Betatester? Es wäre schon gut gewesen, darauf hingewiesen zu werden, dass es sich nicht um eine fertige Softwarelösung handelt. Diese Woche mit Grundsteuer Digital hätte ich mir schenken sollen.
Die Stunden, die ich mit nicht aussagekräftigen Fehlermeldungen und deren Lösung verbracht habe war für die Katz.
Heute Morgen war wie durch ein Wunder die Berechnung von Wohneigentum möglich. Um die Plausibilität meiner Eingaben zu überprüfen habe ich 3 Stunden investiert, nur für diesen eine Fall!
Das größte Problem ist der Informationsfluss. Warum muss ich ständig ausprobieren ob irgend ein Fehler, von dem ich überhaut nicht weiß ob er vom Programm oder durch mich verursacht wurde bereinigt wurde.
Die bereitgestellten Lösungen im Fino Forum sind anscheinend genau so wertvoll wie in diesem Forum.
Man bekommt eine Menge Fragen aber keine Antworten.
Ich denke, dass die Politik gefragt ist, die Befristung der Grundsteuer auf zu heben. Unsere Mitarbeiter und wir zahlen den Preis der Versäumnisse der Vergangenheit.
Mit freundlichem Gruß
Ralf Berenbrinker
Hallo Zusammen,
hat jemand in der Runde schon mal einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erfasst? Wir versuchen gerade die Steuerberechnung aus dem Tool GrundsteuerDigital herauszubekommen (damit wir die Eintragungen inhaltlich überprüfen können).....es wird aber in der Berechnung immer Null angezeigt, obwohl die relevanten Eingaben für die Berechnung eigentlich da sind.
@ Vertreter von GrundsteuerDigital: ist diese Berechnung noch nicht aktiv? Bis wann kann man damit rechnen? Darüber hinaus wäre eine Kurz-Info hilfreich, ab wann die Gegenstandswerte für die StBVV bereitgestellt werden (Info war für August 2022....aber wann genau ungefähr)?
Besten Dank & viele Grüße,
J. Zeller
Die Roadmap sagt für L+F meine ich 15.8.2022 - die Gebührenwerte sollen auch zum 15.8. kommen - aber heute wurde schon der 10.8. von fino genannt . Bis dahin müssen allerdings auch die Berechnungen funktionieren - sonst macht es keinen Sinn.
Hallo @christensen,
kurze Ergänzung:
Die Roadmap GrundsteuerDigital sagt aktuell 01.08. für L+f.
Beste Grüße
Frank Wittmann
Und jetzt aktuell 4.8. für L+F - dabei wird es sicherlich nicht bleiben
Stimmt Herr Kollege @christensen
Nach - wie vor - gibt es in Bayern (immerhin einfachstes Flächenmodell) nur die Berechnung für unbebaute und bebaute Grundstücke. Bei LuF = Fehlanzeige!
Die für gestern angekündigte Gegenstandswert-Schnittstelle = Fehlanzeige!
In der ELSTER-Übermittlung hängen immer noch freigegebene Erklärungen!
Fast könnte man vermuten GrundsteuerDigital steckt im Sommerloch.
Für kleine Kanzleien, bei denen die Grundsteuererklärung der Berufsträger bearbeitet und der jetzt seit Wochen unzählige Stunden mit dieser Kooperationslösung verbringt ist das - gelinde gesagt - eine Katastrophe und hochgradig geschäftsschädigend.
Es gibt immer noch einige Fälle 2020 für die die Abgabefrist am 31.08.2022 endet.
Ich setzt die Bearbeitung von Grundsteuererklärung für den Rest des Monats aus.
So long 😁
H. Müller - StB
Hatte jemand schon diese schöne Fehlermeldung beim Bundesmodell? Ich kann das nicht nachvollziehen.
Und die "Gemeine Gemeinde" lässt sich auch nicht manuell auswählen.
Ja, dass ist leider ein wenig dämlich gelöst von fino, aber wenn sie langsam (!) die Buchstaben der Gemeinde eingeben, wird sicherlich auch ihre Gemeinde als Auswahl angezeigt.
