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Belege Online Speicherpreise an marktübliche Konditionen anpassen

Umgesetzt
letzte Antwort am 11.10.2021 23:41:31 von jjunker
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Fachmann
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Es wird immer mehr mit dem Smartphone und Tablet gescannt. Dies ist oft komfortabler, z.B. mit der der ScanBot App i.V.m. DATEV Connect Online.

Leider rächt sich das bei den Speicherkosten, da dann schnell mal ein Beleg 500 KB und mehr hat.

Mobile Scanner lassen sich nicht so einrichten, wie die DATEV es empfiehlt (TIFF, S/W, 300dpi).

Darüber hinaus sind die Preise für das Speichern der Belege in der Cloud im Vergleich mit anderen Anbietern von Cloud-Speichern (z.B. Google, Amazon) exorbitant (wir reden hier nicht über den Faktor 5 oder 10, es ist noch extremer).

Im Sinne einer voranschreitenden Digitalisierung wünsche ich mir die Weitergabe Kostensenkungen im Bereich der Datenspeicherung (technischer Fortschritt) an den Kunden.

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Feedback von DATEV am 06.07.2020

 

Liebe Community,

Seit dem 01.07.2020 greift nun das neue MyDATEV Dokumentenspeichervolumen

Für weitere Informationen sehen Sie auch MyDATEV Dokumentenspeichervolumen: mehr Freivolumen - weniger Kosten auf unserer Homepage

 

Beste Grüße, 

Nina Eichenmüller

 

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Feedback von DATEV am 10.06.2020

heute erhalten Sie die Informationen per DATEV-Mitteilung und können in der Speicheranzeige Ihre Daten einsehen.  Die Preisanpassung erfolgt zum 01.07.2020

 

Beste Grüße, 

Nina Eichenmüller 

 

 

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Feedback von DATEV am 21.02.2020

Mit dem MyDATEV Dokumentenspeichervolumen greift ab Juli 2020 das neue Preismodell für Unternehmen online. Weitere Informationen erhalten Sie auf der DATEV Homepage unter www.datev.de/preismassnahmen (geschützter Bereich).

 

Beste Grüße, 

Nina Eichenmüller

 

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Feedback von DATEV am 02.07.2019

 

Hier nun die versprochenen Infos, wie es mit den Speichergebühren für Belege und Dokumente weitergehen wird:

 

Die Berechnung von Speicher für Belege/Dokumente im DATEV Rechenzentrum wird insgesamt neu geregelt und damit heutige Zusatzkosten für diese Speicherung reduziert, um Sie und Ihre Mandanten bei der voranschreitenden Digitalisierung weiter zu unterstützen.

 

In diesem Zuge werden die Berechnung von Speicher und Businesslogik (z.B. von Belege online) voneinander getrennt.

 

Das neue Berechnungsmodell für die reine Speicherung von Belegen/Dokumenten ist wie folgt geplant:

  • Jeder Vertragspartner, der eine DATEV-Anwendung nutzt, mit der Dokumente/Belege im Rechenzentrum gespeichert werden, erhält zukünftig ein übergreifendes Freivolumen.
  • Das Freivolumen …
    … erhöht sich mit zunehmendem Digitalisierungsgrad, d.h. zunehmender Nutzung von DATEV-Anwendungen, die Belege/Dokumente im Rechenzentrum speichern.
    … kann flexibel mandanten- und anwendungsübergreifend verwendet werden.
    … ist in Summe so bemessen, dass im Normalfall keine Zusatzkosten entstehen. Kosten für Speicher entstehen nur, wenn der monatliche Speicherbedarf das Freivolumen überschreitet.

 

Für die Business-Logik von Belege online wird zukünftig nur noch der Grundpreis in Rechnung gestellt. Damit sind diese Kosten vom Belegvolumen des Mandanten unabhängig und planbar. Die Berechnungsstaffel von Belege online wird ab der 2. Staffelstufe komplett entfallen.

