Es wird immer mehr mit dem Smartphone und Tablet gescannt. Dies ist oft komfortabler, z.B. mit der der ScanBot App i.V.m. DATEV Connect Online.
Leider rächt sich das bei den Speicherkosten, da dann schnell mal ein Beleg 500 KB und mehr hat.
Mobile Scanner lassen sich nicht so einrichten, wie die DATEV es empfiehlt (TIFF, S/W, 300dpi).
Darüber hinaus sind die Preise für das Speichern der Belege in der Cloud im Vergleich mit anderen Anbietern von Cloud-Speichern (z.B. Google, Amazon) exorbitant (wir reden hier nicht über den Faktor 5 oder 10, es ist noch extremer).
Im Sinne einer voranschreitenden Digitalisierung wünsche ich mir die Weitergabe Kostensenkungen im Bereich der Datenspeicherung (technischer Fortschritt) an den Kunden.
Feedback von DATEV am 06.07.2020
Liebe Community,
Seit dem 01.07.2020 greift nun das neue MyDATEV Dokumentenspeichervolumen
Für weitere Informationen sehen Sie auch MyDATEV Dokumentenspeichervolumen: mehr Freivolumen - weniger Kosten auf unserer Homepage
Beste Grüße,
Nina Eichenmüller
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Feedback von DATEV am 10.06.2020
heute erhalten Sie die Informationen per DATEV-Mitteilung und können in der Speicheranzeige Ihre Daten einsehen. Die Preisanpassung erfolgt zum 01.07.2020
Beste Grüße,
Nina Eichenmüller
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Feedback von DATEV am 21.02.2020
Mit dem MyDATEV Dokumentenspeichervolumen greift ab Juli 2020 das neue Preismodell für Unternehmen online. Weitere Informationen erhalten Sie auf der DATEV Homepage unter www.datev.de/preismassnahmen (geschützter Bereich).
Beste Grüße,
Nina Eichenmüller
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Feedback von DATEV am 02.07.2019
Hier nun die versprochenen Infos, wie es mit den Speichergebühren für Belege und Dokumente weitergehen wird:
Die Berechnung von Speicher für Belege/Dokumente im DATEV Rechenzentrum wird insgesamt neu geregelt und damit heutige Zusatzkosten für diese Speicherung reduziert, um Sie und Ihre Mandanten bei der voranschreitenden Digitalisierung weiter zu unterstützen.
In diesem Zuge werden die Berechnung von Speicher und Businesslogik (z.B. von Belege online) voneinander getrennt.
Das neue Berechnungsmodell für die reine Speicherung von Belegen/Dokumenten ist wie folgt geplant:
Für die Business-Logik von Belege online wird zukünftig nur noch der Grundpreis in Rechnung gestellt. Damit sind diese Kosten vom Belegvolumen des Mandanten unabhängig und planbar. Die Berechnungsstaffel von Belege online wird ab der 2. Staffelstufe komplett entfallen.
Zur Business-Logik gehören z.B. das Bearbeiten und Suchen von Belegen, dem Buchungsassistent [OCR] zur Vorbelegung von Belegdaten und dem Zugriff auf digitale Belege aus den DATEV-Rechnungswesen-Lösungen,
Die Einführung des neuen Berechnungsmodells ist für 2020 geplant.
Im Herbst 2019 werden wir dazu ausführliche Informationen bereitstellen. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld, da an Details aktuell noch gearbeitet wird.
VG aus Nürnberg
Stefanie Herold
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Feedback von DATEV am 11.06.2019
wir sind bereits an einer Neugestaltung der Speicherpreise dran und können Ihnen voraussichtlich in den nächsten Wochen bereits mehr dazu sagen.
VG aus Nürnberg
Stefanie Herold
Liebe Community,
Seit dem 01.07.2020 greift nun das neue MyDATEV Dokumentenspeichervolumen 🙂
Für weitere Informationen sehen Sie auch MyDATEV Dokumentenspeichervolumen: mehr Freivolumen - weniger Kosten auf unserer Homepage.
11.06.2019 14:01
Hervorragend! Hoffentlich wird es preislich attraktiver und nicht.....
12.06.2019 15:34
Natürlich kann es bei einem neuen Preismodell Gewinner und Verlierer geben.
Aber:
Diese Idee ist war unter den Top-3-Ideen, bevor sie aus dieser Liste entfernt wurde. Wenn die große Mehrheit nun Nachteile durch ein neues Preismodell erleidet, kann DATEV einpacken.
Ich würde mir wünschen, dass DATEV ein neues Preismodell vor der Umsetzung kommuniziert. Also "Zukunft gestalten - gemeinsam". Frau Herolds Beitrag lässt darauf schließen. Also geben wir DATEV nun die nötige Zeit und schauen dann, wie es aussieht.