Noch **bleep**ischer ist, dass die ausgesuchte Gemeinde nicht gespeichert wird und sie bei jedem Aufruf der Berechnung die Eingabe wiederholen müssen.
Guten Abend @HGM-AUDIT,
es tut mir leid, dass Ihre Bearbeitung wiederholt ins Stocken gerät.
Die von Ihnen dargelegten Features in der Software wurden in der Tat ein wenig nachhinten verschoben, da verstehe ich Ihren Ärger.
(Hinweis am Rande: Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie die Roadmap der fino kennen? Hier haben Sie immer eine Übersicht über die Release-Pläne.)
Die Übermittlung der Feststellungserklärungen geht voran und die "Warteschlange" wird kürzer (wie schon mal beschrieben, ein bewusstes Vorgehen), allerdings ist der Punkt noch nicht erreicht, in der die Übermittlung live vonstatten geht (= Sie drücken auf Übermittlung und diese wird in dem Moment ohne Warten ausgeführt).
Ich habe Ihren Hinweis nochmals über meine Kanäle direkt weitergegeben.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Beste Grüße
Frank Wittmann
@guenther am 02.07.2022 !!! "Ich habe heute nur das Bundesmodell versucht. Da wird aber der Umrechnungskoeffizient Anl. 36 falsch berechnet. "
Der wird heute noch falsch berechnet - siehe: https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/718-falscher-umrechnungskoeffizient-bei-zfh-in-nrw
Herrje. Ich war jetzt zwei Wochen im Urlaub und stelle fest, dass noch immer keine Erklärung gefahrlos erstellt werden kann. Selbst für einfache Ein- oder Zweifamilienhäuser. Nach wie vor muss offensichtlich jede Berechnung penibelst geprüft werden.
KORREKTUR / ENTWARNUNG !!!!
In dem Fehlerhinweis wurde eine NWB Tabelle als Nachweis angezeigt, die - entgegen Anlage 36 - mit Kleiner/gleich arbeitet statt wie in Anlage 36 mit "Größer/gleich".
Darauf muss man allerdings auch erst kommen 🙂
Sehr geehrter Herr @Frank_Wittmann,
einerseits bin ich froh, dass ich nicht das Professional bzw. Premium-Paket gewählt habe, sondern das Basis-Paket.
Andererseits hält sich meine Begeisterung über die Leistung der Software der fino taxtech GmbH immer noch stark in Grenzen.
Wenigstens funktioniert die Fakturierung bei der fino textech GmbH hervorragend.
Nachdem ich mich über mehr als einen Monat abmühen musste, um dann endlich einige Grundsteuererklärungen übermittlungsreif zu bekommen, die dann auch noch wochenlang in der Übermittlungs-Warteschleife hingen, kam dann akurat am 1.08.2022 die Rechnung für die Feststellungserklärungen July 2022 mit dem Hinweis auf die Lastschrift, die jetzt auch erfolgte.
Der Termin für die Gegenstandswert-Übergabe für meine Vergütungsrechnungen wurde mittlerweile von Mitte August 2022 (was meiner Ansicht nach ohnehin heillos zu spät war) auf Ende August 2022 verschoben.
Falls dieser Termin nicht wieder nach hinten verlegt wird, werde ich dann erst in der ersten Septemberwoche in der Lage sein, meine Leistungen mit meinen Mandanten abzurechnen.
Für die fino taxtech GmbH mag ein blockiertes Vergütungsvolumen im 5-stelligen Bereich vielleicht „peanuts“ sein.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich meinen Jahresurlaub nicht auf unbestimmte Zeit verschieben muss, denn ich weiß nicht, was uns da noch alles vom Kooperationspartner der DATEV beschieden wird.
