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Beleg an festgeschriebene Buchung anhängen

Abgelehnt
letzte Antwort am 12.02.2024 10:59:05 von DoreenLapstich
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manu33
Fortgeschrittener
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Als Steuerberaterungskanzlei hätten wir gerne eine Funktion, dass man bei festgeschrieben Buchungen, wo vorher kein Beleg verknüpft war, nachträglich im Kontoblatt einen Beleg anhängen kann.

Änderung durch DATEV am 06.08.19: Kontoblatt aus Ideen-Titel entfernt

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
Status: Abgelehnt
47 Kommentare
martinkolberg
Meister
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Vielleicht ließe es sich sogar einrichten, daß sogar ein zweiter Beleg angeheftet werden kann. 
Beispiel:
- Eine Rechnung wurde normal eingebucht.
- Später kommt vom Mandanten eine Mahnung ins UO. -> anheften oder wegschmeißen?

STBMT
Aufsteiger
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Fände das auch sehr, sehr begrüßenswert.

 

Da ich es tatsächlich nicht weiß - wie viele Leute müssen für eine Idee stimmen, bis so ein Wunsch umgesetzt bzw. angegangen wird?

 

Wenn sich hier schon 142 Leute dafür ausgesprochen haben, scheint doch was dran zu sein. 

DATEV-Mitarbeiter
Eduard_Torscher
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

vielen Dank für die Idee und die Diskussion dazu.

 

Wir haben den Vorschlag „Beleg an festgeschriebene Buchung anhängen“ aktuell überprüft und empfehlen hierzu weiterhin das bisherige Vorgehen mittels Generalumkehr (ursprüngliche Buchung per Generalumkehr stornieren, neu erfassen und mit dem inzwischen vorliegenden Beleg verknüpfen).

 

Dadurch wird sichergestellt, dass die nachträgliche Veränderung / Ergänzung einer bereits festgeschriebenen Buchung direkt im Programm "Kanzlei-Rechnungswesen" jederzeit nachvollziehbar protokolliert wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Torscher, Entwicklung Kanzlei-Rechnungswesen, DATEV eG

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Naßler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Abgelehnt
 
manz
Einsteiger
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Schade

u_b_
Beginner
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Finde ich auch sehr schade und ich bin auch überrascht, dass für DATEV die beschriebene Vorgehensweise der GU (how old-school) die einzige Möglichkeit ist, dies hier: 

 

Dadurch wird sichergestellt, dass die nachträgliche Veränderung / Ergänzung einer bereits festgeschriebenen Buchung direkt im Programm "Kanzlei-Rechnungswesen" jederzeit nachvollziehbar protokolliert wird.

 

technisch umzusetzen. Naja. 

quantenjoe
Erfahrener
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Moin Moin

 

In der Tat: Schade!

Warum die Generalumkehr bemühen, wenn doch einfach eine Historie reicht? Die gibt es doch ohnehin, oder? Schließlich kann ich doch die Festschreibung auch aufheben - und das wird dann in einer Historie dokumentiert. So zumindest mein Wissensstand. So wäre es auch GoBD-konform.

 

Mir scheint, eigentlich sind die Software-Voraussetzungen vorhanden. Man muss nur den Willen haben.

 

QJ

 

PS: In meiner Kanzlei gab es das Problem noch nicht. Aber es wird mich nicht überraschen wenn es passiert.

wielgoß
Experte
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Hallo quantenjoe,

 

nein - die Festschreibung kann nicht aufgehoben oder wieder rückgängig werden. 

Nur beim Import von Buchungssätzen gibt  es mit entsprechenden Rechten diese Möglichkeit. 

Beste Grüße 

 

Christian Wielgoß 

martinkolberg
Meister
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Könnte sich DATEV bitte folgenden Workflow ansehen und eine Optimierung anbieten.

 

Normales Belegbuchen...

 

- Eine Rechnung wird ganz normale gebucht. [ + ]

- Der nächste Beleg ist dann der zugehörige Lieferschein, Seite II, Mahnung, usw., den man gerne an den soeben verbuchten Beleg geheftet hätte.

 

Frage: Wie kann dieser Lieferschein nachträglich innerhalb des Workflows "Belegbuchen" angeheftet werden?

Klar, man kann die Buchung löschen, den bereits verschobenen Beleg suchen, und die Dinger heften, und dann neu buchen. 

Bislang buche ich die Belegkopie Kreditor / Kreditor, was aber die RZ- Lerndatei dazu bewegt, mir im nächsten Monat diese Buchung zum Normalbeleg vorzubelegen.. 