Danke, für die Änderung, Frau Herold. Voten bei Status "Umsetzung geplant" ist jetzt möglich
14.06.2019 18:13
Hallo
Datev verdient Millionen mit dem Modell. Einmal
Bundesanzeiger einreichen 7 Euro oder ist es mehr.
Einmal anrufen um Programmfehler durchzulesen kostet 9 Euro. Cloudspeicher müßte eigentlich umsonst sein wie bei den anderen auch bis 10 Gbyte. Datev ist Monopolist durch die Steuerberater und ich glaube nicht dass etwas billiger wird. Gab es das in den letzten 40 Jahren ?
17.06.2019 21:54
Moin Moin
Bei Hardwarepreisen von ein paar Cent pro Gigabyte und dem Mietpreis für die Software ist das echt einem Mandanten kaum vermittelbar. OK, man kann die Bilder/Scans eindampfen vor dem Hochladen. Ist aber unbequem, schreckt also ab. Die bereitzustellende Infrastruktur müssen alle Teilnehmer bezahlen, bedeutet also schlimmstenfalls ein paar weitere Cent pro Gigabyte dazu. Wohlgemerkt als Gesamtinvestition - ohne die Wartungskosten. Durchschnittliche Haltbarkeit einer Festplatte? Rund 4 Jahre . Also 10 Cent pro Gigabyte (100 EUro für ein TB) sollten schon i.O. sein. Und das mit dem Mehrwert von DUO wäre ein gutes Argument für die Aquise, vor allem auch bei margenschwachen Mandanten.
QJ
24.06.2019 09:46
@ Frau Herold:
Können Sie uns schon was zu der neuen Preisgestaltung sagen?
24.06.2019 12:19
Frau Herold hat zur Zeit Urlaub.
01.07.2019 11:26
Hallo Frau Herold,
wir stehen gerade von strategischen Entscheidungen, die evtl. durch ein neues Preismodell beeinflusst werden.
Da nun schon einige Zeit ins Land gegangen ist, würde mich interessieren, ob es schon was neues gibt bzw. wie der Status dazu ist.
Über eine Rückmeldung freue ich mich.
01.07.2019 11:40
Ich denke, dass ich Ihnen diese Woche noch eine erste Antwort geben kann.
VG Stefanie Herold
02.07.2019 11:59
Hallo,
hier nun die versprochenen Infos, wie es mit den Speichergebühren für Belege und Dokumente weitergehen wird:
Die Berechnung von Speicher für Belege/Dokumente im DATEV Rechenzentrum wird insgesamt neu geregelt und damit heutige Zusatzkosten für diese Speicherung reduziert, um Sie und Ihre Mandanten bei der voranschreitenden Digitalisierung weiter zu unterstützen.
In diesem Zuge werden die Berechnung von Speicher und Businesslogik (z.B. von Belege online) voneinander getrennt.
Das neue Berechnungsmodell für die reine Speicherung von Belegen/Dokumenten ist wie folgt geplant:
Für die Business-Logik von Belege online wird zukünftig nur noch der Grundpreis in Rechnung gestellt. Damit sind diese Kosten vom Belegvolumen des Mandanten unabhängig und planbar. Die Berechnungsstaffel von Belege online wird ab der 2. Staffelstufe komplett entfallen.
Zur Business-Logik gehören z.B. das Bearbeiten und Suchen von Belegen, dem Buchungsassistent [OCR] zur Vorbelegung von Belegdaten und dem Zugriff auf digitale Belege aus den DATEV-Rechnungswesen-Lösungen,
Die Einführung des neuen Berechnungsmodells ist für 2020 geplant.
Im Herbst 2019 werden wir dazu ausführliche Informationen bereitstellen. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld, da an Details aktuell noch gearbeitet wird.
VG aus Nürnberg
Stefanie Herold
02.07.2019 13:16
Danke für die Infos
Wie ist das bitte mit der 2. Staffelstufe gemeint?
02.07.2019 17:03
Das ist für mich alles noch wenig greifbar und komplex. Für mich hört sich das so an, als ob DATEV demnächst die Gebühren nicht für den Speicher, sondern für die Business-Logik berechnet. Das Kind bekommt einen anderen Namen. Habe ih das richtig verstanden? Dann sind wir keinen Schritt weiter.
Wird die Businesslogik dann pro Mandant und Monat berechnet werden, also eigentlich wie jetzt auch? Oder auch pro Vertragspartner, wie das Freivolumen?
04.07.2019 09:00
Einfach klingt das Berechnungsschema nicht. Folgende Fragen:
Ich habe den Eindruck, als würde Uo unterm Strich für kleine Buchhaltungen teurer werden.
04.07.2019 13:16
Das sagt uns nur, dass es weiterhin so unverständlich und wenig nachvollziehbar wird/bleibt wie bereits bisher die DATEV-Rechnung.
Schade. Unterstützung für die Digitalisierung?!?
04.07.2019 13:50
Hallo zusammen,
der Grundpreis für Belege online in Höhe von 3,50€/Monat und Mandant wird bestehen bleiben. Bereits heute berechnen wir den Grundpreis komplett für die Businesslogik in Belege online. Die darin beinhalteten 0,5 GB Belegvolumen sind eine kostenlose Zusatzleistung, die künftig in einem größeren übergreifenden Freivolumen aufgehen wird.
Wegfallen wird für Belege online die volumenabhängige Berechnung ab Staffelstufe 2 bei Belegvolumen größer 0,5 GB.
Für Ihre Belege online-Mandate wird es mit dem neuen Preissystem damit nicht teurer und die Preisstruktur vereinfacht sich. Das Speichervolumen wird im Normalfall keine Rolle mehr spielen.
VG
Stefanie Herold
04.07.2019 14:03
Also kann man sagen: ein Belege Online Bestand mit 20 GB Daten = 3,50€/Monat?
04.07.2019 18:21
Mir erschließt sich der Sinn eines Freivolumens pro Vertragspartner nicht.
Wer ist Vertragspartner? Beraternummernabhängig?
Unternehmen Online nimmt ja gerade erst Fahrt auf - damit, der mandantenabhängigen Beleggröße und mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren braucht es schon ein größeres Belegvolumen....
Da die Beleggröße eben doch mandantenabhängig und beeinflussbar ist, ist doch gerade dies ein Faktor der vom individuellen Verhalten beeinflusst ist.
Wie kann der Berater mit einem Datenbestand von 10 Jahren und entsprechender Mandantenzahl sein eventuell doch überschrittenes Freivolumen zuordnen?
11.07.2019 11:44
Businesslogik bedeutet, dass der Mandant DUO über eine Unterberaternummer nutzt? Also bekommt der Mandant ein eigenes höheres Freivolumen, wenn er selbst DUO über eine eigene Unterberaternummer nutzt?
Wie sieht es denn aus, wenn die Kanzlei die Belege in DUO speichert, also in der Kanzlei scannt. Hier fallen ja derzeit die 3,50 € pro Mandant inkl. 0,5 GB und dann je weiterem 0,5 GB weitere 2,50 € an.
Sehe ich es richtig, dass hier zukünftig dann die 3,50 € fällig werden unabhängig vom Speichervolumen.
Für die Speicherung der Belge die in der Kanzlei nach DUO bzw. dem RZ gescannt werden, hat die Kanzlei dann insgesamt ein Speichervolumen. Sprich, so wie es derzeit für die Speicherung der Buchführungsdaten im RZ gehandelt wird, wird es zukünftig dann auch für die Belege sein. Sprich die Kanzlei hat je nach gebuchtem Paket ein Freivolumen für die Speicherung von Daten (inkl. Belegen) im RZ und wenn das überschritten wird fallen zusätzliche Gebühren an?
Wenn dem so ist, hoffe ich doch, dass sich das dann im Terabite-Bereich bewegt
16.07.2019 13:19
Hallo,
ich verstehe gut, dass Sie viele Fragen zu den Details des übergreifenden Freivolumens haben.
Leider können wir diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten, da an Details noch gearbeitet wird.
Wir haben lange überlegt (und auch heiß diskutiert ;-)), ob wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt schon etwas zu dem Thema kommunizieren sollen, weil wir genau diese Detailfragen heute noch nicht beantworten können. Unter dem Fokus, dass wir offen und ehrlich mit Ihnen kommunizieren möchten, haben wir uns dafür entschieden - was ich persönlich sehr positiv finde
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in solchen Fällen dann eben noch nicht alle Detailfragen beantworten können.
Tatsächlich beantworten kann ich noch die Frage nach der 3,50€-Pauschale für Belege online, wenn die Kanzlei das Scannen übernimmt. Die Pauschale gilt unabhängig davon, wer scannt und wo der Bestand liegt.
Viele Grüße
Stefanie Herold
20.08.2019 11:30
Hallo Frau Herold,
gibt es mittlerweile konkretere Überlegungen und Termine? Der Hebst 2019 steht ja fast schon vor der Tür.
20.08.2019 16:50
Also in meinem Kalender steht noch Sommer 😉
Spaß beiseite: Aktuell kann ich noch nichts dazu sagen. Wie angekündigt werden wir im Herbst zu den Änderungen informieren.
VG Stefanie Herold