Zur Business-Logik gehören z.B. das Bearbeiten und Suchen von Belegen, dem Buchungsassistent [OCR] zur Vorbelegung von Belegdaten und dem Zugriff auf digitale Belege aus den DATEV-Rechnungswesen-Lösungen,

 

Die Einführung des neuen Berechnungsmodells ist für 2020 geplant.

Im Herbst 2019 werden wir dazu ausführliche Informationen bereitstellen. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld, da an Details aktuell noch gearbeitet wird.

 

VG aus Nürnberg

Stefanie Herold

 

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Feedback von DATEV am 11.06.2019

 

wir sind bereits an einer Neugestaltung der Speicherpreise dran und können Ihnen voraussichtlich in den nächsten Wochen bereits mehr dazu sagen.

 

VG aus Nürnberg

Stefanie Herold

Status: Umgesetzt

Liebe Community,

Seit dem 01.07.2020 greift nun das neue MyDATEV Dokumentenspeichervolumen 🙂 

Für weitere Informationen sehen Sie auch MyDATEV Dokumentenspeichervolumen: mehr Freivolumen - weniger Kosten auf unserer Homepage. 

55 Kommentare
Gelöschter Nutzer
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Hervorragend! Hoffentlich wird es preislich attraktiver und nicht.....

olafbietz
Meister
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Natürlich kann es bei einem neuen Preismodell Gewinner und Verlierer geben.

Aber:

Diese Idee ist war unter den Top-3-Ideen, bevor sie aus dieser Liste entfernt wurde. Wenn die große Mehrheit nun Nachteile durch ein neues Preismodell erleidet, kann DATEV einpacken.

Ich würde mir wünschen, dass DATEV ein neues Preismodell vor der Umsetzung kommuniziert. Also "Zukunft gestalten - gemeinsam". Frau Herolds Beitrag lässt darauf schließen. Also geben wir DATEV nun die nötige Zeit und schauen dann, wie es aussieht.

Danke, für die Änderung, Frau Herold. Voten bei Status "Umsetzung geplant" ist jetzt möglich

diplodocus
Aufsteiger
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Hallo

Datev verdient Millionen mit dem Modell. Einmal

Bundesanzeiger einreichen 7 Euro oder ist es mehr.

Einmal anrufen um Programmfehler durchzulesen kostet 9 Euro. Cloudspeicher müßte eigentlich umsonst sein wie bei den anderen auch bis 10 Gbyte. Datev ist Monopolist durch die Steuerberater und ich glaube nicht dass etwas billiger wird. Gab es das in den letzten 40 Jahren ?

quantenjoe
Erfahrener
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Moin Moin

Bei Hardwarepreisen von ein paar Cent pro Gigabyte und dem Mietpreis für die Software ist das echt einem Mandanten kaum vermittelbar.  OK, man kann die Bilder/Scans eindampfen vor dem Hochladen. Ist aber unbequem, schreckt also ab. Die bereitzustellende Infrastruktur müssen alle Teilnehmer bezahlen, bedeutet also schlimmstenfalls ein paar weitere Cent pro Gigabyte dazu. Wohlgemerkt als Gesamtinvestition - ohne die Wartungskosten. Durchschnittliche Haltbarkeit einer Festplatte? Rund 4 Jahre . Also 10 Cent pro Gigabyte (100 EUro für ein TB) sollten schon i.O. sein. Und das mit dem Mehrwert von DUO wäre ein gutes Argument für die Aquise, vor allem auch bei margenschwachen Mandanten.

QJ

nimo1024
Einsteiger
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@ Frau Herold:

Können Sie uns schon was zu der neuen Preisgestaltung sagen?

Gelöschter Nutzer
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Frau Herold hat zur Zeit Urlaub.

nimo1024
Einsteiger
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Hallo Frau Herold,

wir stehen gerade von strategischen Entscheidungen, die evtl. durch ein neues Preismodell beeinflusst werden.

Da nun schon einige Zeit ins Land gegangen ist, würde mich interessieren, ob es schon was neues gibt bzw. wie der Status dazu ist.

Über eine Rückmeldung freue ich mich.

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Ich denke, dass ich Ihnen diese Woche noch eine erste Antwort geben kann.

VG Stefanie Herold

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

hier nun die versprochenen Infos, wie es mit den Speichergebühren für Belege und Dokumente weitergehen wird:

Die Berechnung von Speicher für Belege/Dokumente im DATEV Rechenzentrum wird insgesamt neu geregelt und damit heutige Zusatzkosten für diese Speicherung reduziert, um Sie und Ihre Mandanten bei der voranschreitenden Digitalisierung weiter zu unterstützen.

In diesem Zuge werden die Berechnung von Speicher und Businesslogik (z.B. von Belege online) voneinander getrennt.

Das neue Berechnungsmodell für die reine Speicherung von Belegen/Dokumenten ist wie folgt geplant:

  • Jeder Vertragspartner, der eine DATEV-Anwendung nutzt, mit der Dokumente/Belege im Rechenzentrum gespeichert werden, erhält zukünftig ein übergreifendes Freivolumen.
  • Das Freivolumen …
    … erhöht sich mit zunehmendem Digitalisierungsgrad, d.h. zunehmender Nutzung von DATEV-Anwendungen, die Belege/Dokumente im Rechenzentrum speichern.
    … kann flexibel mandanten- und anwendungsübergreifend verwendet werden.
    … ist in Summe so bemessen, dass im Normalfall keine Zusatzkosten entstehen. Kosten für Speicher entstehen nur, wenn der monatliche Speicherbedarf das Freivolumen überschreitet.

Für die Business-Logik von Belege online wird zukünftig nur noch der Grundpreis in Rechnung gestellt. Damit sind diese Kosten vom Belegvolumen des Mandanten unabhängig und planbar. Die Berechnungsstaffel von Belege online wird ab der 2. Staffelstufe komplett entfallen.

Zur Business-Logik gehören z.B. das Bearbeiten und Suchen von Belegen, dem Buchungsassistent [OCR] zur Vorbelegung von Belegdaten und dem Zugriff auf digitale Belege aus den DATEV-Rechnungswesen-Lösungen,

Die Einführung des neuen Berechnungsmodells ist für 2020 geplant.

Im Herbst 2019 werden wir dazu ausführliche Informationen bereitstellen. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld, da an Details aktuell noch gearbeitet wird.

VG aus Nürnberg

Stefanie Herold

Gelöschter Nutzer
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Danke für die Infos

Wie ist das bitte mit der 2. Staffelstufe gemeint?

olafbietz
Meister
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Das ist für mich alles noch wenig greifbar und komplex. Für mich hört sich das so an, als ob DATEV demnächst die Gebühren nicht für den Speicher, sondern für die Business-Logik berechnet. Das Kind bekommt einen anderen Namen. Habe ih das richtig verstanden? Dann sind wir keinen Schritt weiter.

Wird die Businesslogik dann pro Mandant und Monat berechnet werden, also eigentlich wie jetzt auch? Oder auch pro Vertragspartner, wie das Freivolumen?

nimo1024
Einsteiger
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Einfach klingt das Berechnungsschema nicht. Folgende Fragen:

  • Wird der Grundpreis von Uo nun teurer?
  • Zahle ich jetzt für die einzelne Business-Logik (OCR, Zugriff etc.)?
  • Wird eine solche neue Preisgestaltung mit Pilot-Kanzlei im Vorfeld abgestimmt?

Ich habe den Eindruck, als würde Uo unterm Strich für kleine Buchhaltungen teurer werden.

happe
Einsteiger
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Das sagt uns nur, dass es weiterhin so unverständlich und wenig nachvollziehbar wird/bleibt wie bereits bisher die DATEV-Rechnung.

Schade. Unterstützung für die Digitalisierung?!?

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

der Grundpreis für Belege online in Höhe von 3,50€/Monat und Mandant wird bestehen bleiben. Bereits heute berechnen wir den Grundpreis komplett für die Businesslogik in Belege online. Die darin beinhalteten 0,5 GB Belegvolumen sind eine kostenlose Zusatzleistung, die künftig in einem größeren übergreifenden Freivolumen aufgehen wird.

