abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Häkchen "Folgebescheinigung" in eAU Abfrage

In Prüfung
letzte Antwort am 02.04.2024 09:46:13 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
lena_k
Einsteiger
Offline Online
742 Mal angesehen

Als selbstabrechnendes Unternehmen würde ich mir eine Funktion wünschen, eine Art Häkchen "Folgebescheinigung" zu setzen. Hiernach sollte die Anfrage schon ab dem 1. Tag versendet werden. Bei einer Folgebescheinigung muss der AN ja schon ab dem 1. Tag zum Arzt.

 

Viele Grüße

Lena

Status: In Prüfung

Hallo Community,

 

nachdem es aktuell in der vorgegebenen Feldliste zur Anforderung der eAU kein Kennzeichen für Folgebescheinigungen enthalten ist, wurde dieses auch nicht in den Programmen umgesetzt. Wir werden die Idee mit der nächsten Verfahrensbeschreibung für 2025 prüfen. 

 

Viele Grüße

Sandra Winker

4 Kommentare
DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
508 Mal angesehen
Status geändert in: In Prüfung
 
pogo
Meister
Offline Online
480 Mal angesehen

Alternativ zum Häkchen beim Erstellen einer neuen Abfrage ab dem Folgetag der vorherigen Bescheinigung, wäre auch eine Schaltfläche praktisch, über die man einfach per Klick (evtl. plus Bestätigung der angezeigten Daten für den Abruf) die Folgebescheinigung anfordern kann.

 

So in der Art:

pogo_0-1676906535231.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
189 Mal angesehen
Status geändert in: In Prüfung

Hallo Community,

 

nachdem es aktuell in der vorgegebenen Feldliste zur Anforderung der eAU kein Kennzeichen für Folgebescheinigungen enthalten ist, wurde dieses auch nicht in den Programmen umgesetzt. Wir werden die Idee mit der nächsten Verfahrensbeschreibung für 2025 prüfen. 

 

Viele Grüße

Sandra Winker

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
137 Mal angesehen

Moin Frau @Sandra_Winkler ,

 

das hat mit irgendwelchen Verfahrensbeschreibungen m.E. nichts zu tun, sondern müsste nur in LODAS bzw. dem RZ umgesetzt werden.

 

Es geht nicht darum, ob eine Folgebescheinigung von der Krankenkasse entsprechend gekennzeichnet ist, sondern wann die DATEV die Abfrage übermittelt.

 

Wenn ich im Programm angegeben habe, dass die Vorlage der AU-Bescheinigung erst ab dem 3.Krankheitstag erfolgt, wird die Abfrage erst am 3. Tag übermittelt. Wenn ich dann am ersten Tag nach der Erstbescheinigung eine neue Abfrage sende, wartet DATEV diese drei Tage erneut ab. Bei einer Folgebescheinigung muss der AN aber sofort die neue Bescheinigung vorlegen, so dass diese auch sofort abgefragt werden sollte.

 

Also mal am Beispiel:

 

AN ist krank ab 02.04.2024 und ich übermittle die Anfrage am heutigen Tage. Wenn die Vorlage der AU-Bescheinigung erst ab dem 3. Tag erfolgen soll, ermittelt die DATEV die Anfrage erst am 05.04.2024. Soweit ist dies ja noch halbwegs okay.

 

Ich erhalte als Beispiel eine Rückmeldung von der Krankenkasse, dass der AN bis zum 10.04.2024 erkrankt ist.

 

Wenn der AN nun danach länger erkrankt ist, kann ich ab 11.04.2024 eine Abfrage der Folgeerkrankung vornehmen. Der AN ist in diesem Fall arbeitsrechtlich verpflichtet, sofort eine neue AU-Bescheinigung vorzulegen und auch die Verfahrensbeschreibungen der Krankenkassen sehen hier keine erneute "Kulanzfrist" vor.

 

Nur bei DATEV wird hier die 3-Tage-Verzögerung erneut angewandt, d.h. diese Abfrage für die Folgeerkrankung wird erst am 14.04.2024 übermittelt. Warum dies so ist, konnte mir seitens DATEV bisher niemand sagen. Aus den Verfahrensbeschreibungen der Krankenkasse geht diese Verzögerung nicht hervor!

 

Hier muss also die DATEV eine Möglichkeit schaffen, die Abfrage sofort zu übermitteln. Entweder, indem das Programm dies selbst "merkt", wenn die Abfrage direkt im Anschluss an eine vorhandene Rückmeldung abgefragt wird oder durch das Setzen eines entsprechenden Hakens "Folgeabruf" oder "Sofortabruf" o.ä..

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

In Prüfung
letzte Antwort am 02.04.2024 09:46:13 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen