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Emailadresse Finanzamt

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letzte Antwort am 29.09.2021 19:24:28 von theo
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Felix_Mueller
Aufsteiger
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Hallo,

 

mein Alltag würde es sehr erleichtern, wenn ich ein Dokument aus DMS per Email versende und in den auszuwählenden Emailadressen, neben den der Mandanten, auch die Emailadresse des zuständigen Finanzamtes auszuwählen wäre.

 

Diese Emailadresse ist ja bereits in den Stammdaten zu der Kommunikation erfasst.

Status: Offen
12 Kommentare
schad
Einsteiger
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Hallo,

 

wenn man aus dem Arbeitsplatz, den Reiter Dokumente geöffnet hat, das Dokument anklickt, dann die rechte Maustaste betätigt, dann "als E-Mail senden" drückt, erscheinen die bisherigen Mailadressen aus den Stammdaten. Oben rechts gibt einen einen "+" Button, wo neue E-Mail-Adressen hinzugefügt werden können. Hier könnten Sie die Daten des Finanzamtes neu erfassen.  Leider stehen die nicht bereits vorher in der Auswahlliste.

 

Viel Erfolg. 

guenther
Erfahrener
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Für mich hat das keine Priorität, wir verzichten so weit es geht auf E-Mails an das Finanzamt und nutzen statt dessen die Sonstigen Nachrichten usw.

 

Das ist auch deutlich sicherer als E-Mails (Datenschutz & Co.).

a_sperber
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Hallo @Felix_Mueller ,

 

ich würde es auch bevorzugen, wenn Datev bei der Finanzverwaltung darauf hinwirken könnte, dass eine sichere digitale Kommunikation abseits von E-Mail weiter ausgebaut wird. Die sonstige Nachricht ist da schon ein guter Ansatz, wenn es aber z.B. um eine BP geht, dann ist mir die Zuordnung zu einer Steuerart und einem VZ zu eng.

 

 

Felix_Mueller
Aufsteiger
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Ich verschicke sehr viel per Email, da es für mich der effizienteste Weg aktuell ist und nach meinen Erfahrungen sehr gut funktioniert.

 

Mein Vorschlag geht in die Richtung ein bestehendes System und vor allem bestehende Daten noch besser und effiziente zu nutzen. Der Aufwand sollte sich da stark in Grenzen halten.

 

a_sperber
Fortgeschrittener
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@Felix_Mueller 

nach meiner Information filtern die Mailserver der Finanzämter verschlüsselte Dateianhänge heraus und ich persönlich vermeide den Versand per Mail mit mandantenrelevanten Daten ohne Verschlüsselung. Wie verfahren Sie bei der Mailkommunikation mit dem Finanzamt?

Steuererklärer
Aufsteiger
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Finanzämter kann man über EGVP anschreiben, da muß man nichts mehr ausbauen. Höchstens DATEV muß das noch einbauen. EGVP ist im Vergleich zu E-Mail auch empfehlenswert, schon wegen der Verschlüsselung und des Zustellnachweises.

 

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/elektronische-uebermittlung-eines-einspruchs-an-das-finanzamt_166_505778.html 

 

 

a_sperber
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@Steuererklärer 

der elektronische Einspruch ist aus meiner Sicht in Datev (Arbeitsplatz) ganz brauchbar integriert, da sehe ich keine Notwendigkeit hierfür das EGVP zu nutzen. Und ebenso wünsche ich mir einen Ausbau auch für die weitere Kommunikation mit den FA abseits von Rechtsbehelfsverfahren oder Belegnachreichung bzw. immer an einer konkreten Steuerart und einem VZ orientiert. Dann muss ich nicht extra mit zusätzlichen Zertifikaten herumschlagen und ich habe auch in einer WTS/ASP-Umgebung keine Probleme (siehe Einschränkungen Governikus Communicator in WTS: https://apps.datev.de/help-center/documents/1035271).

guenther
Erfahrener
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@a_sperber 

 

Die Sonstige Nachricht ist unabhängig von einer Steuerart und VZ nutzbar. Wir nutzen diese für "sonstige" Fälle außer Belegnachreichung, Einspruch usw. quasi als E-Mail-Ersatz.

 

Jetzt hatte ich gerade mal eine umfangreiche BP mit vielen Belegen, da habe ich noch mal ganz klassisch einen Papier-Brief versendet. Das wäre aber auch bei einer E-Mail mit zig Angängen unübersichtlich geworden.

a_sperber
Fortgeschrittener
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@guenther 

scheint als würde ich mich zu dumm anstellen, aber ich sehe nur die Möglichkeit entweder aus dem Steuerprogramm heraus oder über den Arbeitsplatz im Bereich "elektronische Übermittlung" und hier nur aufgesetzt auf einen Fall aus einem Steuerprogramm eine solche Nachricht zu generieren (so lese sich es auch aus dem Dokument https://apps.datev.de/help-center/documents/9273015 heraus).

 

Bei mir gibt es aber auch immer wieder Fälle, bei denen ich nur das Rechtsbehelfsverfahren betreue und nicht auch eine Erklärung gefertigt habe. In diesen Fällen habe ich noch keine Möglichkeit gefunden eine sonstige Nachricht an das Finanzamt über Datev zu schicken, bin daher für Tipps dankbar, sonst muss ich beA nutzen und da finde ich das Prozedere doch umständlicher als z.B. bei der Belegnachreichung.

theo
Meister
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@a_sperber Du kannst aus einer beliebigen Leistung (Steuern / ggf. Fiktive Leistung / Rechtsklick) eine Sonstige Nachricht mit Betreff, Text u. Anhang erzeugen. Da werden dann ein paar Header (bspw. USt) generiert, die aber nicht ans FA übermittelt werden (kann man hier nachlesen).

 

PS Was die BP betrifft: Wir haben hier den Hessen Drive. Da können wir unkompliziert alles hochladen.

a_sperber
Fortgeschrittener
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@theo danke nochmal für die Rückmeldung. Jedenfalls funktioniert es auch hiernach nur, wenn eine Leistung im Bereich Steuern für den Mandanten angelegt ist. Die Leistung "Akte" (aus Datev-Anwalt) reicht nicht.

 

Etwas vergleichbares wie den Hessen Drive kenne ich in Baden-Württemberg nicht, aber vielleicht ist es auch an mir vorbei gegangen.

 

Die ganze Sache hier ist wohl eh überholt, nachdem die Datev den Zuschlag von der BStBK für die Einrichtung eines beSt (beA für Steuerberater) bekommen hat und wir bald das Vergnügen haben ein neues Postfach nutzen zu dürfen/müssen (https://www.bstbk.de/de/infothek?rid=932&cHash=9e218e8b27662179d93e37d3d3c9c25c).

theo
Meister
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Man braucht in jedem Fall eine Steuernummer für die Sonstige Nachricht. Vorgabe der Finanzverwaltung, bei Datev kompliziert umgesetzt. Die Nummer zieht man sich dort aus der Leistung. 🙈

Offen
letzte Antwort am 29.09.2021 19:24:28 von theo
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