 

Gibt es einen einfacheren Weg?

vogtsburger
Allwissender
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1749 Mal angesehen

 

... REWE wäre vermutlich damit einverstanden, wenn es 'irgendeinen' Beleg mit derselben GUID (Beleg-ID) findet, ob der nun ergänzt wurde oder nicht.

 

Die Buchung würde sich ja nicht ändern und die Festschreibung müsste nicht aufgehoben werden.

 

Die Frage ist nur:

kann ich die GUID irgendwie 'vererben' (mitnehmen), wenn der digitale Beleg um weitere Seiten ergänzt wird ?

 

Nachtrag:
...ich wäre allerdings überrascht, wenn das jetzt schon ginge.

Vermutlich wird die GUID nicht frei 'erfunden', sondern mit irgendwelchen physikalischen Parametern berechnet 

 

... aber man sollte nichts unversucht lassen 😉

Ein blindes Huhn findet ja auch mal ein Korn

 

Ich werde mal bei Gelegenheit ein wenig experimentieren, mit Hilfe von XML-Dateien und Belegtransfer einzelne Belege mit identischer GUID zu ersetzen, die aber um weitere Seiten ergänzt wurden

 

... wie gesagt: es würde mich eigentlich überraschen, wenn das ginge

 

u_b_
Beginner
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Klar, man kann die Buchung löschen, den bereits verschobenen Beleg suchen, und die Dinger heften, und dann neu buchen. 

 

Jau, so mach ich das auch.

 

(Vorher natürlich die mentale Abwägung, ob ich das jetzt echt so mache oder einfach lass, aber dann reiß ich mich zusammen und denk mir, komm' mach ordentlich. Aber genervt bin ich dann.)

vogtsburger
Allwissender
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Spoiler
@u_b_ schrieb:[...] dann reiß ich mich zusammen und denk mir, komm' mach ordentlich [...]

Wow, scheint eine gute Selbstmotivationstechnik zu sein
... das muss ich auch mal probieren und zu mir selbst sagen:
"komm', lass den Spruch, er bringt bloß Ärger !" 

 ... vielleicht klappt's ja

 

JUe
Beginner
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Hallo,

 

auch ich hätte gern eine Möglichkeit gehabe, ohne diese lästige Generalumkehr Dokumente an Buchungen anzuheften.

Ich habe die Letzten Jahre mit SAP gearbeitet und da geht das über einen Barcode ohne Probleme.

Auch nachträglich manuell einen Beleg anzuheften ist kein Problem. Es werden keine Buchungen verändert.

Des WEiterten wird dokumentiert, wann und von wem ein Beleg beigefügt wurde.

In anderen Programmen kann auch eine nachträgliche Verknüpfung erstellt werden.

Die Ausrede der Datev, dass so Buchungen verfälscht werden, liegt rein daran, dass es keine Echtzeitbuchungen gibt und alles in irgendwelchen Stapeln zuerst erfasst werden muss.

Leider bleibt Datev hinter vielen Programmen auf der Strecke. Hier wird noch wie zu DOS 3.11 Zeiten gearbeitet.

An die Datevprogrammierer: Bitte schaut mal über den Tellerrand und schneidet Euch von anderen Programmen eine Scheibe ab.

juliusbehr
Fortgeschrittener
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Ganz großes Kino. Diese Ablehnung beweist für mich wieder die aktuell bestehende Flexibilität, wie sich Datev modern aufstellen will/wird/kann.

Warum wird im REWE nicht einfach eine Protokollierung geschaffen, die dann auch loggt, wenn ein Beleg nachträglich an die Buchung angeheftet wird.

 

Ganz ehrlich, was sagt das dann im Nachgang aus? Ja nur, dass die Buchung evtl. im Zeitpunkt der Buchung (ohne digitalen Beleg) "falsch" war, weil die VoSt gezogen wurde? Wenn der Beleg aber schon in Papierform vorlag und nur vom Mandanten im Zeitpunkt der Erstellung der Fibu/Ust-VA (weil gerade mal wieder der 10. ist) nicht gescannt war? 

 

Wir müssen hier nicht drüber reden wie praxisuntauglich das Stornieren und neu buchen einer eigentlich korrekten Buchung ist. Das führt bei Prüfungen nur zu unnötigen Rückfragen...

vogtsburger
Allwissender
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Ich greife nochmal diese 'alte', aber 'jung gebliebene' und von der Datev leider (hoffentlich nur vorläufig) abgelehnte IDEA auf

 

Ich sähe technisch eine Möglichkeit, "Digitale Belege" zukünftig in "Unternehmen Online"/"Belege Online" zu aktualisieren bzw. zu ersetzen :

 

Man könnte/sollte fehlende Belege, z.B. Ausgangsrechnungen mit Dummy-Belegen, inkl. den passenden Dateinamen generieren können, damit die Buchungssätze zum Zeitpunkt des Hochladens und erst recht zum Zeitpunkt der Festschreibung des Buchungsstapels bereits einen Beleg-Link haben.