Seit Monaten wurde uns - bzgl. der Kooperationslösung GrundsteuerDigital - das Blaue vom Himmel versprochen. Mittlerweile stehen wir - auch gegenüber unseren Mandanten - da wie die D...... der Nation. Die Zahl derer, die sich selbst in die ELSTER-Software einarbeiten, oder die PDF-Formulare am PC bzw. die grünen Formulare ausfüllen wird zunehmend größer.
Ich weiß, dass Sie am wenigsten dafür können. Aber Sie sind nun mal - seitens DATEV - unser Ansprechpartner. Uns Sie machen Ihren Job wirklich gut. Ohne Sie wäre die Stimmung bei den Genossen noch viel schlechter.
Beste Grüße
H. Müller - StB
Liebes Team der fino taxtech GmbH,
Liebe DATEV,
in Sachen Steuerberechnungen haben wir noch eine Anmerkung / Frage: bei Wohngrundstücken (Bayern) wird bei Ehegatten (je 1/2 Eigentum) in der Steuerberechnung beim Grundstück nur die eine Hälfte eines Ehegatten bei der Ermittlung des Äquivalenzbetrag des Grundstücks berücksichtigt....wir haben jetzt mehrmals versucht, dass über die Eingaben in der Feststellungserklärung anders zu lösen, wir finden aber keinen Weg....über die Hotline kommen wir auch nicht weiter.
Ich kann mich den anderen Kollegen hier nur anschließen: es wäre jetzt wichtig, dass umgehend alle Funktionen und Berechnungen im Tool fehlerfrei funktionieren. Das man kleine Themen nach einem Software-Rollout noch anpasst ist in Ordnung, aber wenn wesentliche Themen seit mehr als 6 Wochen nach dem Start fehlerhaft bzw. gar nicht funktionieren, stellt sich mir die Frage, warum auf dieses Tool weiter gesetzt werden soll. Die DATEV hat sich hier bei der fino taxtech GmbH über eine Beteiligung mit 51 % eingekauft.....es wird jetzt höchste Zeit, dass sich hier m.E. der Vorstand der DATEV einschaltet. Es kann doch nicht sein, dass wir mit unserem Genossenschaftsgeld Beteiligungen finanzieren und dann alle Genosschaftsmitglieder während der Abgabe der Erklärungen als "Piloten" zur Entwicklung des Tools herhalten müssen....
In diesem Sinne....
MfG J. Zeller
Vor einer Woche hatte ich schon eine dunkle Ahnung und schrieb:
"Der Termin für die Gegenstandswert-Übergabe für meine Vergütungsrechnungen wurde mittlerweile von Mitte August 2022 (was meiner Ansicht nach ohnehin heillos zu spät war) auf Ende August 2022 verschoben.
Falls dieser Termin nicht wieder nach hinten verlegt wird, werde ich dann erst in der ersten Septemberwoche in der Lage sein, meine Leistungen mit meinen Mandanten abzurechnen."
Jetzt ist es passiert:
Lt. Roadmap wurde ein Termin für die Gegenstandswertübergabe gelöscht; d.h. auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Gegenstandswerte werden noch nicht einmal in der Steuerberechnung angezeigt.
Wir sollten uns - so ist die Denke - den Grundsteuermessbetrag selbst durch 0,00031 teilen?
Ist ja nur unsere Zeit.
Wir - Kunden aus der Sicht von fino taxtech GmbH und Genossen aus der Sicht der DATEV e.G. - sind Ihnen so egal?
Im Jahr 1966 wurde die DATEV von Dr. Sebiger und einer Gruppe von Steuerberatern gegründet, um den Berufsstand vor den überbordenden Angeboten der damaligen Anbieter von MDT zu bewahren.
Diese dürften mittlerweile alle nicht mehr leben und müssten sich - angesichts der aktuellen Situation - im Grabe umdrehen.
Drastischer kann man es eigentlich nicht mehr formulieren ohne die Netiquette zu brechen.
Einige Kollegen haben es schon anderorts zum Ausdruck gebracht:
Genossenschaftlicher Gedanke? Adieu 😞
Mit einer Anleihe an einen großen Dichter sage ich:
Denk ich an GD bei der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
Allerdings nicht mehr lange.
