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Optionale Abwahl des Postversands beim SmartLogin ermöglichen

Offen
letzte Antwort am 08.12.2022 15:26:26 von metalposaunist
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andrereissig
Allwissender
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Bitte eine Abwahl des Postversandes bei Zugangsdaten bei der Bestellung des SmartLogins ermöglich.

 

Ein kleines Häkchen bei der Bestellung mit der Option "Postversand unterdrücken" genügt hier.

 

Im Regelfall richtet man das SmartLogin ohnehin telefonisch mit dem Mandanten ein, da es mit dem Erstzugang zu DUO einhergeht. Man hat also bereits Kontakt zum Nutzer, wenn man die ersten Schritte erläutert.

 

Die postalischen Zugangsdaten sind in so einem Fall nur noch Verschwendung von Ressourcen, Porto und Papier.

 

Auch für spätere Rückfragen, z. B. bei einem Wechsel des Telefons, ruft der Mandant zumeist bei uns an, weil der Brief in den Tiefen der Unterlagen unauffindbar geworden ist und wir die Daten mit wenigen Klicks im Zugriff haben.

 

Die DATEV möchte mit dem SmartLogin nachhaltiger werden - dann gebt uns bitte auch die Möglichkeit, aktiv Ressourcen zu schonen.

Live long and prosper!
Status: Offen
13 Kommentare
metalposaunist
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@andrereissig schrieb:

Die postalischen Zugangsdaten sind in so einem Fall nur noch Verschwendung von Ressourcen, Porto und Papier.


Denke an die PUK bitte 😉

 


@andrereissig schrieb:

Auch für spätere Rückfragen, z. B. bei einem Wechsel des Telefons, ruft der Mandant zumeist bei uns an, weil der Brief in den Tiefen der Unterlagen unauffindbar geworden ist und wir die Daten mit wenigen Klicks im Zugriff haben.


Und wir nutzen kanzlei.land, wo ebenfalls die Codes im Klartext digital per App 24/7 verfügbar stehen. Ohne Wartung der Systeme jeden Mittwoch 😂

 

@andrereissig: DATEV vergibt doch das Label digitale Kanzlei. Wäre ja affengeil, wenn mit der Vergabe DATEV intern alles auf digitale Übermittlung umgestellt wird und die Zusendung von Papier via Post auf das rechtlich notwendige beschränkt wird. 

 

Träumen - mit WDR4 - äh DATEV.  

andrereissig
Allwissender
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Denke an die PUK bitte 

Wie schon gesagt:

 

Die Frage ist, ob ich die PUK dann überhaupt noch brauche? Wenn es im SmartLogin irgendwelche Probleme gibt:

 

App löschen und neu installieren und einfach mit ID und Registrierungscode aus der SmartLogin-Administration wieder einrichten -> PUK überflüssig

 

Gerät mit DATEV SmartLogin-App verloren

 

Es wird eine weitere E-Mail mit der Bestätigung über die Sperrung des Zugangs zugesendet.

Wie willst Du das abbilden? Soll auch die Kanzlei übernehmen? Mal abgesehen davon, dass ich den Fall noch nie hatte - weil sich niemand drum schert 

Der Punkt ist für mich rein hypothetisch. Kein Mandant - wirklich kein einziger - verliert sein Handy mit SmartLogin und denkt sich "Oh! Da schaue ich erstmal ins DHC!"

 

Nein, der ruft direkt bei uns an, sagt, daß er sein Telefon verloren hat und ich klicke eben ins Portal und sperre den Zugang. Wenn ich den eh in der Leitung habe, sind das nur ein paar Sekunden und das Problem ist gelöst. Er ruft mich ohnehin an, um ein neues SL zu bekommen.

 

Ich kenne keinen Mandanten, der jemals die PUK benutzt hat - für den Mandaten ist die PUK meine Telefondurchwahl - IMMER!

metalposaunist
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@andrereissig schrieb:

Ich kenne keinen Mandanten, der jemals die PUK benutzt hat - für den Mandaten ist die PUK meine Telefondurchwahl - IMMER!


Du nicht. Aber man könnte im RZ ja monitoren, wie oft die PUK zum Einsatz kam und daran festmachen: Yes, der @andrereissig hat Recht. Das wird so selten genutzt - kann weg. 

 

Aber wahrscheinlich muss DATEV aus Datenschutzgründen solche Logs nach 14T automatisch löschen. Man weiß es nicht. 