 

Der Buchungssatz müsste also nach der Festschreibung nicht mehr 'angefasst' werden.

Lediglich der über den Beleglink / über die GUID verknüpfte Beleg müsste dann noch ausgetauscht werden, nach dem Prinzip:

 

alter Beleg raus ---> neuer Beleg rein (mit identischer GUID !) ---> fertig

 

am Buchungssatz wird so nichts geändert. REWE würde gar nichts davon mitbekommen. Die Beleganzeige, auch aus REWE heraus, würde sofort mit dem neuen Beleg funktionieren

 

Die Datev müsste es nur zulassen, dass die alte GUID des gelöschten Belegs nachhaltig wiederverwertet ... ähm ... recycelt ... ähm ... wiederverwendet wird

 

Rein technisch könnte es evtl. so ablaufen:

 

für alle Belege, die direkt vor der Festschreibung des Buchungsstapels noch 'vermisst' werden, könnten/sollten 'per Knopfdruck' oder manuell Dummy-Belege generiert werden (z.B. mit dem Wörtchen 'Dummy' im Dateinamen).

 

Später kann dann in "Belege Online" nach dem Begriff 'Dummy' gesucht und die gewünschten Belege durch 'bessere', 'schönere', korrigierte Belege ersetzt werden, gerne auch mit nachvollziehbarer Protokollierung, damit man diese Aktionen jederzeit rechtfertigen kann

 

 

Deleted_Sendepause
Aufsteiger
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Was ist denn ein "Dummy-Beleg"?

 

Wenn DATEV nun auch noch "Dummy-Belege" mit "ausgetauschter GUID" verarbeiten soll, muss man sich nicht wundern, wenn es überhaupt nicht weitergeht in der Entwicklung von "schlanken Prozessen" die allen dienen (können).

 

Demnächst kommt noch der Wunsch nach einer "GUID-Verwaltung".....

vogtsburger
Allwissender
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... nochmal ein Erklärungsversuch für die Kommentierer der Kommentare ...

 

Wenn der Mandant oder die Kanzlei für den Mandanten 'Dummy-Belege' als 'Platzhalter' hochladen würde, hätte die Datev keinen zusätzlichen Aufwand damit.

Dummy-Belege müssen/können ja nicht per OCR ausgewertet werden.

Die Kontierung liegt dann bereits vor (z.B. beim Transfer per "ISWL_Beleg2Buchung") oder es wird manuell in REWE gebucht.

 

Aber der Buchungssatz hat dann wenigstens schon mal eine Verknüpfung zu einem Digitalen Beleg.

Dieser vorläufige Beleg müsste/könnte dann später ausgetauscht werden

 

Ich sehe (fast) keinen Aufwand bei der Datev.

Die eigentliche Arbeit wird ja vom Buchhalter erledigt.

Die Datev müsste nur den Austausch eines alten Belegs gegen einen neuen Beleg zulassen

 

Falls das soooo schwierig sein sollte, hätte ich gerne eine plausible Begründung dafür 

 

Ich erinnere daran, dass diese IDEA momentan immerhin 180 Stimmen hat, gehört also zu TOP-Wünschen dieser Community

manz
Einsteiger
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Hallo,

Andreas Hausmann hatte dazu mal eine schlanke Lösung in einem seiner letzten Videos.
Leider ist mir nicht mehr bekannt, in welchem.

 

Wilfried Manz

Deleted_Sendepause
Aufsteiger
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Manche bekommen es ja noch nicht mal hin, einen "richtigen" Beleg hochzuladen.

 

Und nun soll DATEV dafür sorgen, dass hier Dummy-Platzhalter-Belege hochgeladen werden können, die dann auch noch durch Wechsel der GUID ausgetauscht werden....?

 

Schattenbuchhaltung mit Dummy-Belegen?

 

Wenn schon die ursprüngliche Idea abgelehnt wurde, ist dass doch jetzt schon klar, dass es nicht realisiert wird. Und das wollen ja noch nicht mal 180 "Interessierte".

vogtsburger
Allwissender
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ohje ... man kann jeden Thread mit solchen unsachlichen Kommentaren (siehe vorheriger Post) torpedieren und entwerten

 

... und das von jemandem, der nicht mal darauf gevotet hat, auch nicht mit seiner zweiten hier gut bekannten 'Identität'

 

... aber vielleicht hat ja @andreashausmann tatsächlich einen Workaround ausgetüftelt

... ist mir leider noch nicht 'über den Weg gelaufen'