Wegfallen wird für Belege online die volumenabhängige Berechnung ab Staffelstufe 2 bei Belegvolumen größer 0,5 GB.

Für Ihre Belege online-Mandate wird es mit dem neuen Preissystem damit nicht teurer und die Preisstruktur vereinfacht sich. Das Speichervolumen wird im Normalfall keine Rolle mehr spielen.

VG

Stefanie Herold

Gelöschter Nutzer
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Also kann man sagen: ein Belege Online Bestand mit 20 GB Daten = 3,50€/Monat?

doro
Einsteiger
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Mir erschließt sich der Sinn eines Freivolumens pro Vertragspartner nicht.

Wer ist Vertragspartner? Beraternummernabhängig?

Unternehmen Online nimmt ja gerade erst Fahrt auf - damit, der mandantenabhängigen Beleggröße und mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren braucht es schon ein größeres Belegvolumen....

Da die Beleggröße eben doch mandantenabhängig und beeinflussbar ist, ist doch gerade dies ein Faktor der vom individuellen Verhalten beeinflusst ist.

Wie kann der Berater mit einem Datenbestand von 10 Jahren und entsprechender Mandantenzahl sein eventuell doch überschrittenes Freivolumen zuordnen?

lbhschmidt
Einsteiger
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Businesslogik bedeutet, dass der Mandant DUO über eine Unterberaternummer nutzt? Also bekommt der Mandant ein eigenes höheres Freivolumen, wenn er selbst DUO über eine eigene Unterberaternummer nutzt?

Wie sieht es denn aus, wenn die Kanzlei die Belege in  DUO speichert, also in der Kanzlei scannt. Hier fallen ja derzeit die 3,50 € pro Mandant inkl. 0,5 GB und dann je weiterem 0,5 GB weitere 2,50 € an.

Sehe ich es richtig, dass hier zukünftig dann die 3,50 € fällig werden unabhängig vom Speichervolumen.

Für die Speicherung der Belge die in der Kanzlei nach DUO bzw. dem RZ gescannt werden, hat die Kanzlei dann insgesamt ein Speichervolumen. Sprich, so wie es derzeit für die Speicherung der Buchführungsdaten im RZ gehandelt wird, wird es zukünftig dann auch für die Belege sein. Sprich die Kanzlei hat je nach gebuchtem Paket ein Freivolumen für die Speicherung von Daten (inkl. Belegen) im RZ und wenn das überschritten wird fallen zusätzliche Gebühren an?

Wenn dem so ist, hoffe ich doch, dass sich das dann im Terabite-Bereich bewegt

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ich verstehe gut, dass Sie viele Fragen zu den Details des übergreifenden Freivolumens haben.

Leider können wir diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten, da an Details noch gearbeitet wird.

Wir haben lange überlegt (und auch heiß diskutiert ;-)), ob wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt schon etwas zu dem Thema kommunizieren sollen, weil wir genau diese Detailfragen heute noch nicht beantworten können. Unter dem Fokus, dass wir offen und ehrlich mit Ihnen kommunizieren möchten, haben wir uns dafür entschieden - was ich persönlich sehr positiv finde

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in solchen Fällen dann eben noch nicht alle Detailfragen beantworten können.

Tatsächlich beantworten kann ich noch die Frage nach der 3,50€-Pauschale für Belege online, wenn die Kanzlei das Scannen übernimmt. Die Pauschale gilt unabhängig davon, wer scannt und wo der Bestand liegt.

Viele Grüße

Stefanie Herold

nimo1024
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Hallo Frau Herold,

gibt es mittlerweile konkretere Überlegungen und Termine? Der Hebst 2019 steht ja fast schon vor der Tür.

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Also in meinem Kalender steht noch Sommer 😉

Spaß beiseite: Aktuell kann ich noch nichts dazu sagen. Wie angekündigt werden wir im Herbst zu den Änderungen informieren.

VG Stefanie Herold