04.12.2019 08:38
Es sollte möglich sein, statt der Notwendigkeit eine Unterberaternummer für einen Mandanten zu vergeben oder den Mandanten alternativ in der kanzleigenutzten Beraternummer anzulegen, schlicht die in der Kanzlei verwendete Kombination aus Beraternummer und Mandantennummer des leistungserstellenden Steuerprogramms zu verwenden. Im ersten Fall der Unterberaternummer ist das für den typischen und Massenanwendungsfall des Nur-Einkommensteuermandanten über das Ziel hinausgeschossen. Mit jedem Mandanten wird die Online-Rechteverwaltung unübersichtlicher. Die Alternative dagegen bläht die unter der eigenen Beraternummer verwalteten Personen zahlenmäßig auf. Eigentlich ist dieser Bereich nur dafür vorgesehen, Mitarbeiter zu führen.
Die Vergabe einer mandantengenutzten Beraternummer ist in Online-Szenarien an vielen Stellen für uns ein wichtiger Ankerpunkt.
Hierzu gibt es bereits einen sehr ausführlichen Beitrag im Programm-Bereich der Community in diesem Beitrag (Antwort Nr. 40 von 60).
Mit freundlichen Grüßen
Florian Preis
13.12.2019 16:52
Da hat der Kollege recht, dieses inflationäre Unterberaternummernvergabe ist stark übertrieben.
13.12.2019 19:39
Wenn ich richtig informiert bin hätten wir dann z. B. ein Problem bei der Vollmachtsdatenbank. Dort würden dann alle Mandanten die über unserer Berater-Nummer angelegt würden als Mitarbeiter der Kanzlei angezeigt werden. Würde ich nicht gut finden. Auch hat jedes Zugangsmedium "Grundrechte", die mir auf unserer Beraternummer auch nicht gefallen würden.
Ich denke, Datev sollte da im Hintergrund anlegen was sie wollen es aber bitte nicht "Beraternummer" nennen.
Gruß
Ralf blum
24.04.2020 13:14
Die Vergabe einer mandantengenutzten Beraternummer ist in Online-Szenarien an vielen Stellen für uns ein wichtiger Ankerpunkt.
Hierzu gibt es bereits einen sehr ausführlichen Beitrag im Programm-Bereich der Community in diesem Beitrag (Antwort Nr. 40 von 60).
Mit freundlichen Grüßen
Florian Preis
29.07.2020 15:30
Hallo Herr Preis,
nach Einrichtung von Meine Steuern bekomme ich elektronische Post von der DATEV mit einem Kennwort für die Unterberaternummer. Wie soll ich damit verfahren?
Sollte es für "Meine Steuern" überflüssig sein, warum bekomme ich es dann?
Ist es bei einem Mandatsübergang wichtig, die Unterberaternummer an den Kollegen mit zu übergeben bzw. zu erhalten?
Wenn ja, wie sieht der Prozess dazu aus, wenn der Mandant kein SmartLogin hat?
Müssen dann der Altberater, Neuberater und der Mandant das 3 seitige Formular für die Übertragung ausfüllen?
Mit freundlichen Grüßen
Sven Ehlers
30.07.2020 07:41
Guten Morgen @seprof,
jede Beraternummer, die in der DATEV Welt entsteht erhält auch ein Kennwort. Dieses Kennwort benötigen Sie für die Übertragung von Daten (z.B. ESt-Daten) in das DATEV RZ. Legen Sie die Leistung ESt unter der Kanzleiberaternummer an, so benötigen Sie diese Kennwort im Grunde nicht.
Bei einem Mandatsübergang haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Übertrag von mandantengenutzter Beraternummer auf Folgeberater: Damit gehen die Beraternummer. der SmartLogin und logistische Vertrag des Mandanten auf den neuen Berater über. Der Mandant hat weiterhin Zugriff auf Meine Steuern (ggf. ohne Daten, wenn kein Datenübertrag gemacht wird) Informationen dazu finden Sie in Info Dokument 1070788
- Datenübertrag: Die ESt-Daten und hochgeladenen Belege des Mandanten werden an die Folgekanzlei übertragen. Damit hat der Mandant Zugriff auf die Belege, die abgebende Kanzlei allerdings nicht mehr. Information hierzu finden Sie in Info Dokument 0908554
Mit freundlichen Grüßen
Florian Preis
30.07.2020 08:09
Hallo @Florian_Preis ,
kann dann nicht wenigstens der Prozess optimiert werden:
Zum Vergleich: Die Sache mit dem Freischaltcode der Compact-Anwendungen in der Service-Anwendung Hard/Software ist ein gutes Beispiel
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
30.07.2020 08:24
Hallo Herr Preis,
erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Habe ich das jetzt richtig verstanden:
Die DATEV möchte, dass ich für jeden ESt-Mandanten, für den ich meine Steuern nutze eine Unterberaternummer anlege unabhängig davon, ob der Mandant ein Zugangsmedium nutzen soll oder nicht.
Wenn ich die DATEV-Strategie zu 100% umsetze, bedeutet das doch, dass ich zukünftig für jeden Mandanten eine Unterberaternummer anlege, damit ich sicher und elektronisch kommunizieren kann.
Also habe ich dann meine Mandantennummer die Unterberaternummer der DATEV eventuell noch eine BASIS-Nummer und wenn der Mandant auch noch Kassenbuch Archiv online nutzt noch eine weitere Debitorennummer.
Wenn ich für den Mandanten danach einen Bestand in Rechnungswesen neu anlege, dann schlägt er mir die Anlage mit der Unterberaternummer vor. In Unternehmen Online möchte DATEV aber, dass ich den Ordnungsbegriff unter der Hauptberaternummer anlege.
Also was denn nun? Verstehen Sie meine Verwirrung?
Bisher hatte die DATEV die Neueinrichtung einer Unterberaternummer, die bereits existiert, abgelehnt. Bekomme ich also ein Neumandat, für die ein anderer Berufskollege bereits eine Unterberaternummer angelegt hat, dann kann es an dieser Stelle schwierig werden den "DATEV Ankerpunkt" richtig weiterzuführen. Die Einrichtung, die in 5 Minuten erledigt wäre, wird dann zu einem Stundenprojekt, die ich mit dem Ausfüllen von Formularen der DATEV verschwenden muss. Ist dieser Kenntnisstand richtig?
Sollte man sich vielleicht an dieser Stelle den Ankerpunkt der DATEV gemeinsam mit allen Entwicklungsabteilungen, die von diesem System der Unterberaternummer betroffen sind, an einen Tisch setzen und ein einheitliche Strategie entwickeln? Sonst wird sich ihr Ankerpunkt für uns eher als eine Seemine erweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Ehlers