Beste Grüße
H. Müller - StB
@HGM-AUDIT schrieb:
[...] Mit einer Anleihe an einen großen Dichter sage ich:Denk ich an GD bei der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht [...]
... oder man haut einfach mit dem Faust auf den Tisch und seufzt :
Heinrich ... ähm ... fino, mit graut vor Dir
... hinsichtlich der Anzeige und der Bereitstellung der Gegenstandswerte bin ich jetzt allerding s ein wenig irritiert
Ich ging davon aus, dass diese Funktion seit dem 15.08.2022 verfügbar ist (laut Roadmap)
Im Changelog ist die Formulierung meiner Meinung nach etwas unpräzise
Sehr geehrter Herr Kollege Vogtsburger,
Sie haben Recht. Ich habe den Button für die Berechnung des Gegenstandswertes in der Übersicht übersehen.
Gewöhnt an die jahrzehntelange Menuestruktur bei den DATEV-Anwendungen, war ich davon ausgegangen, dass die Gegenstandswerte über die Steuerberechnung aufgerufen werden kann.
Dass der - einmal ermittelte - Gegenstandswert solange stehen bleibt, bis eine - die Berechnung ändernde - Korrektur der Feststellungserklärung erfolgt, wäre hilfreich.
Warum in der Steuerberechnung nicht gleich der aktuelle Grundsteuerhebesatz (der entweder eingepflegt oder einmal manuell eingegeben werden könnte) berücksichtigt und die Grundsteuer auf dieser Basis ermittelt wird, muss man auch nicht verstehen.
Zumindest wären dann alle Berechnungen (GrSt-Messbetrag, Grundsteuer und Gegenstandswert) in einer Auswertung und würde diese dann allenfalls auf 5 Seiten erweitern.
Dennoch verbleibt es dabei, dass die Gegenstandswertübergabe zur DATEV-Rechnungsschreibung auf (un-)absehbare Zeit nicht möglich ist.
Beste Grüße
H. Müller - StB
FESTHALTEN und bitte ANSCHNALLEN - heutige Fehlermeldung:
und
D.h. auf die Berechnungen (Grundsteuermessbetrag und/oder Gegenstandswert) können wir uns nicht verlassen. GD weist ja ausdrücklich darauf hin. Wir sind begeistert!!!
Bei der manuellen Berechnung für einen Mandanten, tun sich allerdings Abgründe auf:
Grundsteuermessbetrag = 1.994,36 €; dieser Wert ist unstreitig richtig ermittelt
vsl. Grundsteuer B 2025 mit aktuellem Hebesatz = 6.780,14 €
aktuelle Grundsteuer B für dieses Objekt = 3.423,57 €
Gegenstandswert (GrStMB / 0,00031) = 6.432.774,19 €
Kaufpreis (unter Fremden) vor ca. 3 Jahren = 1,5 Mio€
Man darf gespannt sein, auf welches Niveau sich die neuen - ab 2025 geltenden - Hebesätze einpendeln werden.
Den Gegenstandswert in Höhe von 6,4 Mio€ werde ich in keinem Fall in meine Vergütungsrechnung aufnehmen, sonst muss ich damit rechnen, dass mich mein Mandant - in Ansehung des Kaufpreises - für unzurechnungsfähig erklären lässt 🙂
Bei meinen übrigen Feststellungserklärungen kommt es zu ähnlich - widersprüchlichen - Ergebnissen.
So hat sich das Bundesverfassungsgericht dies sicher nicht vorgestellt.
Deshalb darf kein Grundsteuermessbescheid auf den 1.1.2022 rechtskräftig werden.
Beste Grüße
H. Müller - StB
Bei dem heutigen Fehler des Tages https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/936-steuerberechnung-plotzlich-fehlerhaft ist die Reihenfolge der Aktionen von unterschiedlichen Mitarbeitern hoch interessant:
Es wird geprüft
dann geplant
danach gestartet
dann wieder geplant
jetzt muss doch eigentlich wieder: "wird geprüft" kommen oder? Jemand für eine Wette zu haben?
