09.09.2020 09:01 zuletzt bearbeitet am 09.09.2020 09:31
Als Steuerberater möchte ich die Fälligkeitsdaten bei Eingangs- und Ausgangsrechnungen immer zB im Belegfeld 2 nach KREWE mitübergeben (auch bei Lastschriften) um damit folgenden Nutzen zu erzielen:
-Qualitätsbuchführung ohne manuelles Nacharbeiten in KREWE
-Liquiditätsplanung und damit betriebswirtschaftliche Beratung effizient ermöglichen
Aktuell werden bei Lastschriften sowohl bei Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen keine Fälligkeitsdaten nach KREWE übergeben. Es ist demnach erforderlich jeden Beleg der in DUO bereits vollständig bearbeitet wurde oder aus einem Fremdsystem übernommen wurde, nochmal in KREWE zu bearbeiten um die korrekte Fälligkeit abzubilden.
Technisch ist die Umsetzung scheinbar einfach möglich, da dies kurzeitig mit dem update im Frühjahr 2019 möglich war; Vorschlag an die DATEV: Einstellung in den Stammdaten, ob die Übergabe erfolgt oder nicht;
Vielen Dank im Voraus
12.01.2023 13:58
Hallo @florianbauer,
Wenn Sie in Belege online (Bearbeitungsform Erweitert) eine Zahlungsbedingung erfassen, wird beim Bereitstellen der Daten für das DATEV-Rechnungswesen-Programm immer die Netto-Fälligkeit aus der Zahlungsbedingung in das Belegfeld 2 übernommen. Näheres dazu finden Sie hier: Erfassen der Zahlungsbedingung und Zahlungsdaten in Belege online (Erweitert) und Auswirkung auf das DATEV-Rechnungswesen-Programm
Bezieht sich Ihr Wunsch auf Erweitert?
Mit freundlichen Grüßen,
Nina Naßler
13.01.2023 13:35
Hallo Frau Haßler,
danke für die Rückmeldung. Meine Frage bezog sich auf erweitert und Sie beschreiben die Umsetzung meines Wunsches. Insofern können Sie den Status auf umgesetzt ändern. Danke VG Florian Bauer
16.01.2023 09:19