 

Spotify konnte mir gestern sagen, dass ich > 14.000 Minuten im Jahr Musik gestreamt habe und dass auf Platz 5 Psychedelic Doom als Genre steht. Cool 😎! Und noch so manch andere Information. Böses Spotify 😠! Die überwachen mich! Geht mal gar nicht! Unerhört! 🤣

DATEV-Mitarbeiter
Markus_Praller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo andrereissig,

wir müssen hier als Dienstleister für den Steuerberater auch folgenden Aspekt berücksichtigen:

Wenn z.B. der Steuerberater für seinen Mandanten (und auf dessen Namen) einen SmartLogin (Anmeldeverfahren, mit dem sensible Daten eingesehen werden können) bestellt, dann muss es auch eine Info an den zukünftigen Nutzer des SmartLogin geben. Das erledigen wir auch gleich mit dem Registrierungsbrief.

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Markus Praller

DATEV eG

andrereissig
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Vielen Dank für die Rückmeldung!

 

Wäre das nicht auch über eine E-Mail möglich?

metalposaunist
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@andrereissig ... keep the Druck- und Versandzentrum at DATEV alive 🙄! Nachher bedruckt das noch Kleidung aka T-Shirts und Hoodies. Wo kämen wir denn dahin? Also bitte!

 

Nachher hat DATEV langfristige Papierverträge & Mindestabnahmemengen geschlossen. Wohin soll man denn sonst das ganze Papier verballern? Ggf. ist noch eine Strafzahlung bei Mindermengenverbrauch vereinbart 😂. Was soll denn das Druck- und Versandzentrum machen, wenn wir das papierlose Büro ausrufen? 

olafbietz
Meister
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@andrereissig hat Recht: Wir sind der Ansprechpartner. Wenn irgendwas klemmt, rufen die Mandanten hier an. Neues Handy? Anruf bei uns. PIN vergessen? Neueinrichtung durch uns ist für den Mandanten komfortabler als Reaktivierung mit PUK. Ich hatte Mandanten, die versucht haben das zu machen und dann finden die den Brief nicht mehr oder es klappt nicht wie es soll. Das heißt: Zeit verballert und dann doch bei uns angerufen.

 

Es wäre ja sehr nett, wenn wir uns die Anrufe sparen könnten. Können wir aber sowieso nicht.

 

Also sage ich dem Mandanten, wenn ich Smartlogin einrichte, inzwischen "da kommt im Anschluss noch Papier von DATEV. Das brauchen Sie nicht und können Sie einfach abheften (oder vernichten)". 

andrereissig
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@olafbietz 

 

"da kommt im Anschluss noch Papier von DATEV. Das brauchen Sie nicht und können Sie einfach abheften (oder vernichten)". 

Genau das ist der Standardsatz, korrekt!

 

@Markus_Praller : Grundsätzlich ist das SmartLogin, welches im Shop bestellt wird, ja erstmal nutzlos, weil es keine Rechte hat. Eine Funktionsfähigkeit erfährt es erst durch unsere Rechtefreigabe.

 

Und nutzen kann es ja auch nur derjenige, der Zugriff auf die hinterlegte Mailadresse hat.

 

Aus dieser Gemengelage heraus muß doch eine Optimierung möglich sein. Der Versand des Registrierungsbriefes geht ja auch nur an die Unternehmensanschrift.

 

Das Risiko, daß dieser Brief von einem unberechtigten Empfänger geöffnet wird, ist sicherlich höher, als beim direkten Telefonat mit dem Nutzer, den wir in der Regel persönlich identifizieren können.

olafbietz
Meister
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Lass gut sein Andre. Wenn wir weitermachen bekommen wir wahrscheinlich eine Workflowoptimierung a la SmartVerify:

 

<SARKASMUS>

Datev: Vielen Dank Herr Reissig, dass Sie uns auf diesen Sicherheitsmangel mit dem Brief aufmerksam gemacht haben. Ab sofort wird das SmartLogin nur noch freigeschaltet, wenn das Zusatzformular zum Registrierungsbrief im Original unterschrieben an das DATEV-Trustcenter zugesandt und dort erfasst wurde. Dies dauert nur wenige Tage.

</SARKASMUS>
jjunker
Allwissender
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jjunker_0-1670493879375.png

 

 

Ehm damit hat sich das doch auch erledigt. Wer Schindluder treiben will kann das auch.

metalposaunist
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@olafbietz: Made My Day 😂 

andrereissig
Allwissender
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@olafbietz 

 

Lass gut sein Andre. Wenn wir weitermachen bekommen wir wahrscheinlich eine Workflowoptimierung a la SmartVerify

Oh Gott! Ich würde meines Lebens nicht mehr froh! 😫

metalposaunist
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@andrereissig schrieb:

Oh Gott! Ich würde meines Lebens nicht mehr froh! 😫


Wegen DATEV 😱? Das lassen wir nicht zu!