Das ganze wird bestimmt beendet mit "KEIN FEHLER"
Wenn es nicht so traurig wäre
Wenn es nicht so traurig wäre.....
Jetzt schnell alle Erklärungen abgeben. Super Steuersparmodell!
Sorry, aber das konnte ich mir nicht verkneifen.
Ob die Anzahl der gelösten Fehler wohl höher ist als die Anzahl der neuen Klopper, die hier täglich kundgetan werden? Ich würde mich schämen, für solch eine "Leistung" Geld zu verlangen.
Ursprünglich sollte das Bewertungsgesetz (Stand 1.1.1964) in regelmäßigen Abständen nachjustiert werden.
Das wurde dann immer wieder verschoben. Daher zum 1.1.1974 der pauschale Zuschlag von 40 v.H.
Danach passierte über mehr als 4 Jahrzehnte nichts, bis das BVG die rote Karte zeigte.
Vielleicht sollten wir es so sehen, dass dem Berufsstand das aktuelle Chaos - über mehr als 5 Jahrzehnte - erspart geblieben ist 🙂
Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
Guten Abend
H. Müller - StB
Der gestrige Fehler scheint behoben !
Zumindest rein rechnerisch behoben.
Bei mir wird der jhrl. Rohertrag korrekt berechnet ((mtl. Rohertrag Wohnfläche + Garage) x 12) aber die Berechnung wird falsch angezeigt (mtl. Rohertrag Wohnfläche ohne Garage x 12)
Wenn der Wurm einmal drin ist....aber Sie haben recht - das ist mal wieder nicht sauber geprüft.
Hier hat man gegenüber einer Berechnung die ich am 29.07. gespeichert habe, diese Zusammenstellung der Roherträge neu eingefügt (weiß allerdings nicht wann) und damit einen neuen Bug implementiert. Warum man nicht in der Lage ist - nach Implementierung - dieses einmal ganz sauber zu prüfen bleibt weiterhin ein gut gehütetes Geheimnis.
Die Berechnung des Grundsteuermessbetrags für (das einfache Modell in) Bayern ist seit drei Wochen mit GD möglich. So weit, so gut.
Jetzt neues Design der Berechnung und schon wieder einen Fehler einprogrammiert. Wie gesagt, wir haben ein einfaches Berechnungsschema in Bayern.
Der Programmierer kennt scheinbar den Unterschied zwischen Multiplikation und Addition nicht.
Wieso sogar neue Fehler eingebaut und freigegeben, ohne dass jemand das vernünftig testet. Ein Armutszeugnis.
Heute ist der 19.08.2022, also fast die Hälfte der 4-Monatsfrist abgelaufen.
Gibt es von Fino und DATEV noch etwas anderes als Selbstbeweihräucherung?!
Ich muss zu meinem Beitrag von gestern noch ergänzen, weil es die Verantwortlichen sonst nicht kapieren:
Es ist nicht nur so, dass einfach die Berechnung in Bayern um einen Euro falsch ist, was angesichts der anderen Startprobleme schon fast lapidar wäre.
Das Problem ist, dass ich die Berechnung meinen Mandanten ausgehändigt habe. Das bedeutet, dass ich aktuell wieder keine Fälle fertig machen und vom Tisch bringen kann und meine Einnahmen dafür wieder bei 0,00 EUR liegen.
Und die Kollegen haben ja vermutlich alle das gleiche Problem.
Im Gegensatz zu manchem Verantwortlichen habe ich meinen Urlaub übrigens so geplant, dass ich meine Grundsteuerfälle vorher weitgehend alle erledigen kann. Das war Wunschdenken und fremdbestimmt (... Ihr wisst schon wer ...). Wir müssen (nach dem Urlaub) die Unfähigkeit der anderen ausbaden ... und schon ist die Erholung wieder futsch. Das nenne ich "Wertschätzung" 😤 !