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Grundsteuerbegrifflichkeiten - Gehölz

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letzte Antwort am 24.12.2022 13:39:22 von Flori16
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SissivonBayern
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Hallo liebe Community,

ich tue mir sehr schwer mit den Begrifflichkeiten in der LuF.

Hatte jemand von euch ein Gehölz auf einem Grünland oder Ackerland? 
Mir widerstrebt der Ansatz als Forstwirtschaft irgendwie und ich hätte Geringstland gewählt. 
Wie sehr ihr das?

Viele Grüße aus Bayern,

Sissi

swenzel
Einsteiger
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Ich würde mich hierbei auf den Anwendungserlass berufen:

 

A 237.22 - Nutzungsart Geringstland
(1)
Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit (Geringstland) sind unkultivierte, jedoch kulturfähige Flächen, deren Ertragsfähigkeit so gering ist, dass sie in ihrem derzeitigen Zustand nicht regelmäßig land- und forstwirtschaftlich genutzt werden können. Dazu gehören insbesondere unkultivierte Moor- und Heideflächen sowie die ehemalsbodengeschätzten Flächen und die ehemaligen Weinbauflächen, deren Nutzungsart sich durch Verlust des Kulturzustands verändert hat. Ein Verlust des Kulturzustands ist gegeben, wenn der kalkulierte Aufwand zurWiederherstellung des Kulturzustands in einem Missverhältnis zu der Ertragsfähigkeit steht, die nach derRekultivierung zu erwarten ist. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Aufwand den einer Neukultivierungübersteigen würde. Bei bodengeschätzten Flächen kann der nachhaltige Verlust des Kulturzustands insbesondere erstnach den folgenden Ereignissen eintreten:


1. Ansiedlung von Gehölzen infolge von Nichtnutzung bei Hutungen und Hackrainen;
2. Versteinung und Vernässung infolge von Nichtnutzung, z. B. bei Hochalmen;
3. Ansiedlung von Gehölzen und Verschlechterung der Wasserverhältnisse infolge von Nichtnutzung, z. B. bei Streuwiesen;
4. nachhaltige Verschlechterung des Pflanzenbestandes und der Wasserverhältnisse infolge zunehmender Überflutungsdauer und steigender Wasserverschmutzung bei Überschwemmungsgrünland oder Staunässe inBodensenkungsgebieten.

carmina
Einsteiger
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Hallo Sissi,

 

genau das habe ich mich eben auch gefragt. Aber ich denke, ich werde es einfach zum Grünland dazuzählen. Bei der Berechnung des Grünlandes hat das ja keine Auswirkung und forstwirtschaftliche Nutzung ist das hier in meinem Fall nicht. Da stehen auf einem Feld an einem Fluss ein paar Laubbäume rum, z.B. Weiden. Die sind eher für den Schatten der Tiere da. Nutzen haben wir dadurch nicht. 

 

Ich habe aber vor, da nächste Woche mal noch beim Finanzamt nachzufragen.

 

Viele Grüße ebenfalls aus Bayern

M.

 

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Flori16
Beginner
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Hallo Carmina,

 

ich habe auch 2x das Gehölz Problem.

Gab es eine verwertbare Auskunft des Finanzamtes?

 

Danke und frohe Weihnachten.

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letzte Antwort am 24.12.2022 13:39:22 von Flori16
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