATEV?  

 

Nein, dafür ist kein Logistikauftrag erforderlich. Das kann man über die Mandantenverwaltung in den Serviceanwendungen selbst machen (sofern die mandantengenutzte Beraternummer zur eigenen Mitgliedschaft gehört. Ansonsten -> LAO):

 

Ordnungsbegriff (Beraternummer/Mandantennummer/Basis-Nummer) innerhalb der ... - DATEV Hilfe-Center

 

 

Für den Austausch mit dem Mandanten für s Controlling würde ich das RZ nutzen, sprich der Mandant schickt die Daten ans RZ> und da wäre die nächste Frage: macht er das über Daten senden, so wie wir in der Kanzlei oder über Datenaustausch> bereitstellen>Bereitstellung Rechenzentrum (RZ-Dienstleistungen)? Oder gibt es eine sogar bessere Alternative?

 

...

 

Daten zwischen Kanzlei und Unternehmen zur unterjährigen Kontrolle austauschen - DATEV Hilfe-Center

 

 

Daten zwischen Kanzlei und Unternehmen bei verteiltem Arbeiten austauschen - DATEV Hilfe-Center

 

 

Daten zwischen Kanzlei und Unternehmen zur Jahresabschlusserstellung austauschen - DATEV Hilfe-Center

 

 

Möglichkeiten für den Datenaustausch der Buchführung zwischen Kanzlei und ... - DATEV Hilfe-Center

 

 

Ist es möglich erstmal nur 2025 auf die mandantengenutzte Beraternummer zu übertragen,

Übertragen funktioniert nur auf freie Mandantennummern. Wenn da bereits Jahre liegen, kann nicht erneut etwas dorthin übertragen werden.

 

Der Mandant kann sich aber jetzt schon alle Daten holen und später die geänderten Jahre erneut herunterladen und einspielen, nachdem Sie die Aktualisierung ins RZ gesendet haben.

 

Hier allerdings vorsichtig sein, wenn ANLAG im Spiel ist. Das lässt sich nur ganz oder gar nicht übertragen.

 

Könnte man 2024 für die Bearbeitung durch den Mandanten sperren?

Nein.

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MiMoe
Beginner
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danke für die schnelle Antwort. Die meisten der dort aufgeführten Hilfedokumente habe ich tatsächlich auch schon gelesen;) Vielleicht hat der ein oder andere praktische Anwender noch einen Tipp zur Durchführung Datenübernahme Kanzlei und Mandant?

 

@andrereissig Die mandantengenutzte Beraternummer gehört in unsere Mitgliedschaft ist aber im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft

 

in Dok.-Nr. 1080209 habe ich gelesen:


▪ Verträge sind nur mit Einverständnis des Mandanten kündbar. Den Übertrag von Mandantendaten bei DATEV kann nur der Mandant selbst erteilen. Der Mandant kann den steuerlichen Berater hierfür bevollmächtigen.

Funktioniert es also in meinem Fall über die Mandantenverwaltung in den Serviceanwendungen? Wenn nicht und ich LAO nutzen muss, kann dann also nur der Mandant freigeben?

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andrereissig
Allwissender
Offline Online
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@MiMoe  schrieb:

Verträge sind nur mit Einverständnis des Mandanten kündbar. Den Übertrag von Mandantendaten bei DATEV kann nur der Mandant selbst erteilen. Der Mandant kann den steuerlichen Berater hierfür bevollmächtigen.

Funktioniert es also in meinem Fall über die Mandantenverwaltung in den Serviceanwendungen? Wenn nicht und ich LAO nutzen muss, kann dann also nur der Mandant freigeben?


Die Mandantenbestände sind kein "Vertrag". 

 

Wenn die Beraternummer unter Ihrer Mitgliedschaft liegt, können Sie die Daten auch über die Serviceanwendungen verwalten.

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letzte Antwort am 10.06.2025 13:01:12 von andrereissig
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