Als Steuerberater nutzen wir die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung, z.B. die elektronischen Einsprüche.
Bei der automatischen Ablage der Einsprüche wird das Jahr leider nicht ausgefüllt, der abgelegte Einspruch ist dann in der Dokumentenablage ohne Jahr abgelegt, obwohl man ja beim Einspruchschreiben das Jahr mit ausfüllt, wäre also ein leichtes, auch das Feld noch automatisch auszufüllen.